Drucksache Nr. 2128/2020:
Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)

Inhalt der Drucksache:

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2128/2020
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Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)

Antrag,

zu beschließen, dass auf Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Belit Onay an seiner Stelle Frau Erste Stadträtin Sabine Tegtmeyer-Dette als Nachfolgerin für den ausscheidenden Baudezernenten Herrn Uwe Bodemann in den Aufsichtsrat der hanova GEWERBE entsandt wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden nicht berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Gemäß § 138 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Hauptverwaltungsbeamte / der Oberbürgermeister zu berücksichtigen, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in einen Aufsichtsrat zu benennen sind (sogenanntes Pflichtmandat). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune/Landeshauptstadt Hannover benannt werden. Die Benennung erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG.

Zum 01. Oktober 2020 geht Herr Stadtbaurat Uwe Bodemann in den Ruhestand. Daher ist es notwendig, die Besetzung des Aufsichtsratsmandats bei hanova GEWERBE neu zu regeln.
20.20 
Hannover / 17.09.2020