Drucksache Nr. 2127/2025:
Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 123 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1926 - Hildesheimer Straße 230 -

Inhalt der Drucksache:

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2127/2025
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Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 123 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1926 - Hildesheimer Straße 230 -

Antrag,

die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 123 um ein Jahr gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §10 Abs. 1 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) für den künftigen Bebauungsplan Nr. 1926 - Hildesheimer Straße 230 - (Anlage 1) als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, welches die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Eine Auseinandersetzung mit Gender-Aspekten erfolgt daher erst mit einer inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zu dem Bebauungsplanverfahren.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 123 hat keine Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Für die LHH entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages

Das ca. 1.900 m² große Grundstück Hildesheimer Straße 230 entspricht dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230. Es handelt sich um das Grundstück, auf dem sich das historische Gebäude der Gaststätte Wichmann befunden hat. Das Grundstück ist eingebettet in eine städtebauliche Blockstruktur mit einer heterogenen Bebauung im Blockinnenbereich.

Für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1926 - Hildesheimer Straße 230 - wurde am 21.12.2023 zur Sicherung der Planungsziele die Veränderungssperre Nr. 123 beschlossen. Die Veränderungssperre ist nach Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Hannover Nr. 3 am 18.01.2024 in Kraft getreten. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, am 18.01.2026 außer Kraft. Im Rahmen des Beschlusses vom 18.04.2024 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Aufstellungsbeschluss hinsichtlich der Verfahrensart auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB modifiziert.

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung ergaben sich durch politische Meinungsbildung veränderte Rahmenbedingungen. Diese führen zu einem erhöhten Arbeits- und Abstimmungsaufwand. Darüber hinaus wurden durch eine Rechtsstreitigkeit weitere Verzögerungen ausgelöst. Da abzusehen ist, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 1926 - Hildesheimer Straße 230 - nicht innerhalb der Zweijahresfrist abgeschlossen werden kann, soll die Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert werden.
61.12 
Hannover / Oct 14, 2025