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Die künftige Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung hängt u.a. davon ab, inwieweit es gelingt, die familiären und lebensphasenabhängigen Bedürfnisse der Beschäftigten mit dem Berufsalltag in Einklang zu bringen. Nur ein attraktiver Arbeitgeber ist auch konkurrenzfähig in einem schärfer werdenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte.
Die Stadtverwaltung Hannover hat in den letzten Jahren zahlreiche Regelungen beschlossen um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Beschäftigten zu verbessern. Neben Flexibilisierung der Arbeitszeit und Ermöglichen von Teilzeitarbeit bietet die Stadtverwaltung z.B. auch eine Betriebskindertagesstätte und eine wohnortnahe Ferienbetreuungsmaßnahme in den Sommerferien für Kinder von Beschäftigten an.
Im ersten Gleichstellungsplan verpflichtet sich die Stadtverwaltung Hannover, welcher Standard bis zum Jahr 2014 erreicht werden soll. Ein bedarfsgerechtes Angebot im Handlungsfeld „Service für Familien / zusätzliche Angebote“ zu ermitteln und vorzuhalten ist ein konkreter Handlungsansatz aus dem Gleichstellungsplan.
Aufgrund der gegebenen Schichtdienstzeiten ist es den Beamtinnen und Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst nicht möglich, ihre Kinder in eine geeignete Betreuung zu geben, da diese nicht mit dem Schichtdienst der Feuerwehr kompatibel sind. Eine Abfrage unter den Beschäftigten hat ergeben, dass ein hohes Interesse an einer entsprechenden Betreuungsmöglichkeit besteht.
Für den feuerwehrtechnischen Dienst ist der Fachkräftemangel zu spüren. Eine zukunftsfähige Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist daher notwendig. Besonders der Schichtdienst erschwert eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erheblich.
Die Feuerwehr hat zur Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen. Die Stadtverwaltung Hannover ist langfristig bestrebt, dem Personalmangel entgegenzuwirken und den Frauenanteil im feuerwehrtechnischen Dienst zu erhöhen. Zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeberin soll auch den Beschäftigten im Schichtdienst eine geeignete betriebliche Kinderbetreuung angeboten werden, da diese unabdingbare Voraussetzung für eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist.
Am Standort Karl-Wiechert-Allee auf der Feuer- und Rettungswache 5 soll zur Unterstützung des Projektes eine ehemalige Dienstwohnung kindgerecht umgebaut und die Miete und Nebenkosten vom Fachbereich Feuerwehr übernommen werden. Der Standort liegt zentral und in Anbindung an mehrere Dienststellen mit Schichtdienst in der Stadtverwaltung.
Das Projekt soll zunächst auf zwei Jahre angelegt werden und nach einem Jahr evaluiert werden. Für das erste Jahr werden Fördermittel in Höhe von maximal 50% der Personalkosten beantragt. Die Berechnung des Personalbedarfs geht zu Beginn dieses Pilotprojektes von einer maximalen Betreuungszeit für 10 Kinder und 11 Stunden täglich aus. Die konkrete Ausgestaltung der Betreuungszeiten wird nach der Betriebsaufnahme erfolgen und sich nach dem Bedarf, aber auch nach dem finanziellen Aufwand richten.
Durch Inanspruchnahme der Förderung nach dem Betriebskostenersatz bzw. der Förderung vom Land kann dieses Angebot mit einem geringen Zuschussbedarf betrieben werden. Die Berechnung der Einnahmen erfolgt auf Grundlage einer vollen Belegung.
Ab 01.08.2013 besteht der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Für hannoversche Kinder besteht dann in jedem Falle für die Stadtverwaltung Hannover eine Zahlungsverpflichtung von Kosten im Rahmen der Jugendhilfe. Die Kosten der Jugendhilfe, die in der Kostentabelle als Finanzeinnahmen durch Dritte dargestellt sind, würden somit in jedem Fall entstehen.
Dez. I / OE 18
Hannover / 14.09.2012
Für den feuerwehrtechnischen Dienst ist der Fachkräftemangel zu spüren. Eine zukunftsfähige Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist daher notwendig. Besonders der Schichtdienst erschwert eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erheblich.
Die Feuerwehr hat zur Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen. Die Stadtverwaltung Hannover ist langfristig bestrebt, dem Personalmangel entgegenzuwirken und den Frauenanteil im feuerwehrtechnischen Dienst zu erhöhen. Zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeberin soll auch den Beschäftigten im Schichtdienst eine geeignete betriebliche Kinderbetreuung angeboten werden, da diese unabdingbare Voraussetzung für eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist.
Für den feuerwehrtechnischen Dienst ist der Fachkräftemangel zu spüren. Eine zukunftsfähige Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist daher notwendig. Besonders der Schichtdienst erschwert eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erheblich.
Die Feuerwehr hat zur Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen. Die Stadtverwaltung Hannover ist langfristig bestrebt, dem Personalmangel entgegenzuwirken und den Frauenanteil im feuerwehrtechnischen Dienst zu erhöhen. Zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeberin soll auch den Beschäftigten im Schichtdienst eine geeignete betriebliche Kinderbetreuung angeboten werden, da diese unabdingbare Voraussetzung für eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist.
Am Standort Karl-Wiechert-Allee auf der Feuer- und Rettungswache 5 soll zur Unterstützung des Projektes eine ehemalige Dienstwohnung kindgerecht umgebaut und die Miete und Nebenkosten vom Fachbereich Feuerwehr übernommen werden. Der Standort liegt zentral und in Anbindung an mehrere Dienststellen mit Schichtdienst in der Stadtverwaltung.
Das Projekt soll zunächst auf zwei Jahre angelegt werden und nach einem Jahr evaluiert werden. Für das erste Jahr werden Fördermittel in Höhe von maximal 50% der Personalkosten beantragt.
Durch Inanspruchnahme der Förderung nach dem Betriebskostenersatz bzw. der Förderung vom Land kann dieses Angebot mit einem geringen Zuschussbedarf betrieben werden. Die Berechnung der Einnahmen erfolgt auf Grundlage einer vollen Belegung.
Ab 01.08.2013 besteht der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Für hannoversche Kinder besteht dann in jedem Falle für die Stadtverwaltung Hannover eine Zahlungsverpflichtung von Kosten im Rahmen der Jugendhilfe. Die Kosten der Jugendhilfe, die in der Kostentabelle als Finanzeinnahmen durch Dritte dargestellt sind, würden somit in jedem Fall entstehen.