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1. den Beschlussvorschlägen der Verwaltung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 3 zu folgen und
2. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1907 – Familiensportzentrum Kirchrode – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und dem aktualisierten Plan und der aktualisierten Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen.
Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.
Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Es werden neue Baurechte auf dem Grundstück begründet. Werden diese Baurechte anschließend ausgeübt, wird dies voraussichtlich Auswirkungen auf das Klima haben. Die Auswirkungen auf das Klima sind in der Anlage 2 im Abschnitt 5.4 Klimaschutz und Klimaanpassung erläutert.
Es entstehen der Landeshauptstadt Hannover keine Kosten. Die Übernahme ggf. anfallender Kosten wird im Durchführungsvertrag geregelt (siehe auch Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht Kap. 8).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1907 – Familiensportzentrum Kirchrode – soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erneuerung und Errichtung eines Familiensportzentrums des Turn-Klubb zu Hannover (TKH) auf dem vorhandenen Sportgelände an der Tiergartenstraße schaffen.
Der Verein unterhält auf dem betreffenden Grundstück derzeit verschiedene Sportanlagen in Form von (Rasen-)Sportplätzen, einer Sport-/Tennishalle mit Umkleiden, Tennisplätzen, einer Leichtathletikanlage (u.a. Laufbahn, Sprung- und Wurfanlagen) und eines Outdoor-Basketballfeldes. Die Bestandsgebäude sind in ihrer baulichen als auch energetischen Ausstattung nicht mehr zeitgemäß. Aufgrund der hohen Bedeutung der Sportstätte für die Bereitstellung von Freizeit- und Erholungsaktivitäten im Stadtteil Kirchrode soll diese erneuert und durch weitere Sport- und Bewegungsangebote sowie Angebote der Vereinsgastronomie und Kinderbetreuung zum Familiensportzentrum ausgebaut werden.
In dem Familiensportzentrum sollen neben Turn-, Gymnastik- und Fitnessräumen sowie den Hauptumkleiden ebenfalls ein Saunabereich, eine Kindertagesstätte (Krippe und Kindergarten), Seminarräume und die Vereinsgastronomie untergebracht werden.
Dem Sportgelände vorgelagert befinden sich die Stellplatzflächen beiderseits des von der Tiergartenstraße ausgehenden Erschließungsweges. Die Stellplatzflächen sollen in Verbindung mit der Anlage eines räumlich abgetrennten privaten Fuß- und Radweges neu geordnet und verbessert werden.
Das geplante Vorhaben widerspricht den im Bebauungsplanes Nr. 602 getroffenen rechtsverbindlichen Festsetzungen und damit dem öffentlichen Baurecht. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben ist die Aufstellung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Der Antrag zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß §12 BauGB wurde mit Schreiben vom 19.08.2021 eingereicht.
Die Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung fand in der Zeit vom 29.09.2022 bis 28.10.2022 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.03.2024 bis 18.04.2024 statt.
Am 15.08.2024 hat der Verwaltungsausschuss die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Drs.1222/2024). Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1907 wurde vom 29.08.2024 bis 30.09.2024 im Internet veröffentlicht und hat öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die von den im Rahmen der Auslegung benachrichtigten Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage 3 behandelt.
Nach der Beteiligung gemäß §3 Abs. (2) BauGB wurde die Planung um drei neu zu pflanzende Bäume ergänzt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wurde entsprechend angepasst. Weiter wurde ein Teil der Stellplatzbegrünung, welcher in die Durchfahrt vom Leunisweg hineinragte, zurückgenommen. Im Satzungstext wurden zur Klarstellung auch Therapieeinrichtungen erwähnt. Die betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung wurden mit diesen Änderungen beteiligt und haben keine Bedenken geäußert.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 5 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.