Drucksache Nr. 2124/2025:
Ersatzneubau für das 4-zügige Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg auf dem Grundstück östlich der Ludwig-Jahn-Straße / südlich der kleinen Sporthalle

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2124/2025
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Ersatzneubau für das 4-zügige Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg auf dem Grundstück östlich der Ludwig-Jahn-Straße / südlich der kleinen Sporthalle

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen,

1. den Ersatzneubau für das 4-zügige Kurt-Schwitters-Gymnasium mit zwei zusätzlichen Allgemeinen Unterrichtsräumen, mit Dreifeldsporthalle und Tribüne unter Zugrundelegung des aktuellen Standardraumprogramms zu errichten

2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren sowie

3. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Da unbebaute Flächen bebaut werden, fällt die Prüfung negativ aus.

Kostentabelle

Die Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der
Folgedrucksache.

Hinweis:


Bereits während der Vorbereitung des ÖPP-Verfahrens fallen Kosten an. Neben den Kosten für die Einmessung der Grundstücke, das Bodengutachten, die Baumaufnahme und -bewertung sowie für die Ausarbeitung der Programmstudie zur räumlichen Entwicklung der Schule entstehen ÖPP-spezifische Aufwendungen für die Anfertigung des Eignungstests, der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und, sofern diese positiv ausfällt, die Vorbereitung und Durchführung des Verhandlungsverfahrens.
Diese Vorlaufkosten insgesamt entsprechen bei vollständiger Fremdvergabe der erforderlichen Gutachter-, Beratungs- und Planungsleistungen mit ca. 3-4 % der Gesamtkosten in etwa denjenigen, die eine konventionelle Planung für eine HU-Bau-Drucksache gem. § 12 KomHKVO verursachen würde.

Begründung des Antrages

Städtebaulicher Rahmen
Im Zusatzantrag H-0304/2021 zur Haushaltsdrucksache 2384/2020 wurde die Verwaltung beauftragt, für die vorliegende Situation ein Rahmenkonzept zu entwickeln und dabei die verschiedenen Funktionen Schule, Sport, Schwimmbad und Bürgerhaus in einem städtebaulichen und funktionalen Zusammenhang zu setzen. Dies wurde in einem kommunikativen Planungsprozess anhand von Workshops zu einem städtebaulichen Gesamtkonzept „Neue Mitte Misburg“ ausgearbeitet. Der hierzu entwickelte Rahmenplan wurde mit DS 0155/2023 beschlossen. Für alle im Rahmenplan enthaltenen Maßnahmen sollen Einzelbeschlüsse folgen.
Der Ersatzneubau für das Kurt-Schwitters-Gymnasium ist die erste Maßnahme zur Umsetzung der Ziele des Rahmenplans.

Bedarf und Zügigkeit


Das Kurt-Schwitters-Gymnasium-Misburg ist ursprünglich eine 4,5-zügige Schule und konnte wechselweise vier und fünf Klassen, also 120 bzw. 150 Schüler*innen, aufnehmen. Seit dem Schuljahr 2018/19 arbeitet das Gymnasium im teilgebundenen Ganztag.

In der Vergangenheit führte die städtische Randlage des Gymnasiums immer wieder zu einer schwierigen Aufnahmesituation. Es konnten aus eigenen Anmeldungen im Regelfall nur vier Klassen gebildet werden. Im Zuge der Planungen zur baulichen Erweiterung aufgrund der Rückkehr zum Abitur nach neun Schuljahren (G9) wurde gemeinsam mit der Schulleitung abgestimmt, dass zukünftig eine reine Vierzügigkeit vorgehalten werden soll.

Auf dieser Grundlage erfolgten die Planungen im Rahmen des Konzeptes der "Neuen Mitte Misburg" und auch die Aufnahmen im 5. Jahrgang seit dem Schuljahr 2020/21.

Im September 2021 wurden fünf mobile Raumeinheiten als Übergangslösung für G9 in Betrieb genommen.


Im Schuljahr 2024/25 wird die Schule laut Schulstatistik von insgesamt 999 Schüler*innen - inklusive der Doppelzählung von sieben Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – besucht.

Für punktuelle Mehrbedarfe, die im gymnasialen Bereich häufig aufgrund der hohen Anwahlzahlen in Jahrgang 5 entstehen, soll ergänzend zum Standardraumprogramm für Gymnasien die Schaffung von zwei zusätzlichen allgemeinen Unterrichtsräumen erfolgen, um diese Bedarfsspitzen im Gebäude aufnehmen zu können.

Das Gymnasium wird dauerhaft zur Erfüllung der Schulpflicht im gymnasialen Bereich benötigt.

Bewertung Gebäudebestand und Baufeld


Die Bestandsgebäude auf dem Grundstück Hinter der Alten Burg 3 (Baujahr 1951 - Erweiterung 1971/1977, Mensaneubau 2018) beherbergen das derzeitige 4- zügige Gymnasium mit zugehöriger 2- Feld Sporthalle auf dem Nachbargrundstück. Anhand von Voruntersuchungen und Machbarkeitsstudien wurde festgestellt, dass sich das gymnasiale Raumprogramm nicht - auch nicht mittels umfangreicher Ergänzungsbauwerke im verfügbaren Baufeld - in den ohnehin als hochgradig sanierungsbedürftig eingestuften Bestandsgebäuden umsetzen lässt.

Bei dem Grundstück für den Ersatzneubau handelt es sich um ein städtisches Grundstück, welches sich im östlichen Bereich der Ludwig-Jahn-Str. befindet, auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Bestandsgebäude. Um eine ausreichend große Grundstücksfläche für den Neubau des Gymnasiums mit Dreifeldsporthalle zur Verfügung zu haben, wird die Fläche des im Osten liegenden Sportplatzes als Sportplatz aufgegeben und in das Grundstück für das neue Kurt-Schwitters-Gymnasium integriert.Zur Kompensation wird an anderer Stelle des Sportparks Misburg ein neuer Kunststoffrasenplatz hergestellt, der aber nicht Bestandteil des ÖPP-Verfahrens ist. Die neu zu errichtende Sporthalle soll den Sportvereinen außerhalb des Schulsports zur Verfügung stehen.

Besonderheiten des Grundstücks


Da das für den Neubau vorgesehene Grundstück nicht an das städtische Abwassernetz angeschlossen ist, ist eine Anbindung an das öffentliche Netz erforderlich. Aufgrund der Höhenlage muss die Anbindung an den Schmutzwasserkanal in Höhe des Misburger Bades über eine Druckleitung mit redundanter Hebeanlage erfolgen. Weiterhin wird aufgrund der Einleitbegrenzung des Regenwassers ein Regenrückhaltebecken von ca. 1000 m3 mit angeschlossenem Regenwasserpumpwerk erforderlich. Der hohe Grundwasserpegel erlaubt keine Versickerung des Regenwassers. Für das Gebäude ist eine Pfahlgründung mit vorangehendem Bodenaustausch vorzusehen, in Summe ca. 480 Pfähle. Damit der Festplatz und die voraussichtlich im rückwärtigen Grundstücksbereich liegende 3-Feld Sporthalle erschlossen werden können, ist eine neue öffentliche Zufahrtsstraße erforderlich.
In Summe belaufen sich die geschätzten Kosten der technischen Erschließung des Grundstücks auf rd. 19 Mio €. Darin sind die Kosten für den neuen Kunstrasenplatz enthalten.

Diese Kosten fallen sowohl bei einer einer konventionellen Realisierung des Ersatzneubaus als auch bei einer ÖPP-Realisierung an. Da die Maßnahmen zur Gründung entwurfsabhängig sind, sollen die Kosten in das ÖPP-Verfahren integriert werden, wobei noch überprüft wird, ob die Schmutzwasserentwässerung und die neue öffentliche Zufahrtsstraße in das ÖPP-Verfahren integriert werden können.


Kostenschätzung Grundstückserschließung (brutto), Stand März 2025

Bau des Kunstrasenplatzes als Ausgleichsfläche für OE 52
2.600.000,00 €
2.600.000,00 €
Rodung Baumallee für Straßenneubau, einschließlich Ersatzpflanzungen
100.000,00 €
Neubau öffentlicher Zufahrtsstraße
1.000.000,00 €
1.100.000,00 €
VGV-Verfahren, Planungskosten für Druckleitung und Hebeanlage
140.000,00 €
Bau der Schmutzwasserdruckleitung in der Ludwig-Jahn-Str.
670.000,00 €
Bau des Schmutzwasserpumpwerkes auf dem Grundstück
440.000,00 €
1.250.000,00 €
Baumpflegearbeiten, Baumfällungen, einschließlich Ersatzpflanzungen
100.000,00 €
Eingriffsregelung, Ausgleichzahlung
250.000,00 €
Bau eines Regenrückhaltbeckens und eines Regenwasserpumpwerkes
3.200.000,00 €
Anschlusskosten/Erschließungsbeitrag Schmutz- und Regenwasser
400.000,00 €
Abbruch, Bodenabfuhr, Pfahlgründung, Aufhöhung Grundstück etc.
10.000.000,00 €
Mehrkosten Trafo
20.000,00 €
13.970.000,00 €
Summe Gesamt ca.:
19.000.000,00 €

Die Verwaltung hat die Sanierung des Bestandsgebäudes inclusive eines umfangreichen Erweiterungsgebäudes überprüft. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass sich auf der zur Verfügung stehenden Fläche das Raumprogramm nicht abbilden lässt. Weiterhin wäre während der Baumaßnahme eine Auslagerung in mobile Raumeinheiten erforderlich, die in etwa mit den Kosten der technischen Erschließung des Grundstücks vergleichbar ist.

Planungs- und Baurecht


Auf Grundlage des Rahmenplans muss der bestehende B-Plan aktualisiert werden. Die
Verwaltung bereitet deshalb das Verfahren für den künftigen B-Plan 1895 Schulzentrum Misburg vor. Die frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung fanden im Sommer 2023 statt. Der Entwurf für die weiteren Verfahrensschritte befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

Mit der Aktualisierung des B-Planes werden die verschiedenen Funktionen Schule, Sport, Schwimmbad und Bürgerhaus in einen städtebaulichen und funktionalen Zusammenhang gesetzt. Damit soll die Mitte Misburgs gestärkt und der Schulstandort neu strukturiert werden. Herzstück des Entwurfs bildet der von Westen an der Straße Hinter der Alten Burg nach Osten zur Ludwig-Jahn-Straße auf den geplanten Eingang des Neubaus des Kurt-Schwitters-Gymnasiums zulaufende Anger.
Damit wird der Neubau des Kurt-Schwitters Gymnasiums zu einem wesentlichen Baustein des Konzeptes der Neuen Mitte Misburg.

ÖPP-Modell


Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln sollen für geeignete Vorhaben (z. B. umfangreiche Neubaumaßnahmen) alternative Beschaffungsmodelle (z. B. ÖPP) zur Anwendung kommen. Grundstück und Objekt verbleiben dabei im Eigentum der Landeshauptstadt; Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, der Betrieb und die Unterhaltung des Schulgebäudes erfolgt durch die Stadt.

Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung sichert die ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten bei der Realisierung der Baumaßnahme
Bei prognostizierter Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells wird im Rahmen einer Voruntersuchung ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anschließend werden die hierbei ausgewählten Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Die Verwaltung erwartet von den Bietern wirtschaftliche Angebote unter Berücksichtigung optimierter Fertigstellungstermine. Die Angebote werden ausgewertet und dienen als Grundlage der Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern.

Die Verwaltung erstellt nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens eine weitere Beschlussdrucksache und schlägt den politischen Gremien vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand vorab bekannt gegebener qualitativer Kriterien wie Funktionalität, Städtebau, Architektur, Nachhaltigkeit, sowie dem Preis.

Nach Zustimmung durch den Rat und anschließender Prüfung durch die Kommunalaufsicht kann der Auftrag erteilt werden. Aufgrund der Erfahrung mit bisher erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekten, erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.

Das Rechnungsprüfungsamt steht ÖPP-Modellen kritisch gegenüber und bezweifelt insbesondere deren Wirtschaftlichkeit und im Zusammenhang damit die Zusammenfassung von trennbaren Leistungsteilen.


Die Verwaltung hat sich intensiv mit der Kritik des Rechnungsprüfungsamts auseinandergesetzt und hält ÖPP-Modelle grundsätzlich für eine geeignete Alternative zur konventionellen Beschaffung von Planungs- Bau- und Finanzierungsleistungen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Leistungen wie vorgesehen auszuschreiben und im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung den notwendigen Nachweis zu führen.

Beteiligungsverfahren


Dem Ratsauftrag folgend wurde für die Erarbeitung des Rahmenplans ein offener Kommunikationsprozess durchgeführt. Der Planungsprozess verlief in 3 Schritten, es fanden Workshops statt mit Teilnehmer*innen aus Stadt- und Bezirksratspolitik, Verwaltung, Schulleitungen, Sportvereinen und verschiedenen Interessenvertretungen. Die Ergebnisse sollen im Dialog mit den Schulgremien bedarfsgerecht ergänzt werden und bei der Ausschreibung des neuen Gymnasiums Berücksichtigung finden.




Barrierefreiheit und Inklusion
Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und Freiflächen sowie für diese Nutzungen zutreffender Aspekte von Inklusion sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden mit der Beauftragten der LHH für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Energetischer Standard


Die Neubauten sollen beschlusskonform in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet
werden.
Terminplanung
Mit dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells im Rahmen der Voruntersuchungen (Antragspunkte 2 und 3) wird das Vergabeverfahren eingeleitet. Die Ausschreibungs- und Vergabephase einschließlich der Gremienbefassung soll im Frühjahr 2026 abgeschlossen werden.
Weitere Termine können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, da diese abhängig sind vom Ablauf des Beteiligungsverfahrens und den Verhandlungsergebnissen im Vergabeverfahren.

Der konkrete Terminplan als Teil dieser Ergebnisse wird in der Vergabedrucksache vorgestellt.

19 .1
Hannover / Oct 13, 2025