Antrag Nr. 2122/2023:
Antrag der CDU-Fraktion zu Sach-, statt Geldleistungen für Asylbewerber

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2122/2023 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 20.11.2023: Sozialausschuss: 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 14.12.2023: Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Zukünftig: Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung
  • Zukünftig: Verwaltungsausschuss
  • Zukünftig: Ratsversammlung

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu Sach-, statt Geldleistungen für Asylbewerber

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie groß der Verwaltungsaufwand und die finanzielle Belastung für die Landeshauptstadt Hannover ausfallen würden, für den Fall, dass Leistungsberechtigte Grundleistungen für den „notwendigen persönlichen Bedarf“ entsprechend des Asylbewerberleistungsgesetzes künftig in Form von Sachleistungen oder Wertgutscheinen gewährt bekämen. Die Ratsgremien sind bis Ende des Jahres 2023 über die Ergebnisse dieser Prüfung zu informieren.

Begründung


Die Zuzugszahlen von Geflüchteten nach Deutschland befinden sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Die Aufnahmekapazitäten in den Kommunen sind jedoch begrenzt. Auch in der Bevölkerung wird das Thema Zuwanderung zunehmend kritisch diskutiert. So sprachen sich laut des aktuellen Deutschlandtrends 64 Prozent der Befragten dafür aus, dass Deutschland weniger Flüchtlinge aufnehmen sollte. Dass Gefühl, die Politik nehme sich des Themas aus Angst nicht mit der nötigen Intensität an, verbreitet sich immer weiter. Dies ist Wasser auf die Mühlen demokratiefeindlicher Parteien.

Vor diesem Hintergrund wird bundesweit diskutiert, wie man die Zuzugszahlen verringern und die Kommunen spürbar entlasten kann. Ein oft genannter Vorschlag ist es, Asylbewerbern künftig Sach-, statt Geldleistungen zu gewähren. Dadurch soll der Anreiz einer Zuwanderung abgemildert werden. Auch die Möglichkeit, erhaltene Geldleistungen ins Ausland zu transferieren, würde wegfallen. Der Weg von Geld-, zu Sachleistungen steht den Kommunen laut des Asylbewerberleistungsgesetzes bereits offen. Ob dieser Weg für Hannover gangbar wäre und welche Ressourcen aufgewendet werden müssten, sollte schnellstmöglich ermittelt und dargelegt werden.