Drucksache Nr. 2122/2018:
Gebietsänderung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2122/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2122/2018
1
 

Gebietsänderung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen

Antrag,

die Verwaltung zu ermächtigen,
1.) einen Gebietstausch zwischen der Stadt Laatzen und der Landeshauptstadt Hannover gem. §§ 24 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorzubereiten

sowie
2.) die nach § 25 Abs. 4 NKomVG vorgeschriebene Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner durchzuführen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte werden durch diese Drucksache nicht berührt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Firma CG-Chemikalien GmbH & Co. KG ist Eigentümerin eines ca. 41.400 m² großen Betriebsgeländes an der Ulmer Straße 1, 30880 Laatzen. Das Grundstück liegt derzeit zum Teil auf dem Gemeindegebiet der Stadt Laatzen und zum Teil auf hannoverschem Gemeindegebiet. Die Firma CG-Chemikalien möchte nunmehr ein neues Betriebsgebäude auf ihrem Grundstück errichten. Im Rahmen einer „Antragskonferenz“ bei der Gewerbeaufsicht wurde deutlich, dass es durch die unterschiedlichen Gemeindezugehörigkeiten erhebliche Schwierigkeiten unter anderem bei der Zuständigkeit der Feuerwehren aber auch der Baugenehmigungsbehörden gibt.


Vor diesem Hintergrund fanden Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Laatzen und der Landeshauptstadt Hannover dahingehend statt, die Gemeindegrenze so zu verlegen, dass mehr Rechtssicherheit durch klare Zuständigkeiten erreicht, der sehr „zerklüftete“ Verlauf der Gemeindegrenzen „begradigt“ und gleichzeitig die Schwierigkeiten der betroffenen Firma gelöst würden.

Die Absicht zur Gebietsänderung wurde durch die Stadt Laatzen gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

Die nach §25 Abs. 4 NKomVG vorgeschriebene Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner soll in Abstimmung mit der Stadt Laatzen parallel für beide Gemeinden durchgeführt werden.

Der von der Gebietsänderung betroffene Bereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.
61.15 
Hannover / 13.09.2018