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Gebietsänderung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Laatzen
Antrag,
die Verwaltung zu ermächtigen,
1.) einen Gebietstausch zwischen der Stadt Laatzen und der Landeshauptstadt Hannover gem. §§ 24 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorzubereiten
sowie
2.) die nach § 25 Abs. 4 NKomVG vorgeschriebene Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner durchzuführen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender Aspekte werden durch diese Drucksache nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Firma CG-Chemikalien GmbH & Co. KG ist Eigentümerin eines ca. 41.400 m² großen Betriebsgeländes an der Ulmer Straße 1, 30880 Laatzen. Das Grundstück liegt derzeit zum Teil auf dem Gemeindegebiet der Stadt Laatzen und zum Teil auf hannoverschem Gemeindegebiet. Die Firma CG-Chemikalien möchte nunmehr ein neues Betriebsgebäude auf ihrem Grundstück errichten. Im Rahmen einer „Antragskonferenz“ bei der Gewerbeaufsicht wurde deutlich, dass es durch die unterschiedlichen Gemeindezugehörigkeiten erhebliche Schwierigkeiten unter anderem bei der Zuständigkeit der Feuerwehren aber auch der Baugenehmigungsbehörden gibt.
Vor diesem Hintergrund fanden Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Laatzen und der Landeshauptstadt Hannover dahingehend statt, die Gemeindegrenze so zu verlegen, dass mehr Rechtssicherheit durch klare Zuständigkeiten erreicht, der sehr „zerklüftete“ Verlauf der Gemeindegrenzen „begradigt“ und gleichzeitig die Schwierigkeiten der betroffenen Firma gelöst würden.
Die Absicht zur Gebietsänderung wurde durch die Stadt Laatzen gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.
Die nach §25 Abs. 4 NKomVG vorgeschriebene Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner soll in Abstimmung mit der Stadt Laatzen parallel für beide Gemeinden durchgeführt werden.
Der von der Gebietsänderung betroffene Bereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.
61.15
Hannover / 13.09.2018