Drucksache Nr. 2121/2014:
Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
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2121/2014
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Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1152, 1. Änd. mit Begründung zu zustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf
Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die Kosten für den Kindertagesstättenbau können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da noch keine konkrete Planung vorliegt. Die Finanzierung der Ausgaben für die Realisierung dieser Planung kann nur entsprechend der jeweiligen Finanzlage in den Haushaltsplänen sichergestellt werden.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte (5 Gruppen) schaffen.

Der Stadtbezirksrat Ricklingen hat am 08.05.2014 (Drs. 0424/2014) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 03.07.2014 bis 03.08.2014 statt. Während dieser Zeit sind zwei Stellungnahmen aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes eingegangen.

Da die Einwände und Anregungen in den Stellungnahmen inhaltlich ähnlich sind bzw.


sich wiederholen, werden diese wie folgt zusammengefasst:

Anregung

"Warum wird eine Kita, die hauptsächlich für die Kinder des zero-e-parks gedacht ist, nicht in selbiger gebaut." Es wird darauf hingewiesen, dass in der unmittelbaren Nähe zum Planungsgebiet bereits zwei Kindertagesstätten bestünden (Neue Straße und Bergfeldstraße).

Wie gedenke man mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen fertig zu werden und die Anwohner vor dem erhöhtem Lärm- und Verkehrsaufkommen zu schützen?

Im Bereich der Stichstraße "Am Sauerwinkel" 77-93 sowie der gegenüberliegenden Häuser stünden im Moment nur begrenzt Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Durch die geplanten Maßnahmen würde die Situation noch verschärft. Der Kurvenbereich der Straße "Am Sauerwinkel" sei schon gefährlich. Diese Situation würde durch parkende Autos noch verschärft.

Die Grünfläche diene bei Bedarf auch als Landeplatz für den Rettungshubschrauber. Wo solle der in Zukunft landen?


Stellungnahme der Verwaltung

Die Aussage, die Kita sei hauptsächlich für Kinder aus dem zero-e-park gedacht, ist nicht zutreffend. Vielmehr wurde im Bereich Oberricklingen / Wettbergen ein erhöhter Bedarf an Plätzen in Krippen und Kindertagesstätten festgestellt. Die Betreuungsquote im Stadtbezirk liegt für Kindergartenkinder (Alter: 3 Jahre bis Einschulung) momentan bei ca. 88%. Der Stadtbezirk liegt weit unter dem städtischen Durchschnitt und bildet das Schlusslicht im städtischen Vergleich. Die Krippenbetreuungsquote (Alter: 1 - 3 Jahre) liegt mit ca. 38% ebenfalls deutlich unter dem städtischen Durchschnitt. Aus den o.g. Zahlen ergibt sich ein großer Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen für den Stadtbezirk. Die bestehenden Einrichtungen haben extrem lange Wartelisten und müssen regelmäßig einen großen Teil der Anmeldungen abweisen. Die Nachfrage nach Krippenplätzen hält weiterhin an. Dieser Bedarf wird sowohl durch das Neubaugebiet "In der Rehre" (zero-e-park) als auch durch den Generationswechsel in Oberricklingen verstärkt. Durch eine Erweiterung einer bestehenden Kindertagesstätte um eine oder zwei Gruppen kann dieser Bedarf nicht gedeckt werden. Deshalb wird ein Neubau erforderlich. Die Errichtung einer Kita im Neubaugebiet "In der Rehre" wäre nach dem "Herauswachsen" der ortsansässigen Kinder aus dem Kindergartenalter aufgrund der Randlage unattraktiv für Kinder aus anderen Stadtteilen. Der Standort Bergfeldstraße ist im Gegensatz dazu aufgrund der zentralen Lage sowohl für Kinder aus Wettbergen als auch aus Oberricklingen attraktiv.

Der von Kindertagestätten ausgehende Lärm, insbesondere durch die Nutzung der Freiflächen, genießt die Privilegierung des § 22 (1a) des BImSchG – „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen - wie beispielsweise Ballspielplätzen - durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“

Die Verkehrsmengenkarte der Stadt Hannover weist die Bergfeldstraße mit 4.800 Pkw pro 24 Std. als im städtischen Vergleich unterdurchschnittlich belastete Straße des Hauptverkehrsstraßennetzes aus. Gleichwohl ist das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den Ziel-und Quellverkehr zur neuen Kindertagesstätte von untergeordneter Bedeutung. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann von den vorhandenen Straßen aufgenommen werden. Es wird kein unzumutbarer Verkehr erzeugt. Die verkehrliche Erschließung der neuen Kindertagesstätte erfolgt ausschließlich über die Bergfeldstraße. Eine Auswirkung auf die Straße Am Sauerwinkel ist nicht zu erwarten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass verkehrswidriges Parken nicht Gegenstand des Planungsrechtes ist und nicht mit den Mitteln der Bauleitplanung verhindert werden kann.

Der Verwaltung ist weder bekannt, noch liegt ihr eine Stellungnahme vor, die das Plangebiet als Bedarfslandeplatz für Rettungshubschrauber ausweist.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 25.09.2014