Informationsdrucksache Nr. 2118/2004:
Elektronische Verwaltung / E-Government

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
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2118/2004
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Elektronische Verwaltung / E-Government

Informationsdrucksache


Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Berücksichtigung von Gender-Aspekten gehört zu den Rahmenbedingen für die Einführung von E-Goverment (siehe 4.2 Ziffer 9). Dieser Aspekt wird sowohl bei der strategischen Konzeption als auch bei jedem einzelnen Projekt geprüft.


Übersicht:
Seite:
1. Einleitung
2-3
2. Ziele, Handlungsfelder und strategische Prämissen des
E-Government bei der Landeshauptstadt Hannover
3-6
3. Sachstand (Auszug)
6-8
4. Ausweitung des Angebots an E-Government-Anwendungen
4.1 Anforderungen an die technische Infrastruktur
4.2 Kriterien einer Auswahl von Anwendungen
4.3 Standardisierte Vorgehensweise
4.4. Felder für eine Ausweitung
8-12
8-9
9-10
10
11-12
5. Ausblick
12-13


1. Einleitung
In den letzten Jahren hat die Nutzung des Internet gesellschaftlich zunehmend an Bedeutung gewonnen und wächst weiter. Nach aktuellen Studien ist in-
zwischen jeder zweite deutsche Erwachsene “online”, im Jahr 2005 sollen es 75 Prozent sein. Über 4 Millionen Anschlüsse sind bereits Hochgeschwindig keitszugänge, bis 2010 wird damit gerechnet, dass die Hälfte aller Haushalte über einen entsprechen-
den Anschluss verfügt. Jede/r dritte BundesbürgerIn informiert sich vor einem Kauf von Elektrogeräten im Internet. Private Bankgeschäfte werden trotz der brisanten Daten von rund 40 % aller InternetnutzerInnen online abgewickelt – bei steigender Tendenz.

Umfragen zeigen, dass rund 80 % der Nutzerinnen und Nutzer des Internets hohen Wert darauf legen, Behörden im Netz zu erreichen, und Behördengänge am liebsten online erledigen würden. Aus Kreisen der Wirtschaft wird ebenfalls starkes Interesse formuliert. Vor diesem Hintergrund haben sich staatliche Organisationen verstärkt dem Thema genähert, Informationen und Dienstleistungen parallel zu den herkömmlichen Wegen über das Internet anzubieten – oft unter der Überschrift “E-Government” oder synonymen Bezeichnungen. Dabei stehen häufig neben den Interessen Dritter auch Eigeninteressen der Behörden im Vordergrund.

Der Bund hat mit dem Programm “BundOnline2005” den Weg beschritten, alle seine onlinefähigen Dienstleistungen bis 2005 online anzubieten. Dazu investiert die Bundes-
regierung über 1,4 Mrd. Euro und hat bereits über 260 seiner 450 Anwendungen im Netz (Stand: April 2004). Viele Bundesländer und Kommunen haben ebenfalls mit einer entsprechenden Strategie zahlreiche Dienstleistungen internetfähig gemacht, teilweise mit erheblichen eigenen Aufwendungen und zusätzlichen Mitteln des Bundes (Bei-
spiele: Bremen, Esslingen, Nürnberg). Besonders gefragte und bereits realisierte Anwendungen sind z.B. die KfZ-Zulassung, die Gewerbeanmeldung, der Bauantrag und die BaföG-Rückzahlung. Nach der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes im Jahr 2002 kann die Schriftform im Verwaltungsverfahren, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Es ist zu erwarten, dass in Kürze auch eine entsprechende Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes im Landtag beraten wird. Die damit eröffneten Möglichkeiten setzen voraus, dass am Verwaltungsverfahren beteiligte Personen elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
Mit dieser Vorlage knüpft die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover an die bisherige Berichterstattung und Entscheidungsvorlagen an (vgl. zuletzt die Drucksache 1386/2004) und löst zugleich das veröffentlichte Ziel aus der Drucksache 1022/2004 ein, im Jahr 2004 ein entsprechendes Konzept nach der Auswahl entsprechender Anwendungsgebiete vorzulegen. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend der aktuelle Sachstand dargestellt und über die Planungen der nächsten Jahre berichtet. Von großen Betitelungen (“Masterplan” o.ä.) ist bewusst Abstand genommen worden, ebenso von langen Planungszeiträumen, da die immer noch schnelle Entwicklung gegen eine solche Sichtweise spricht. Gleichzeitig ist es jedoch sinnvoll, die städtischen Aktivitäten zu bündeln und zielgerichtet im Rahmen der vorhandenen Ressourcen vorzugehen.
Der Begriff E-Government wird in der öffentlichen Diskussion und in der Fachliteratur recht unterschiedlich gebraucht. Die dahinter steckenden Beschreibungen sind vielfältig; wohl allen gemeinsam ist lediglich die Verbindung der Themen Internet und öffentliche Verwaltung. Für den weiteren Bericht wird in dieser Drucksache der Begriff E-Government im Sinne der “Speyerer Definition” der Professoren von Lucke und Reinermann (Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) verwandt.

Kurz gefasst beschreibt die Speyerer Definition E-Government als
· Abwicklung geschäftlicher Prozesse
· im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten
· mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken
· über elektronische Medien.

Diese Definition ist sehr weit gefasst. Die Autoren strukturieren den Begriff, indem sie ihn in Anwendungsfelder gliedern:
(Quelle: Online-Publikationen “Speyerer Definition von Electronic Government”
http://foev.dhv-speyer.de/ruvii

Darin finden sich die auch in Hannover in der Vergangenheit bereits benutzten Begriffe Information, Kommunikation und Transaktion wieder, die das “Herzstück” bilden (vgl. Drucksache 1098/2000).

2. Ziele, Handlungsfelder und strategische Prämissen des E-Government
bei der Landeshauptstadt Hannover
Die Einführung von E-Government orientiert sich an festgelegten Zielen und bezieht dabei strategische Prämissen ein, die im Folgenden dargestellt werden. Ziele eines Angebots von elektronischen Dienstleistungen sind aus Sicht der Verwaltung in diesem Zusammenhang vorrangig
· eine höhere Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns,

· eine erhöhte Dienstleistungs- und Kommunikationsqualität für die
EinwohnerInnen als KundInnen, für Behörden und Ratsmitglieder,

· eine Stärkung des Standorts Hannover vor allem für Investoren und
Wirtschaft,
· ein Ausbau der Transparenz von Verwaltungsentscheidungen und –abläufen
sowie die Beteiligungsmöglichkeiten der EinwohnerInnen und

· eine verbesserte interne Transparenz, Information und Qualifizierung sowie
Anpassung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten an die steigenden
Herausforderungen durch eine moderne Infrastruktur.
E-Government kann sich vor dem Hintergrund dieser Ziele an
unterschiedliche Adressaten richten. Als Handlungsfelder kommen
dementsprechend in Betracht:
- E-Government mit Fachpublikum (ArchitektInnen, Kfz-HändlerInnen,
NotarInnen, FinanzdienstleisterInnen etc.),

- E-Government im inneren Betrieb (Wissensbereitstellung über Intranet,
Personalmanagement, Beschaffung),

- E-Government für bestimmte, örtlich/regional Zielgruppen wie z.B.
MigrantInnen, Studierende, SeniorInnen, TouristInnen, Kinder und
Jugendliche,

- E-Government für komplexe Nachfragesituationen (“Lebenslagen”,
z.B. Umzug),

- E-Government als Bereitstellung von Orientierungs- Wegweiser- und
Anspruchsinformationen und

- E-Government für elektronische Prozesse zwischen Behörden (Bsp.:
elektronische Akte).
Grundlegende strategische Prämissen, die den hannoverschen Weg dabei kennzeichnen, sind
§ eine ganzheitliche Nutzenbetrachtung,
§ eine nachfragegesteuerte Zielgruppenorientierung,
§ die Orientierung an “Best Practices” bzw. “Good Practices”,
§ ein optimales Marketing eigener Ansätze und
§ die Vermeidung der ”Digital Divide” (Digitale Spaltung).
Dazu im Einzelnen einige Hinweise:
Ganzheitliche Nutzenbetrachtung
Die Verwaltung ist aus unterschiedlichen Gründen zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Angesichts der derzeitigen Haushaltssituation verdichtet sich dies auf die Aufgabe, mit möglichst geringen Mitteln den größtmöglichen Nutzen zu erreichen. Vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher Dimensionen lässt sich der Nutzen allerdings nicht unmittelbar an einer einfachen Skala ablesen (finanzieller oder immaterieller Nutzen, quantifizierbar oder qualifizierbar, kurzfristig oder langfristig, einmalig oder nachhaltig, eigennützig oder gemeinnützig, um nur einige Maßstäbe zu nennen). Beispiele für entsprechende Nutzendimensionen sind u.a.

· Zeitersparnisse (Wege-, Warte-, Prozesszeiten usw.),
· Qualitäts-, Komfortsteigerung (Individualisierung der Verfahren, Zeit-, Ortsunabhängigkeit, One-Stop-Service, Verstetigung des Arbeitsprozesses usw.),
· Leistungsvolumen, (Umfang der Transaktionen und Geschäftsprozesse, Marktvolumen usw.),
· Gewinn an Sicherheit (Vermeidung von Fehlerfassung, Verminderung des Inkassorisikos, Wegfall von Verlustrisiken, Falschanzeigen usw.),
· Kostensenkung (Wegekosten, Transaktionskosten, economies of scale usw.) und
· Einnahmeerzielung (Gebühren, Dienstleistungsentgelte, Lizenzeinnahmen usw.).

Das gilt grundsätzlich auch für die Einführung von E-Government und die darin integrierten Anwendungen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die ausschließlich den (unmittelbaren) Nutzen jeder einzelnen Anwendung für die Verwaltung berücksichtigte und den Nutzen Anderer nicht einbezöge, wäre ein starkes Hemmnis. Eine solche Betrachtungsweise ließe die Ziele der Stadtentwicklung (z.B. Standortattraktivität, Abbau von Zugangshemmnissen) unbeachtet und sähe die Verwaltung eher als Selbstzweck denn als dem Gemeinwohl dienende Einrichtung. Auch der stadtpolitische Nutzen ist als Bestandteil in den Gesamtnutzen einzubeziehen. So kann zum Beispiel die unter Experten geforderte demokratische Gestaltung des Lebensraums Stadt unter anderem durch Aktivierung von Bürgerengagement und direkte Beteiligungsformen auf eine qualitativ neue Ebene gestellt werden. Der Nutzen wird bei dieser Sichtweise in seiner gesamten Bandbreite, insbesondere auch in seiner Türöffnerfunktion für lang-
fristige Veränderungen, gewürdigt.

Nachfragegesteuerte Zielgruppenorientierung
Die Landeshauptstadt Hannover hat sich bereits Anfang 2000 in der Informationsdrucksache 1098/2000 zu einem zielgruppenorientierten bzw. rollenspezifischen Herangehen beim Ausbau ihrer Internetpräsenz bekannt. Das steht im Einklang mit der Forderung nach einer verstärkten KundInnenorientierung, einem der Eckpunkte der Anfang der 1990er Jahre begonnenen Verwaltungsreform. Zielgruppenorientiertes E-Government in der hannoverschen Ausprägung muss jedoch nachfragegesteuert sein. Nur bei einer vorhandenen bzw. seriös vorhersehbaren Nachfrage nach einer elektronischen Dienstleistung soll diese realisiert werden. Kurz- und mittelfristig werden Verwaltungsgeschäftsprozesse nur selektiv, nicht flächendeckend, über das Internet geöffnet.

Orientierung an “Best Practices” bzw. “Good Practices”
Die Landeshauptstadt Hannover will ihr leistungsfähiges und nutzenorientiertes E-Government ausbauen und fortsetzen. Sie kann dafür allerdings nicht unbegrenzt Finanzmittel und Personal einsetzen. Gefragt sind der intelligente Einsatz der verfügbaren Ressourcen und die optimale Verwertung der Erfahrungen Dritter, z.B. aus dem Projekt MEDIA@Komm. Im Vordergrund steht die kostengünstige Übernahme bzw. Anpassung fremder Anwendungen auf der Grundlage einer vorhandenen und auszubauenden Plattform (s. unter Ziffer 4. a) Anforderungen an die Infrastruktur).

Optimales Marketing eigener Ansätze
Der Wettbewerb unter den Städten um potenzielle Investoren und um die Zufriedenheit ihrer Einwohner zwingt zu einem offensiven Stadtmarketing. Die Qualität des kom-
munalen E-Government wird zunehmend zu einem ernstzunehmenden Standortfaktor. Neben der eigentlichen Dienstleistung ist die erfolgreiche Außendarstellung und die breite Kommunikation der Angebote und Möglichkeiten das “zweite Standbein” des

hannoverschen E-Government. Dies wird auch gemeinsam mit der Region Hannover in Zusammenarbeit mit der neue Gesellschaft “hannover.de” erfolgen.

Keine ”Digital Divide” (Digitale Spaltung)
Die Einführung des E-Government erfolgt diskriminierungsfrei: Kein Wegfall bisheriger Zugangsmöglichkeiten zu der Verwaltung und ihren Leistungen, keine Bevorzugung des elektronischen Zugangs, Realisierung der Angebote unter Beachtung des Grund-
satzes der Barrierefreiheit. Das schließt nicht aus, die Vorteile der elektronischen Kommunikation und Leistungsabwicklung aktiv zu kommunizieren und zur elektro-
nischen Nutzung zu ermutigen. Die Vermeidung der Digitalen Spaltung wird auf absehbare Zeit zu parallelen Geschäftsprozessen und entsprechenden Kosten führen. Diese Kosten müssen durch eine möglichst weitgehende Integration der Hinter-
grundprozesse minimiert werden.

3. Sachstand der Einführung von E-Government bei der Landeshauptstadt
Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover hat in den letzten Jahren zahlreiche Aktivitäten im Internet bzw. E-Government entwickelt. Insbesondere unter den Aspekten “Kosten/Nutzen-Relation” sowie “Best Practice” wurden hierbei die Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt. Eine Darstellung aller im Internet angebotenen Informationen und Aktivitäten sowie der sonstigen E-Government-Maßnahmen würde den Rahmen dieser Drucksache sprengen. Dies gilt in gleicher Weise für die von anderen Verwaltungen teilweise unter der Überschrift E-Government dargestellten Vorhaben zur Schaffung einer einheitlichen Infrastruktur der IuK-Landschaft. (Diese ist im übrigen in Hannover durch entsprechende Standards seit Mitte der neunziger Jahre Praxis.)

Im Einzelnen sind in den letzten Jahren folgende Angebote entwickelt worden:
· Internetauftritt unter www.hannover.de - vielfältiges Informationsangebot mit
wichtigen Serviceangeboten (ca. 2,3 Mio. Seitenabrufe monatlich)

In Zukunft werden die beiden Auftritte von Stadt und Region unter der Domain www.hannover.de vereint; die Neugestaltung und der Betrieb des Gesamtauftritts wird derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen von Stadt, Region und der gemeinsam gegründeten Betreibergesellschaft “Hannover.de Internet GmbH” vorbereitet.
Zu den von der Landeshauptstadt Hannover entwickelten Angeboten gehören unter anderem auch:

· Umfassendes Informationsangebot über das gesamte Spektrum der
Stadtverwaltung (ca. 6000 Seiten)
· Direkte E-Mail-Kommunikationsmöglichkeit von allen städtischen Seiten
· Formularserver (zur Zeit über 80 Formulare)
· Anliegenorientierter Behördenführer
· Hochauflösende F-Plan und B-Plan – Übersichten
· Online-Bestellungen, unter anderem
o Kartenvorbestellungen (z. B. Kleines Fest, Feuerwerkswettbewerb),
o Wahlunterlagen für die Briefwahl,
o Souvenir- und Veranstaltungsbestellung –bzw. Reservierung (Hannover
Tourismus Service)
· Onlineforen- und Sprechstunden (Dialog zur Stadtentwicklung –Sprechstund
OB)
· Online-Terminanfrage in der Ausländerstelle
· Anmeldungen zu Kursen der Volkshochschule (Informationen zu den
angebotenen Kursen, online-Buchung und Bezahlverfahren, belegte Kurse
werden gekennzeichnet).
· Datenbankgestützte Abfrage über Interaktive Karte zu den Themen
Kleingärten, Liegenschaften, Mobilfunkkataster
· Onlinebefragungen und –Abstimmungen zu verschiedenen Themen (teilweise
mit Gewinnmöglichkeiten)
· Umfassendes Online-Angebot der Stadtbibliothek (Bestandsrecherche,
Fernausleihe, Verlängerung von Büchern: ca.20.000 Buchungen mtl., ca.
1.100 Fernausleihen mtl.; Tendenz steigend); spezielles Angebot für Kinder
· Arbeit des Stadtrates (Sitzungstermine, Tagesordnungen und öffentliche
Drucksachen können seit dem Dezember 2003 im Internet recherchiert und
ausgedruckt werden.)
· Meldeauskunft (angeboten wird die einfache Meldeauskunft für Großkunden.
Zunächst läuft die Pilotphase mit Behörden, ca. 450 Zugriffe mtl., Ziel: 8.000
Auskünfte mtl. nach Melderechtsänderung). Bei dem Angebot sind die
abrufbaren Daten tagesaktuell.
Bei der geplanten Erweiterung wird eine automatische Abwicklung von
Abmeldung, Ummeldung und Rückmeldung angeboten. Voraussetzung für
die Umsetzung ist ein neues Fachverfahren im Meldewesen. Die
Produktauswahl erfolgt in 2004. Die Erweiterung erfolgt im Rahmen des
Gemeinschaftsprojektes “MOIN” (Meldewesen Online in Niedersachsen) unter
Federführung der niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände und hat
den begehrten “Oscar” des E-Government im Rahmen der
MEDIA@Komm-Initiative des Bundes gewonnen.

· KfZ-Wunschkennzeichen können online reserviert werden

· Öffentliche Internetzugänge / Kioske (80 Terminals in Stadtbibliotheken, Ziel:
Erweiterung des Info-Angebotes, Entwicklung der Medienkompe-tenz von
NutzerInnen, ca. 7.500 NutzerInnen mtl.), dabei auch ein barrierefreier
Arbeitsplatz

Hinzu kommen noch weitere Fachangebote wie:
· www.presse-hannover.de - Presseserver (Serviceangebot für
Medienschaffende, derzeit mehr als 150 akkreditierte NutzerInnen aus allen
Online-, Funk-, Fernseh- und Printmedienbereichen in und um Hannover wie
z. B. NDR, HAZ, Bild, Heise, Antenne, FFN sowie auch überregional)

· www.medienserver-hannover.de – Medienserver der Landeshauptstadt
Hannover, der Hannover Marketing Gesellschaft und der Region Hannover
(Online Bildangebot von hochauflösenden Bildern für Marketing, Touristik und
Pressearbeit – derzeit mehr als 600 Bilder verfügbar, mehr als 200
Akkreditierungen)

4. Ausweitung des Angebots an E-Government-Anwendungen

4.1 Anforderungen an die technische Infrastruktur

Für eine Ausweitung des bestehenden Angebots sind zunächst die Anforderungen an die technische Infrastruktur definiert worden, um entsprechende Standards setzen zu können. Dabei findet eine Orientierung an der bestehen-den Infrastruktur statt. Bundesweite Standards zum E-Government (z.B. SAGA) werden dabei berücksichtigt. Die Infrastruktur muss folgenden Anforderungen genügen:
a) Medienbruchfreie Abwicklung von Geschäftsprozessen extern - intern (Papier durch elektronische Schnittstelle ersetzen). In der Folge Einführung eines Dokumenten-Management-Systems mit entsprechenden Vorinvestitionen in Hardware, Software und Personal, Workflow-Funktionalitäten, Ablage-Archiv und Knowledge-Management-System (für die Informationsgewinnung aus den gespeicherten Daten)

b) Anpassung (Optimierung) der Geschäftsprozesse (soweit erforderlich)
c) Ausfallsicherheit und Übertragungsbandbreite des Datennetzes

d) Flexibilität für Kooperationsentscheidungen. Kooperationsprojekte mit Externen schließen unter Umständen eine einheitliche System-Plattform aus und erfordern die Abwägung zwischen
- parallelem Betrieb gleichartiger Systeme oder
- Neuschaffung von Schnittstellen zur Vereinheitlichung
e) Support-Strukturen für die Unterstützung externer Endkunden

f) Rechtssicherheit durch elektronische Signaturverfahren (von außen nach innen und auch von innen nach außen). Einrichtung und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI)

g) Datenschutzgerechte Realisierung (sichere und vertrauliche Kommunikation, Datenvermeidung, Datensparsamkeit, Sicherung der Zweckbindung, Transparenz)
4.2 Kriterien einer Auswahl von Anwendungen

Angesichts der begrenzten Ressourcen ist ein Vorgehen wie beim Bund (“alle Dienstleistungen onlinefähig bis 2005”) für Hannover nicht denkbar. Eine Auswahl unter zu realisierenden Angeboten erfolgt anhand der folgenden Kriterien. Dabei erfüllen Anwendungen meistens mehrere Kriterien in unterschiedlichem Umfang: Ziel soll sein, bei jeder Anwendung im Sinne eines “Qualitäts-Check” sicher zu stellen, dass die Rahmenbedingungen vollständig beachtet und möglichst viele der übrigen Kriterien erfüllt sind. Positiv ist ein Maximum des Nutzens, aber zugleich auch ein Minimum an Umsetzungskomplexität (siehe Kriterium 8).

1. Rationalisierung / Synergien
Ablaufoptimierung, Automatisierbarkeit, Entlastung von Routinen und Doppelarbeit, Dezentralisierung von Entscheidungen, Nutzen für mehrere Beteiligte, derzeitige Fallzahlen bzw. Zahl der Vorgänge

2. Kunden- und Nutzerorientierung
Mehrwert durch zeitlich-räumliche Verfügbarkeit der Dienstleistung, kürzere Vorgangsdauer, schnellere Leistungserbringung, höhere Transparenz, bessere Verständlichkeit, hohe Kundennachfrage

3. Politische und rechtliche Vorgaben zur Einführung von E-Government

4. Unterstützung der Verwaltungsentwicklung
Im Rahmen von Organisationsentwicklungsprozessen, vom Start- zum Zielmodell bei der Neugliederung.

5. Öffentlichkeitswirksamkeit und Imagegewinn
Kundennutzen, s.o., Diskussionsanreiz, Eignung für Marketing, Innovationsgrad

6. Kooperation mit Dritten
Grundsätzlich Kooperation mit Wirtschaft oder anderen Städten möglich, aus Kundensicht sinnvoll, Kosteneinsparung durch Plattformeffekte etc., Imagegewinn durch Kooperation, inhaltliche Bezüge E-Government, E-Commerce und Internet-Access

7. Ressourcenverfügbarkeit
Know-How des eigenen Personals, Qualifizierungsbedarf, Akzeptanz der Beschäftigten, Investitionsaufwand; Finanzierung im Rahmen vorhandener finanzieller Mittel, kein Sonderprogramm, Priorisierungsentscheidungen

8. Organisatorische und technische Komplexität
Zahl der Beteiligten, Komplexität und Umfang des Verfahrens, notwendige Reorganisation, neue Soft- und Hardware, Anpassungsaufwand, Signaturen, Zeitstempel, Verschlüsselung, Bezahlfunktion, hohe Ausfallsicherheit, Revisionssicherheit erforderlich (u.a. Archivierung), Speziallösung erforderlich, da keine verfügbare Standardlösung
9. Rahmenbedingungen
Datenschutzgerechte Umsetzung, Kompatibilität mit der hannoverschen IuK-Strategie und den technischen Rahmenbedingungen, Barrierefreiheit, Verhinderung einer digitalen Spaltung, Gender Mainstreaming

4.3 Standardisierte Vorgehensweise

Bei einer Ausweitung der Anwendungen zum E-Government müssen diese schneller und kostengünstiger als bisher eingeführt werden. Dazu ist es nötig, von der seriellen Durchführung von Anwendungsprojekten zu einer möglichst parallelen Arbeitsweise überzugehen. Das macht eine standardisierte und vereinfachte Vorgehensweise erforderlich, um den Übergang von der “Maßanfertigung” zur “industriellen Produktion” von Online-Anwendungen zu ermöglichen. Paralle Realisierungen sind nur auf einer vorab entschiedenen bzw. vorhandenen Plattform (Infrastruktur) sinnvoll. Grund-
satzentscheidungen werden zukünftig so weit wie möglich “vor die Klammer” gezogen und von der Realisierung einzelner Vorhaben abgetrennt. Diese Trennung von Grund-
satzentscheidungen und einzelnen Anwendungen erleichtert den Übergang zu einer besseren Arbeitsteilung und zur Entlastung der Führungsebene. Das eröffnet die Möglichkeit, eine größere Zahl von Realisierungsprojekten gleichzeitig durchzuführen.

Allerdings lässt sich die Parallelisierung der einzelnen Projekte nicht beliebig ausbauen. So liegt die Einbindung neuer E-Government-Anwendungen in die technische Infrastruktur in den Händen weniger Spezialisten und kann nicht breit gestreut werden. Aber auch andere Aufgaben bei der Projektdurchführung konzentrieren sich zumindest auf absehbare Zeit auf einige wenige Know-How-Träger und Verantwortliche, was insbesondere bei einer Häufung von Projekten aus einzelnen Fachbereichen zu Engpässen führen kann.
4.4 Geeignete Felder für eine Ausweitung von Anwendungen

Für den zunächst ins Blickfeld genommenen Zeitrahmen von 2005-2007 werden folgende neue Einsatzfelder konkretisiert (keine Rangfolge):

Dabei sind bewusst eine Reihe von Anwendungen mit unterschiedlichen Schwer-
punkten im Sinne eines ausgewogenen, aber doch zielgerichteten Portfolios ausge-
wählt worden. Außerdem können sehr leicht umzusetzende Anwendungen mit hohem Informationsgehalt teilweise aus NutzerInnensicht einen höheren Nutzen haben als komplexe, aufwändige Transaktionslösungen. Die folgende Liste stellt deshalb diese Anwendungen gleichrangig neben einander. Die Aufzählung ist deshalb alphabetisch sortiert und nicht gewichtet.

An einigen Stellen ist ein Hinweis zur notwendigen elektronischen Signatur enthalten, wenn eine rechtssichere Identifikation des Nutzers / der Nutzerin erforderlich ist. Dies kann sich im Rahmen der Konkretisierung der Projekte auch bei anderen Anwen-
dungen als erforderlich herausstellen.
· Räume in den Stadtteilkultureinrichtungen anmieten
· Anwohnerparkausweis beantragen
· Ausschreibung von Leistungen nach VOL und VOB
· Bauakte / Baugenehmigungen elektronisch Anträge einreichen,
genehmigen, Stand abrufen
· Baukoordinierung im öffentlichen Straßenraum (zunächst mit den
Stadtwerken, evt. mit Telekommunikations-Unternehmen und ArchitektInnen)
· Bauleitplanung mit verstärkter Nutzung der Stellungnahmen von Behörden
und Trägern öffentlicher Belange im Wege der elektronischen Kommunikation
(Veröffentlichung des Entwurfes und der Begründung im Internet)
· Baustellenauskunft (Ausweitung und Automatisierung, mit interaktiver Karte)
· Beschaffungswesen (intern)
· Bibliotheks-Portal mit umfangreichen Recherche- und
Informations-Möglichkeiten, Newsletter, Personalisierung sowie
elektronischer Bezahlfunktion
· Bürgerberatungs- und Informationssystem (BBS) mit freier
Schlagwortsuche nach Anliegen und Adressen (umfassende
Ergebnisausgabe, z.B. Beschreibung, Kosten, Anlaufstellen, Adressen,
Öffnungszeiten, Telefon, E-Mail, ÖPNV, Stadtkarte, Formularen)
· Fahrgastbeförderungsschein beantragen (mit Signatur)
· Führerschein: Antrag (besonders: EU-Führerschein)
· Fundsachen
· Geburtsurkunden beantragen
· Gewerbeanmeldung (evt. nur für bestimmten Personenkreis)
· Gewerberegisterauskunft (evt. nur für bestimmten Personenkreis)
· Heiratsurkunden beantragen
· Intranet Ausbau als Portal zum Wissensmanagement, Fortführung der
Integration vorhandener Informationen aus Fachverfahren sowie aus
externen Quellen
· Kartenbestellungen für kulturelle Veranstaltungen (Ausweitung)
· Kfz-Zulassung (evt. besonders für Serviceunternehmen?), Umschreibung
(Innerhalb, Außerhalb mit/ohne Halterwechsel), Abmeldung / Stillegung,
Verlustanzeige, Halterdatenänderungen, Vergabe Kurzzeitkennzeichen,
Einfuhr Neufahrzeuge
· Kurs- und Bildungsangebote online buchen (Ausweitung des bisherigen
Angebots)
· Lohnsteuerkarten (Ersatzkarte an gespeicherte Anschrift senden)
· Medienvorbestellung und –reservierung für den Bestand der
Stadtbibliothek, automatische Benachrichtigungen per Mail; etc.
· Öffentliche Bekanntmachungen als virtuelles “Schwarzes Brett” (neben
bisherigen Medien)
· Ordnungswidrigkeiten-Akte elektronisch an Gerichte und Anwälte
übermitteln (gemeinsam mit der Niedersächsischen Justizverwaltung)
· Ordnungswidrigkeiten: Schriftverkehr (z.B. Anhörung) elektronisch
übermitteln
· Publikationsserver - ein zentraler Server mit allen von der LHH
veröffentlichten Publikationen (Broschüren, Flyer etc.) alphabetisch sortiert
mit Suchmöglichkeit
· Statistische Auswertungen zu verschiedenen Themen, mit gestaltbaren
Kriterien
· Stellenausschreibungen (externe Stellenausschreibungen parallel in
Printmedien und Internet)
· Sterbefallurkunden beantragen
· Störungs-/ Schadensmeldungen (Mängelmeldung)
· Ummeldung im Zusammenhang mit dem Projekt MOIN (siehe S. 8,
Meldewesen)
· Verkauf von Stadtkarten, Themenkarten, Baulückenkataster etc.
5. Ausblick

Im Rahmen von entsprechenden Projekten wird die Umsetzung der in Ziffer 4.4 genannten Anwendungsfelder weiter konkretisiert und im Einzelfall eine En-
scheidung über den tatsächlichen Einsatz getroffen. Dabei werden die unter Ziffer 4.2 genannten Kriterien sowie die sonstigen Belastungen der betroffenen Fachbereiche und die insgesamt verfügbaren Ressourcen berücksichtigt.

Den Ratsgremien werden je nach Finanzvolumen entsprechende Beschlussdrucksachen zu den einzelnen Anwendungen vorgelegt.

Darüber hinaus wird die Verwaltung über den Fortgang des Ausbaus von E-Government weiter berichten.

Insgesamt ist von der Grundannahme auszugehen, dass die Entwicklung auf dem Feld der elektronischen Kommunikation weder in der Breite noch in der Tiefe abgeschlossen ist. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung sind sich Experten darin einig, dass die Nutzung an Fahrt gewinnen wird - insbesondere im Hinblick auf das Feld E-Government (auch im internationalen Vergleich). Die unter Ziffer 1, Seite 2 dargestellte Entwicklung einer zunehmenden Akzeptanz und selbstverständlichen Nutzung der Informationstechnik im Allgemeinen und des Internets im Besonderen wird sich vermutlich unabhängig z.B. von sozialen Schichten und Altersgruppen fortsetzen.

Dabei zeichnet sich ab, dass der Trend zur Mobilität zunehmen wird und sich mit einer Integration von unterschiedlichen Geräten und Anwendungen verbindet. Mobile Geräte erlauben bereits heute unter anderem so unter-
schiedliche Funktionen wie

o Telefonate, Kurznachrichten,
o Fotos, Musik, Diktate und Audioaufnahmen,
o Termin- und Adressverwaltung,
o Bezahlfunktionen und
o Emails zu senden und empfangen.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt vorhandener Funktionen, der Umfang wird zunehmen, die Qualität ebenfalls und die Bedeutung integrierter Anwendungen wachsen lassen. Die absehbare steigende private Nutzung dieser Möglichkeiten übt einen entsprechenden Druck auf die Arbeitswelt insgesamt aus, unterstützt durch die Chancen möglicher Produktivitätseffekte und Qualitätssteigerungen für den Arbeitsall-
tag, z.B. durch Online-Erfassung vor Ort. Parallel dazu ist eine zunehmende Entwick-
lung von echten oder Quasi-Standards auf dem Gebiet des E-Government erkennbar, die bisherige Normen (SAGA, OSCI, X-Meld, etc.) ergänzt, erweitert und eine Einfüh-
rung neuer Anwendungen erleichtert. (Gleichzeitig ist jedoch für einige Anwendungen die in der Einleitung erwähnte elektronische Signatur unverzichtbar. Eine Einführung entsprechender Anwendungen wird deshalb auch von der zunehmenden Akzeptanz der Signatur bei Einwohnerinnen und Einwohnern abhängen. Dabei werden ge-
plante Großprojekte zur Einführung entsprechender Karten in der näheren Zukunft beobachtet und die Erfahrungen berücksichtigt, z.B. bei der JobCard und der Gesundheitskarte).

Die Tendenz ist absehbar, die Details der technischen Möglichkeiten sind hingegen nur für einen begrenzten Zeitraum zu übersehen. Vor diesem Hintergrund reicht die hier vorgelegte Konzeption im Zeithorizont bis zum Jahr 2007. Im Jahr 2007 wird eine überarbeitete Konzeption einschließlich überarbeiteter Anwendungsfelder vorgelegt.

Die vorgelegte Strategie bezieht auch Prämissen und Ziele ein, die bei der Entwicklung der Stadtstrategie 2015 derzeit diskutiert werden. So wird die Bedeutung einer modernen, zukunftsfähigen Verwaltung für verschiedene Ziele (z.B. Standortpolitik, Motivation der Beschäftigten) hier auf dem Feld der elektronischen Verwaltung präzisiert und konkretisiert. Gleichzeitig werden kommunalpolitische Zielsetzungen verstärkt (EinwohnerInnenorientierung, transparente Gestaltung von Entscheidungs-
prozessen, neue Formen der Mitwirkungsmöglichkeiten). Die Grundzüge dieser E-Government-Strategie werden deshalb bei der Hannover Stadtstrategie 2015 entsprechend berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18Z  Dez. I, 10.5
Hannover / 12.10.2004