Drucksache Nr. 2117/2015:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 - Trautenauer Hof
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2117/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 - Trautenauer Hof
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die Anregungen aus einer Stellungnahme des BUND nicht zu berücksichtigen,
  2. den Bebauungsplan Nr. 1805 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, § 84 Abs. 1 Nr. 2 NBauO sowie § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 30.07.2015 bis 11.09.2015 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung hat nur der BUND Anregungen zu den Planinhalten vorgetragen.

Die Stellungnahme des BUND hat folgenden Wortlaut:

Im Plangebiet befinden sich zahlreiche Gehölzbestände mit zum Teil alten und naturschutzfachlich wertvollen Baumbestand. Besonders prägend sind insbesondere die alten Buchen (Fagus sylvatica) im westlichen Bereich des Plangebietes. Allein sieben Bäume weisen potentielle Höhlen für Fledermäuse auf. Insgesamt ist im Rahmen der Neubebauung vorgesehen, 41 Bäume zu fällen. Aufgrund des zunehmenden Verlustes von Altbäumen im Stadtgebiet Hannovers in den letzten Jahren sowie der Bedeutung von Altbäumen für den Arten- und Biotopschutz, lehnen wir den vorliegenden Entwurf weiter ab.
Im Sinne des Vermeidungsgebotes des Baugesetzbuches (§ 1 a Abs. 3 BauGB), sollte der derzeit vorliegende Entwurf überarbeitet und angepasst werden. Allein durch die Verschiebung der Baukörper bzw. der überbaubaren Grundstücksfläche könnte ein Großteil der Bäume erhalten werden. Statt neue Flächen zu versiegeln sollten vielmehr die derzeit bereits bebauten Flächen für die Neubebauung genutzt werden.


Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan unterstützt ein konkretes Wohnbauvorhaben der GBH, das 89 preisgünstige Ein- bis Fünfzimmerwohnungen - davon 62 öffentlich gefördert - zum Gegenstand hat. Für dieses Wohnangebot besteht in Hannover eine dringende und große Nachfrage. Zur Realisierung des Wohnprojektes muss Baurecht geschaffen werden, das erheblich über den Bestand mit 60 Ein- und Zweizimmerwohnungen sowie über die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 311 hinausgeht. Dies sind insbesondere zusätzliche überbaubare Grundstücksflächen für einen siebten Baukörper und Festsetzungen für ein drittes Vollgeschoss. Die bestehende GRZ von 0,3 bleibt dabei unberührt. Bei Beachtung der Abstandsregelungen der Niedersächsischen Bauordnung lässt sich die Planung nicht auf den derzeit bebauten Flächen realisieren. Eingriffe in den Baumbestand sind deshalb nicht vermeidbar. Die überbaubaren Grundstücksflächen wurden allerdings so platziert, dass Eingriffe in den randlichen Baumbestand weitestgehend vermieden werden können.

Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen des BUND nicht zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.


61.13 
Hannover / 23.09.2015