Informationen:
verwandte Drucksachen:
2116/2013 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 21.10.2013: Sozialausschuss: Zur Kenntnis genommen
2116/2013 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Sozialausschuss |
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Die Beschäftigung von Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeitern auf dem Feld der Betreuung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, ist nicht das einzige Element im „Netzwerk Demenz“ im Fachbereich Senioren. Zu nennen wären insbesondere noch die Gruppen- und Einzelangebote im Kompetenzzentrum Demenz Heinemanhof wie auch die Begleitung von Einzelpersonen im Rahmen ehrenamtlichen Engagements. Die Bürgerarbeit ist aber zum wichtigen Glied im Netzwerk Demenz geworden. Da die Bürgerarbeit seitens der Arbeitsverwaltung als dreijähriges gefördertes Modellprojekt angelegt ist, ein gleichartiges oder wenigstens ähnliches Nachfolgemodell noch nicht ersichtlich ist, ist die auslaufende Bürgerarbeit im Netzwerk Demenz nicht ohne weiteres zu kompensieren.
Im Juni 2013 wurden 120 Seniorinnen und Senioren in Hannover bei der Alltagsbewältigung durch die Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter unterstützt.
Im dritten Quartal 2013 war die Weiterbeschäftigung von acht Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeitern leider nicht mehr möglich. Aus Rechtsgründen war eine nochmalige befristete Verlängerung der Beschäftigungsverhältnisse in Bürgerarbeit bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zu Projektbeginn noch nicht das 53. Lebensjahr erreicht hatten, nicht möglich.
Die Bürgerarbeitsplätze als solche könnten zwar für die Restlaufzeit des Projektes mit anderen Personen besetzt werden, es hat sich aber als schwierig herausgestellt, Ersatz für die ausgeschiedenen Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter zu finden. Lediglich zehn vom Jobcenter aktivierte Arbeitssuchende meldeten sich für Vorstellungsgespräche an. Davon erschienen nur sieben. Von den sieben Arbeitssuchenden, die sich vorgestellt hatten, waren letztlich noch zwei Arbeitssuchende am Projekt des KSH interessiert. Einer der beiden hat sich nach Hospitationen sowohl im KSH als auch im Bereich der Alten- und Pflegezentren schließlich für eine Tätigkeit im KSH entschieden.
Es stehen demzufolge dem KSH augenblicklich insgesamt nur noch sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Bürgerarbeit (längstens bis zum Projektende mit dem September 2014) zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund war es notwendig, alle begleiteten Haushalte über drohende Einschnitte in der Betreuung zu informieren. Ferner mussten Dienste angepasst werden.
Nachdem Anfangsschwierigkeiten überwunden waren, haben sich die Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter sehr bewährt; Bürgerarbeit hat sich zu einem wichtigen Dienst und wertvollen Beitrag im Netzwerk Demenz entwickelt. Die Verwaltung hat dazu bereits mit Drucksache 2552/2012 berichtet.
Wie die Bürgerarbeit von den Seniorinnen und den Senioren selbst erlebt wird und wie Hauptamtliche den Dienst beurteilen, möge ergänzend die kleine Auswahl an Rückmeldungen belegen, welche in der Anlage aufgelistet ist.
Die Bürgerarbeit kann insbesondere auch solche Haushalte unterstützen, bei denen die Voraussetzungen des § 45 b SGB XI – anerkanntes Angebot zur niedrigschwelligen Betreuung - nicht (oder noch nicht) vorliegen. Begleitung und Unterstützung im Alltag benötigen allerdings, und dies zeigen die Zahlenanstiege bei der Nachfrage deutlich, auch diejenigen Seniorinnen und Senioren, denen Immobilität und Einschränkungen im Alter zusetzen oder die mit erheblichen finanziellen Einschränkungen leben müssen, wobei solche Situationen auch immer Auswirkungen auf das soziale Leben und den gesundheitlichen Zustand haben.
Die Bürgerarbeit kann in solchen Fällen unbürokratisch und flexibel, sehr niedrigschwellig sowie ohne Kosteneinforderung Hilfe und Unterstützung – auch zur Selbsthilfe - anbieten. Es genügt die Einschätzung hauptamtlicher Pflegekräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die Einblick in die häusliche Situation haben. Bei Selbstmeldern entscheidet die Koordinatorin für die Bürgerarbeit nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls.
Die recht unbürokratische Arbeitsweise sorgt insbesondere bei drohender oder bereits vorhandener Armut, prekären Lebensverhältnissen und Mangelsituationen (kognitive Einschränkungen, fehlender Zuwendung u. a.) für eine schnelle Entlastung.
Als weiterer Leitgedanke des Modellvorhabens „Bürgerarbeit“ gilt neben dem generellen gesellschaftlichen Nutzen der Bürgerarbeit, individuell Langzeit-Arbeitsuchende über die Bürgerarbeit wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.
Im Arbeitsfeld des KSH – Begleitung von Menschen mit Demenz - hat allerdings nur eine Person den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt geschafft, obwohl sich einige Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter, die Koordinatorin der Bürgerarbeit im KSH sowie der Sozialarbeiter der Beschäftigungsförderung im Fachbereich Soziales sehr um diese Entwicklung bemüht hatten. Die übrigen sehr gut geschulten und inzwischen auch praktisch versierten ehemals Langzeit-Arbeitssuchenden im Projekt Bürgerarbeit mussten trotz der sehr guten Arbeit und der positiven Erfahrungen aus den bereits erwähnten Gründen wieder in die Arbeitssuche entlassen werden.
Die Einrichtung einer entsprechenden Anzahl von nicht geförderten Dauerarbeitsplätzen zur Betreuung von an Demenz erkrankten Personen dürfte schon wegen Fehlens eines zuständigen Kostenträgers ausscheiden.
Größere Chancen sieht die Verwaltung in einer Nutzung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und des ehrenamtlichen Engagements.
Neben dem Problem der Gewinnung einer ausreichenden Zahl von interessierten Geeigneten, benötigen ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem Betreuung und Begleitung; ohne weitere hauptamtliche Unterstützung sind auch hier die Kapazitäten begrenzt.
Erste Schritte zur Schließung der sich abzeichnenden Lücken hat die Verwaltung bereits unternommen:
Pro FSJ-Platz entstehen dem FB Senioren bei einem Vollzeitengagement Kosten in Höhe von monatlich 684,55 € (zum Vergleich: Der Netto-Aufwand der LHH für Bürgerarbeit beträgt ohne Berücksichtigung der Anleitungskosten durchschnittlich pro Platz knapp 250 € monatlich).
Die schon in der Alltagsbegleitung engagierten Ehrenamtlichen (insgesamt 16 Personen) übernehmen in der Regel einen Einsatz pro Woche. Das hieße, um den Wegfall der Bürgerarbeit vollständig zu kompensieren, müssten etwa weitere 100 Ehrenamtliche in dieses Engagement einsteigen, was illusorisch erscheint. Hinzu kommt, dass das freiwillige Engagement auch die Anbindung an ein Hauptamt benötigt. Die Koordinierung von über 100 Ehrenamtlichen ist im Rahmen der bestehenden personellen Ressourcen von einer halben Stelle nicht zu leisten. Dennoch stehen die drei genannten Rekrutierungsfelder - in Abhängigkeit von den jeweiligen Ressourcen - grundsätzlich zum Auffang des Fortfalls der bisherigen Bürgerarbeitsplätze im Themenfeld Demenz zur Verfügung.