Informationen:
verwandte Drucksachen:
2113/2006 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 02.11.2006: Ratsversammlung: Einstimmig
2113/2006 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In die Ratsversammlung |
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Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer besetzt.
Von den 10 zu besetzenden Sitzen der Beigeordneten entfallen:
auf die SPD-Fraktion 4 Sitze
auf die CDU-Fraktion 3 Sitze
auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz
auf die FDP-Fraktion 1 Sitz
auf die Gruppe Gemeinsame Linke 1 Sitz
Für jede Ratsfrau und für jeden Ratsherrn, die oder der dem Verwaltungsausschuss angehört, ist nach § 56 Abs. 3 NGO und § 7 Abs. 2 Hauptsatzung sowie § 23 Geschäftsordnung des Rates eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder, die von der gleichen Fraktion benannt worden sind, vertreten sich gemäß § 56 Abs. 3 NGO und § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung sowie § 23 Abs. 2 GO des Rates untereinander.
Ist eine Fraktion nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin oder ein zweiter Vertreter bestimmt werden.