Drucksache Nr. 2112/2011:
Bebauungsplan Nr. 1164, 1. Änd. - Landesverwaltung Planckstraße -
- Aufstellungsbeschluss,
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2, im Übrigen zur Anhörung)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2112/2011
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1164, 1. Änd. - Landesverwaltung Planckstraße -
- Aufstellungsbeschluss,
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1164, 1. Änderung

- Landesverwaltung Planckstraße -
entsprechend der Anlagen 3 und 4 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1164, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Genderaspekte wurden geprüft. Es sind keine Belange berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

In der Planckstr. 2 / 3 befindet sich die Staatskanzlei der Niedersächsischen Landesregierung. Weitere Büros befinden sich überwiegend in den vier alten, aus ehemaligen Wohnhäusern bestehenden Dienstgebäuden auf den benachbarten Grundstücken Planckstr. 4 - 7.

Es handelt sich um eine einzelne Villa und drei Reihenhäuser, für die ein erheblicher Renovierungs- und Modernisierungsbedarf besteht. Zur Optimierung des gesamten Standorts und der Verwaltungsabläufe beabsichtigt die Landesregierung deshalb, diese durch ein Erweiterungsgebäude mit Tiefgarage zu ersetzen und baulich direkt und barrierefrei an das Hauptgebäude Planckstr. 2 / 3 anzuschließen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1164 aus dem Jahr 1986 setzt für die Grundstücke Planckstr. 4 - 7 allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um das Vorhaben der Landesregierung zu sichern und zu realisieren.

Die Optimierung der Funktionen der Landesverwaltung ist eine sonstige Maßnahme der Innenentwicklung. Es soll das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Nach § 13a Abs. 1 BauGB darf das beschleunigte Verfahren unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • Die nach § 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzte Grundfläche muss weniger als 20.000 m² betragen. Dieser Grenzwert wird durch eine Größe des Plangebietes von ca. 2.400 m² deutlich unterschritten.
  • Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet.
  • Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind nicht beeinträchtigt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB kann das Verfahren durch Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrensschritte verkürzt werden. Dies ist hier nicht beabsichtigt.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

61.12 
Hannover / 22.11.2011