Drucksache Nr. 2110/2006:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover
Kalkulation 2006 / 2007

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2110/2006 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Damen und Herren der Stadtbezirksräte 1-13
(zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2110/2006
1
 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover
Kalkulation 2006 / 2007

Antrag,

die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und eine Beibehaltung der zurzeit gültigen Gebührensätze der ”Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover” zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In den zur Verfügung stehenden Obdachlosenunterkünften werden sowohl Frauen als auch Männer untergebracht.

Die Gebühren werden für Familien, alleinstehende Frauen und alleinstehenden Männer gleich erhoben.

Aspekte behinderter Menschen

Für obdachlose Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stehen behindertengerechte Zimmer in der Unterkunft Wörthstraße 10 mit speziellen sanitären Anlagen zur Verfügung.

Kostentabelle

Prognostizierte finanzielle Auswirkungen in den Jahren 2006/ 2007
Finanzstelle

4350.000


Prognose
Prognose
Finanzposition
Kostenart
2006
2007
HGr. 4
Personalkosten OE 61
1.152.351,83 €
1.169.637,10 €
*1
Sachkosten
897.157,11 €
942.015,00 €
678000
Betreuung
892.293,23 €
872.840,91 €
530100
Mieten und Pachten
112.118,21 €
117.724.13 €

Abschreibungen AV
173.755,24 €
173.755,24 €





Summe der Kosten
3.227.675,62 €
3.275.972,38 €

Nebenerträge
3.619,70 €
3.619,70 €

Gebührenerlöse
740.021,50 €
740.021,50 € (Soll)*2

Unterdeckung
-2.484.034,42 €
-2.532.331,18 €
Zu *1. :

Hier sind diverse Finanzpositionen betroffen, von der baulichen Unterhaltung bis zum Bürobedarf einzelner Sachbearbeiter.

Zu *2.:

Das Soll für die Gebührenerlöse wurde nach voraussichtlich genutzten Unterkünften berechnet. Aufgrund einer kalkulierten hohen Auslastung, die u. a. auf den Unterkunftsabbau zurückzuführen ist, wird mit einer Auslastung der Unterkünfte von durchschnittlich 75 % gerechnet. Einzige Ausnahme ist die Gemeinschaftsunterkunft Burgweg 13, hier wird mit einer durchschnittlichen Auslastung von 13 Personen im Jahr (46,50 %) gerechnet.

Wie immer bei Prognosen, sind Abweichungen möglich, z. B. Mindereinnahmen bei den Gebührenerlösen durch Nichtzahlung der Unterkunftsgebühr einzelner Bewohner oder eine geringere als die prognostizierte Auslastung der Unterkünfte.

Begründung des Antrages

Mit der beigefügten Kalkulation wird die nach den Erfordernissen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes zu erstellende Gebührenkalkulation vorgelegt. Die Vorlage einer Kalkulation ist erforderlich, da der bisherige Kalkulationszeitraum Ende 2005 abgelaufen ist.

Die Gebührensatzung selbst ist mit der Drucksache 740/ 96 „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover“ am 22.08.1996 einstimmig beschlossen worden.

Mit der Beschlussdrucksache 0101/2005, einstimmig beschlossen im Rat der Landeshauptstadt Hannover am 09.06.2005, wurde die Satzung zuletzt geändert.

Die Gebühren betragen demnach seit dem 01.07.2005 im Einzelnen:

Für Wohnungen ohne Bad / ohne Heizung 2,65 € pro m²

Für Wohnungen mit Bad / ohne Heizung 3,60 € pro m²

Für Wohnungen mit Bad / mit Heizung 4,95 € pro m²

Für Wohnungen mit Bad / mit Heizung

ohne eigenen Gaszähler für die Heizung 5,70 € pro m²

Für die Unterbringung in Gemeinschafts-

unterkünften (feste Gebäude) 5,30 € pro Bett

Für die Unterbringung in Gemeinschafts-

unterkünften (Mobilheime) 3,55 € pro Bett.

Wie bei den vorhergehenden Kalkulationen wurde grundsätzlich bei allen Gebührensätzen die Divisionskalkulation angewendet, d. h., dass die zu erwartenden Gesamtkosten durch die vorgehaltene Menge an m² oder Plätzen in Abhängigkeit von der prognostizierten Auslastung durch die Anzahl der Monate bzw. Tage eines Jahres geteilt wurden.

Lediglich bei den Schlichtwohnungen konnten die Kosten nicht nach den einzelnen Wohnungsausstattungsmerkmalen getrennt kalkuliert werden. Daher wurden hier die Kosten pro m² mit Hilfe von Äquivalenzziffern kalkuliert.

Aufgrund des unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwandes und des niedrigen Kostendeckungsgrades wurde auf die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung des gebundenen Kapitals bei den städtischen Immobilien verzichtet.

Bei den Prognosen für die Ausgaben der Jahre 2006 und 2007 sind Erhöhungen bei den Personalkosten und eine allgemeine Preissteigerung von 2 %, sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte zum 01.01.2007 berücksichtigt worden.

Trotz der erfolgreichen Bemühungen, die Kosten zu senken, ist weiterhin eine Unterdeckung vorhanden, die nicht abgefangen werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass die Unterbringung wohnungsloser Personen eine soziale Leistung ist, die neben der

Zurverfügungstellung von Wohnraum auch dessen Verwaltung und eine allgemeine Betreuung der Obdachlosen in bestimmten Unterkünften beinhaltet.

Der qualifizierte Betrieb der Obdachloseneinrichtungen erfordert umfangreiche Personal- und Sachkosten. Eine vollständige Umlage dieser Kosten würde zu einer Gebühr je m² und Monat bzw. je Bett und Nacht führen, die in ihrer Höhe von den Nutzerinnen und Nutzern nicht zu erzielen ist und die deutlich über den Mietpreisen liegt, die auf dem freien Wohnungsmarkt erzielt werden. Daher ist eine kostendeckende Gebühr nicht zu erzielen, der prognostizierte Kostendeckungsgrad für den Kalkulationszeitraum 2006/ 2007 liegt je nach Unterkunftsart zwischen 23,43 % und 35,05 %, gegenüber einem prognostizierten Kostendeckungsgrad zwischen 18,31 und 28,91% aus dem Kalkulationszeitraum 2004/ 2005.

In dem Kalkulationszeitraum 2004 / 2005 ergab sich im Bereich der Unterbringung obdachloser Personen durch die Landeshauptstadt Hannover insgesamt eine Unterdeckung in Höhe von 5.573.149,56 €. Für den Kalkulationszeitraum 2006 / 2007 wird eine Unterdeckung von insgesamt 5.016.365,60 € prognostiziert. Dies entspricht, trotz Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % ab 2007, einer Ausgabenreduzierung von ca. 5 % im Jahr.

61.4 
Hannover / 31.10.2006