Drucksache Nr. 2109/2012:
Förderrichtlinien über die Finanzierung von Betriebskindertagesstätten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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2109/2012
1
 

Förderrichtlinien über die Finanzierung von Betriebskindertagesstätten

Antrag,

zu beschließen, die Finanzierungsrichtlinien für Betriebskindertagesstätten zum 01.08.2012 entsprechend der Anlage dahingehend zu erweitern, dass auch betriebsfremde hannoversche Kinder in Betriebskindertagesstätten eine Förderung erhalten können.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit den beabsichtigten Regelungen trägt die Stadt Hannover dazu bei, verbesserte Rahmenbedingungen für die Familien bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Gleichzeitig soll honoriert werden, dass sich Firmen für die Betreuung von Kindern aus dem Stadtgebiet engagieren und damit ebenfalls zu einer Verbesserung der Betreuungssituation beitragen.

Kostentabelle

Aktuell stehen im Haushalt 935.000 € zur Verfügung. Sollten sich weitere Betriebe zur Einrichtung von betrieblichen Kindertagesstätten entscheiden, erhöht sich der Betrag. Pro Platz und Jahr fallen 1.800 € an. Mehrkosten entstehen nur, wenn in bestehenden Betriebskitas auch Kinder aus dem Stadtgebiet betreut werden.

Begründung des Antrages

Mit der DS 0379/2007 E1 und der DS 2095/2009 hat die Landeshauptstadt Hannover eine Bezuschussung rein betrieblicher Krippen - und Kindergartenplätze eingeführt. Die Firmen oder die von ihnen beauftragten Betreiber erhalten für jedes in Hannover lebende betreute Kind ihrer Betriebsangehörigen im Alter zwischen 0 und 6 Jahren einen Festbetrag von monatlich 150 €.

Hintergrund war seinerzeit, dass Firmen, die sich in der Kinderbetreuung engagieren und damit einen Beitrag zur Versorgung der in Hannover lebenden Kinder leisten, eine finanzielle Beteiligung der LHH erhalten.


Ausdrücklich werden nur hannoversche Kinder (Krippe und Kindergarten) gefördert, gleichzeitig wurde davon ausgegangen, dass im Regelfall nur Kinder von Betriebsangehörigen in den Einrichtungen betreut werden.
Für hannoversche Kinder, die nicht betriebsangehörig sind (sog. Stadtkinder) und in der Betriebskita betreut werden, erhalten die Firmen bisher keine Förderung von der Landeshauptstadt Hannover. Dies hat in der Vergangenheit wiederholt zu Rückfragen und Irritationen geführt, wenn Firmen betriebsfremde Kinder aus dem Stadtgebiet Hannover aufgenommen und keine Finanzierung erhalten haben.

Zukünftig sollen die Firmen auch für nicht betriebsangehörige Kinder aus dem Stadtgebiet Hannover (Stadtkinder) in einer Betriebskita oder Mischform monatlich 150 € erhalten.

Neue Betreuungsmodelle und höhere Anforderungen der Eltern und Arbeitgeber bezüglich Flexibilität und Individualität in der Tagesbetreuung sowie der hohe Bedarf an Betreuungsplätzen in Hannover machen eine Ausweitung der Finanzierung auch auf Stadtkinder notwendig.

Ebenso sehen die Regelungen zur Gewährung von Landesfördermitteln für das Personal eine Bereitschaft zur Belegung von mindestens einem Drittel der Plätze in Betriebskitas mit betriebsfremden Kindern vor. Diesen wird die neue Finanzierung ebenfalls gerecht.

Die Neufassung soll rückwirkend zum 01.08.2012 in Kraft treten. Da es sich um eine Verbesserung bzw. Anpassung der Finanzierung an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort handelt, ist dies möglich. Evt. zusätzlich benötigte finanzielle Mittel werden im Produkt Kindertagesbetreuung bereitgestellt.
51.41 
Hannover / 14.09.2012