Informationsdrucksache Nr. 2108/2006 N1:

Besetzung der Ausschussvorsitze

Inhalt der Drucksache:

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2108/2006 N1
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Besetzung der Ausschussvorsitze

Kenntnisnahme der Besetzung der 15 Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze wie folgt:

1. Sportausschuss
(SPD) Ratsherr Stefan Politze
(CDU) Ratsherr Dieter Küßner
2. Stadtentwicklungs- und
Bauausschuss
(CDU) Ratsherr Jens Seidel
(SPD) Ratsherr Burkhard Blickwede
3. Jugendhilfeausschuss
(SPD) Ratsfrau Brigitte Schlienkamp
(CDU) Ratsfrau Gabriele Jakob
4. Ausschuss für
Arbeitsmarkt-,
Wirtschafts- und Liegen-
schaftsangelegenheiten
(CDU) Ratsherr Hans-Georg Hellmann
(SPD) Ratsherr Martin Hanske
5. Sozialausschuss
(GRÜNE) Ratsfrau Ingrid Wagemann
(SPD) Ratsfrau Dr. Gudrun Koch
6. Organisations- und
Personalausschuss
(SPD) Ratsfrau Christine Kastning
(CDU) Ratsherr Klaus Dieter Scholz
7. Ausschuss für
Umweltschutz und
Grünflächen
(CDU) Ratsherr Kurt Fischer
(SPD) Ratsherr Johannes Löser
8. Ausschuss für Haushalt,
Finanzen und
Rechnungsprüfung
(SPD) Ratsherr Thomas Hermann
(GRÜNE) Ratsfrau Katrin Mohr
9. Schulausschuss
(SPD) Ratsherr Stephan Degenhardt
(CDU) Ratsfrau Barbara Frank
10. Gleichstellungsausschuss
(CDU) Ratsfrau Gabriele Jakob
(SPD) Ratsfrau Anne Lossin
11. Kulturausschuss
(GRÜNE) Ratsherr Lothar Schlieckau
(SPD) Ratsfrau Ulrike Bittner-Wolff
12. Migrationsausschuss
(SPD) Ratsherr Bernd Strauch
(GRÜNE) Ratsfrau Ingrid Lange
13. Werksausschuss für
Städt. Häfen
(FDP) Ratsherr Wilfried H. Engelke
(SPD) N.N.
14. Werksausschuss für
Hannover Congress
Centrum (HCC)
(CDU) Ratsfrau Barbara Frank
(FDP) Ratsherr Dr. Nils Tilsen
15. Werksausschuss für
Stadtentwässerung
(SPD) Ratsherr Manfred Müller
(CDU) Ratsherr Jürgen Ebeling

Gemäß § 51 Abs. 8 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) i.V.m. § 37 Geschäftsordnung des Rates (GO) werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.

Der Rat kann einstimmig ein von dieser Regelung abweichendes Verfahren beschließen
(§ 51 Abs. 10 NGO).

Die stellvertretenden Vorsitze werden gemäß § 37 GO aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder bestimmt.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die unter 1. – 15. genannten Ausschüsse zu bilden und die vorgenannten Ausschussbezeichnungen festgelegt.

Bei 15 zu besetzenden Ausschüssen ergibt sich ein Zugriff auf die Ausschussvorsitze nach d´Hondt wie folgt: der 1., 3., 6., 8., 9., 12 und 15. Zugriff auf die Ausschussvorsitze (insgesamt 7) entfällt auf die SPD-Fraktion, der 2., 4., 7., 10. und 13./14. Zugriff (Losentscheid mit der FDP-Fraktion, wenn keine Einigung möglich gewesen wäre) (insgesamt 5) auf die CDU-Fraktion, der 5. und 11. Zugriff auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (insgesamt 2) und der 13./14. (Losentscheid mit der CDU-Fraktion, wenn keine Einigung möglich gewesen wäre) Zugriff auf die FDP-Fraktion (insgesamt 1).

Die o.g. Verteilung der Ausschussvorsitze wurde interfraktionell vereinbart und nach Auflösung der Gruppe "Gemeinsame Linke" dahingehend vervollständigt, dass der Vorsitz des Werksausschusses für Stadtentwässerung sowie der stellvertrende Vorsitz im Werksausschuss für Städt. Häfen wie in der Aufstellung vorgenommen wurde. Die in § 51 Abs. 8 NGO vorgegebene Parität ist gewahrt. Über die Vergabe der stellv. Ausschussvorsitze wurde ebenfalls zwischen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion eine einvernehmliche Regelung getroffen.

Eines ausdrücklichen Feststellungsbeschlusses der Besetzung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze im Sinne des § 51 Abs. 5 NGO bedarf es nicht. Der Rat sollte jedoch von der Besetzung Kenntnis nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden bei den Benennungen berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

10.10 
Hannover / 23.11.2006