Informationsdrucksache Nr. 2108/2006:

Besetzung der Ausschussvorsitze

Inhalt der Drucksache:

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Besetzung der Ausschussvorsitze

Kenntnisnahme der Besetzung der 15 Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze wie folgt:

1. Sportausschuss
(SPD) Ratsherr Stefan Politze
(CDU) Ratsherr Dieter Küßner
2. Stadtentwicklungs- und
Bauausschuss
(CDU) Ratsherr Jens Seidel
(SPD) Ratsherr Burkhard Blickwede
3. Jugendhilfeausschuss
(SPD) Ratsfrau Brigitte Schlienkamp
(CDU) Ratsfrau Gabriele Jakob
4. Ausschuss für
Arbeitsmarkt-,
Wirtschafts- und Liegen-
schaftsangelegenheiten
(CDU) Ratsherr Hans-Georg Hellmann
(SPD) Ratsherr Martin Hanske
5. Sozialausschuss
(GRÜNE) Ratsfrau Ingrid Wagemann
(SPD) Ratsfrau Dr. Gudrun Koch
6. Organisations- und
Personalausschuss
(SPD) Ratsfrau Christine Kastning
(CDU) Ratsherr Klaus Dieter Scholz
7. Ausschuss für
Umweltschutz und
Grünflächen
(CDU) Ratsherr Kurt Fischer
(SPD)
8. Ausschuss für Haushalt,
Finanzen und
Rechnungsprüfung
(SPD) Ratsherr Thomas Hermann
(GRÜNE) Ratsfrau Katrin Mohr
9. Schulausschuss
(SPD) Ratsherr Stephan Degenhardt
(CDU) Ratsfrau Barbara Frank
10. Gleichstellungsausschuss
(CDU) Ratsfrau Gabriele Jakob
(SPD) Ratsfrau Anne Lossin
11. Kulturausschuss
(GRÜNE) Ratsherr Lothar Schlieckau
(SPD) Ratsfrau Ulrike Bittner-Wolff
12. Migrationsausschuss
(SPD) Ratsherr Bernd Strauch
(GRÜNE) Ratsfrau Ingrid Lange
13. Werksausschuss für
Städt. Häfen
(FDP) Ratsherr Wilfried H. Engelke

14. Werksausschuss für
Hannover Congress
Centrum (HCC)
(CDU) Ratsfrau Barbara Frank

15. Werksausschuss für
Stadtentwässerung
(Gruppe Gemeinsame Linke)

Gemäß § 51 Abs. 8 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) i.V.m. § 37 Geschäftsordnung des Rates (GO) werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.

Der Rat kann einstimmig ein von dieser Regelung abweichendes Verfahren beschließen (§ 51 Abs. 10 NGO).

Die stellvertretenden Vorsitze werden gemäß § 37 GO aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder bestimmt.

Die Fraktionen und die Gruppe haben sich darauf verständigt, die unter 1. – 15. genannten Ausschüsse zu bilden und die vorgenannten Ausschussbezeichnungen festgelegt.

Bei 15 zu besetzenden Ausschüssen ergibt sich ein Zugriff auf die Ausschussvorsitze nach d´Hondt wie folgt: der 1., 3., 6., 8., 9. und 12. Zugriff auf die Ausschussvorsitze (insgesamt 6) entfällt auf die SPD-Fraktion, der 2., 4., 7., 10., 13./14./15. Zugriff (Losentscheid mit der FDP-Fraktion und der Gruppe „Gemeinsame Linke Hannover“) (insgesamt 5) auf die CDU-Fraktion, der 5. und 11. Zugriff auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (insgesamt 2) und der 13./14./15. Zugriff (Losentscheid zwischen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Gruppe „Gemeinsame Linke Hannover“).Damit haben die FDP-Fraktion und die Gruppe "Gemeinsame Linke" jeweils das Zugriffsrecht auf einen Ausschussvorsitz.

Die o.g. Verteilung der Ausschussvorsitze wurde wie in der Vergangenheit interfraktionell vereinbart; die in § 51 Abs. 8 NGO vorgegebene Parität ist gewahrt. Über die Vergabe der stellv. Ausschussvorsitze wurde ebenfalls zwischen den Fraktionen und der Gruppe eine einvernehmliche Regelung getroffen.

Eines ausdrücklichen Feststellungsbeschlusses der Besetzung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze im Sinne des § 51 Abs. 5 NGO bedarf es nicht. Der Rat sollte jedoch von der Besetzung Kenntnis nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden bei den Benennungen berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

10.10 
Hannover / 02.11.2006