Drucksache Nr. 2108/2005:
Beihilfe aus dem Programm "Soziale Stadt" an das Karl-Lemmermann-Haus e.V. - Sozialpädagogisch betreutes Wohnen - e.V. für das Projekt "Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen"

Inhalt der Drucksache:

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2108/2005
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Beihilfe aus dem Programm "Soziale Stadt" an das Karl-Lemmermann-Haus e.V. - Sozialpädagogisch betreutes Wohnen - e.V. für das Projekt "Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen"

Antrag,

zu beschließen, dem Karl-Lemmermann-Haus e.V. - Sozialpädagogisch betreutes Wohnen für das Projekt „Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen“ aus dem Verwaltungshaushalt 2005, Haushaltsstelle 1.4980.718300.5, "Programm „Soziale Stadt", a) Projekte, eine einmalige Beihilfe für 2005 in Höhe von bis zu
8.512,-- Euro

zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Projekt bezieht sich auf eine Gruppe von ca. 12 Personen. Das Augenmerk des Projektes „Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen“ richtet sich auch auf die Gleichberücksichtigung der geringer vertretenen Frauen in dieser Gruppe. Hier ist insbesondere darauf zu achten, in welchem Rahmen sich diese im Projekt einbringen können und dass sie dabei ihre Anerkennung finden.

Kostentabelle

Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover haben das Programm "Soziale Stadt" für die kommen-den Jahre zum kommunalen Handlungsschwerpunkt erklärt. Damit verbunden ist eine Konzentration von Maßnahmen und Ressourcen in den für das Programm ausgewählten Stadtteilen Vahrenheide-Ost, Mittelfeld und Hainholz.

Das Projekt "Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen" greift die im integrierten Handlungskonzept Hannover – Hainholz (DS 0025/2005) beschriebenen Zielsetzungen auf und trägt dazu bei, die Lebensverhältnisse im Stadtteil nachhaltig zu verbessern.

Im Stadtteil Hainholz und speziell im Wohngebiet Bömelburgstraße ist der Anteil der sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich hoch. Dieses liegt unter anderem an den kleinen Wohnungszuschnitten aus den 50er Jahren, die mit Belegrechten der Stadt Hannover gebunden sind. Nicht nur bei schönem Wetter halten sich im öffentlichen Raum verstärkt Arbeitslose (vor allem Männer, weniger Frauen) auf und trinken Alkohol. Im Bereich der Bömelburgstraße hat sich eine informelle Gruppe von ca. 10 Männern und 2 Frauen gefunden, die sich am Eingang zum öffentlichen Spielplatz und auf dem Spielplatz direkt versammeln und trinken. Sie erschweren weniger couragierten Frauen und Kindern den Zugang zum Spielplatz, hinterlassen Müll und urinieren an Büsche und Hauswände, weil ihnen der Weg in die eigene Wohnung zu weit ist. Bei einer Bewohnerbefragung wurde häufig das Problem der Trinker auf dem Spielplatz als besonders störend für das Wohngebiet genannt.

Der öffentliche Spielplatz in der Bömelburgstraße wurde in diesem Jahr mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erneuert und soll ein Treffpunkt und Erholungsort für Familien und Kinder sein. Diese Nutzung kollidiert naturgemäß mit der o. g. Nutzung. Trotz der neuen Spielplatzverordnung, die den Trinkern die Spielplatznutzung untersagt, wird es auf Grund mangelnder kontinuierlicher Kontrollen, mangelnder Alternativen sowie der Möglichkeit sich an der Spielplatzgrenze aufzuhalten, immer wieder zu Nutzungskonflikten kommen.

Das vorrangige Ziel des Projektes ist die Veränderung der Situation am sanierten Spielplatz in der Bömelburgstraße. Hierbei wird von allen bislang an der Planung beteiligten Personen hervorgehoben, dass es nicht um die Verdrängung oder Vertreibung der Personen geht. Vielmehr soll eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung gefunden werden, die langfristige Lösungen in Aussicht stellt und nicht neue Ärgernisse und Interessenkonflikte hervorruft.

Dabei sollte das Augenmerk nicht ausschließlich auf kurzfristig realisierbare Erfolge gelegt werden. Das Projekt verfolgt vielmehr das Ziel, nach der Eröffnung des neuen Spielplatzes die Situation zu entspannen und allen Beteiligten einen konfliktfreien Neubeginn zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen Kontakte zu der Gruppe von Trinkern und Trinkerinnen aufgebaut werden, um sie langfristig an eine Maßnahme zu binden, die ihnen selber eine interessante Alternative zu ihrem jetzigen Tagesvertreib bietet. Bisherige punktuelle Kontakte mit den Trinkern haben eine Bereitschaft zum Gespräch und zur Veränderung der Situation gezeigt.

Drei Primärziele sind dabei in den Vordergrund zu stellen:

· Die Männer und Frauen brauchen einen Ort, an dem sie nicht andere Menschen durch ihr auffälliges Benehmen verdrängen.
· Es wird ein Ort mit einer Toilette benötigt, um neue Ärgernisse durch ständiges öffentliches Urinieren zu vermeiden.
· Es soll ein Projekt gefunden werden, an dem die Personen Interesse haben mitzuarbeiten, um durch die Identifikation mit dem „Eigenen“ wieder auf andere Gedanken zu kommen und langfristig auch weniger Alkohol zu trinken (z.B. Kleingartenprojekt).

In diesem Zusammenhang besteht im Rahmen des Projektes die Option, an einem anderen nichtöffentlichen Standort, z.B. an einem in der Nähe zum Wohngebiet befindlichen Kleingarten, mit der Gruppe gemeinsam einen neuen Aufenthaltsort zu gestalten. Inwieweit diese Option in Frage kommt, muss mit der Gruppe im Laufe des Projektes geklärt werden. Die Mittel hierfür würden aus dem Quartierfonds des Stadtteils bestritten.

Insgesamt wird es in einem ersten Schritt darum gehen, den Personen die derzeitige Situation zu vermitteln, um Verständnis für die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner wie der Spielplatzbesucherinnen und –besucher zu werben und mit ihnen gemeinsam nach Lösungen, zum Beispiel nach Alternativplätzen zu suchen.

Den Betroffenen wird in dieser Phase des Projekts entschieden klar gemacht werden, dass dieses Projekt zwar ein auf Freiwilligkeit beruhendes Angebot darstellt, aber die neue Spielplatzordnung zwingend befolgt werden muss, bzw. andernfalls ordnungsrechtlich und notfalls polizeilich durchgesetzt werden wird. Des Weiteren soll in dieser Phase die Einhaltung der vereinbarten Regeln mit den „Trinkern“ und der Spielplatzordnung möglichst kontinuierlich durch die Kontaktbereichsbeamten kontrolliert werden. Dadurch könnte ein „sich etablieren“ der Gruppe auf dem neuen Spielplatz von vornherein verhindert werden. Um die zuvor genannten Schritte in Gang bringen zu können, bedarf es eines möglichst regelmäßigen Termins und gezielter Ansprache der Personen, sowie der Fachlichkeit einer im Umgang mit diesem Personenkreis erfahrenden Person. Das Projekt wird in enger Kooperation mit der Nachbarschaftsarbeit Bömelburg, der Gesellschaft für Bauen und Wohnen (GBH) und den Kontaktbereichsbeamten der Polizeiinspektion Nord durchgeführt.

Um die Durchführung des Projektes sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Mittel in Höhe von bis zu 8.512,-- Euro aus dem Verwaltungshaushalt 2005, Haushaltsstelle 1.4980.718300.5, "Programm „Soziale Stadt", a) Projekte, zu bewilligen. Die Projektkosten liegen bei insgesamt 12.512,-- Euro. Die Sachkosten in Höhe von 4.000,-- Euro werden über den Quartiersfonds finanziert. Die hier beantragten Mittel beinhalten die Honorarkosten zur Durchführung des Projektes.
 50.09.1
Hannover / 18.10.2005