Drucksache Nr. 2107/2022:
Jahresabschluss 2021 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Inhalt der Drucksache:

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2107/2022
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Jahresabschluss 2021 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Antrag,

1. den Jahresabschluss 2021 der ZVK Hannover mit den Teilen

· Bilanz 2021

· Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2021

· Anhang 2021

· Anlagenspiegel 2021

· Lagebericht 2021


zu beschließen.

2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,

· die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2009/2009U und 2017 der freiwilligen Versicherung mit 54.983,00 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 1.067,60 € zu dotieren,

· den Jahresfehlbetrag der freiwilligen Versicherung im Tarif 2002 i.H.v. 99.036,53 € in der freiwilligen Versicherung durch Buchung gegen die Verlustrücklage A auszugleichen,

· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,

· für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,

· für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung im Tarif 2017 (gem. § 68 der Satzung der ZVK) eine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,



3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 zu beschließen.

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erfordlich

Kostentabelle


Die ZVK Hannover ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover. Direkte finanzielle Auswirkungen für den allgemeinen Haushalt entstehen durch den Inhalt dieser Drucksache nicht.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2021 gelten gem. § 130 Abs. 4 NKomVG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ZVK, die Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10a. NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung fasst der Rat die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung.

Vorbereitend beschließt gemäß § 6 Nr. 1 und 5 der Satzung der ZVK Hannover der Verwaltungsrat der ZVK über die Vorlage der Jahresrechnung, der Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Maßnahmen zur Deckung von Fehlbeträgen in der freiwilligen Versicherung an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verwaltungsrat der ZVK hat in seiner hybriden Sitzung am 06.07.2022 und im Nachgang schriftlich im Umlaufverfahren dieser Vorlage zugestimmt.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden folgende Unterlagen vorgelegt:
1. Jahresabschluss 2021 einschließlich Anhang und Anlagenspiegel (Anlage 1)
2. Lagebericht 2021 einschließlich Risiko- und Prognosebericht sowie Nachhaltigkeitsbericht (Anlage 2)
Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis von 40,4 Mio. € ab. Davon entfallen auf den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 37,422 Mio. € und auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung 2,998 Mio. €. Für die Deckungsrückstellung der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar, Herr Dr. Friedemann Lucius, einen Zuführungsbetrag in Höhe von 3,041 Mio. € ermittelt, so dass sich ein ausgewiesener Fehlbetrag von 43,0 T€ ergibt. Die Überschüsse führen zu entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen. Das Ergebnis liegt damit um 8,0 Mio. € über dem Planwert 2021 (32,4 Mio. €). Insbesondere die erneut gute Entwicklung bei den Erträgen aus Umlagen und aus Kapitalanlagen sowie geringerem Aufwand für Versicherungsleistungen als geplant, haben zu diesem positiven Ergebnis geführt.

Das vom Verantwortlichen Aktuar erstellte Versicherungsmathematische Gutachten hat zur Aufgabe, das versicherungstechnische Deckungskapital der bei der ZVK Hannover versicherten Leistungen zum Bilanzstichtag 31.12.2021 je Abrechnungsverband zu ermitteln. Die Höhe dieser Rückstellungen wird bestimmt nach den bestehenden Anwartschaften und Ansprüchen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gem. den jeweiligen Technischen Geschäftsplänen. Im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung ergibt sich ein Brutto-Deckungsrückstellungsbetrag von 1.954,6 Mio. €, der nur in die fiktive versicherungstechnische Bilanz einfließt. In der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar eine Brutto-Rückstellung in Höhe von 51,3 Mio. € ermittelt. Da die freiwillige Versicherung ein kapitalgedeckter Abrechnungsverband ist, wird dieser Rückstellungsbetrag sowohl in der versicherungstechnischen als auch in der Handelsbilanz ausgewiesen.

Aus dem Bericht zur Finanzlage des Verantwortlichen Aktuars ergibt sich aus der versicherungstechnischen Rechnung für die Pflichtversicherung für das Jahr 2021 – auf Grundlage einer fiktiven Bilanz – ein Verlust in Höhe von 26,2 Mio. €.
Für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung ergibt sich insgesamt ein versicherungstechnischer Fehlbetrag in Höhe von 42.985,93 €. Im Tarif 2002 konnte die erforderliche Sollverzinsung nicht erzielt werden und der Fehlbetrag in diesem Tarif beträgt 99.036,53 €. Daneben schließen die Tarife 2009/2009U und 2017 mit Überschüssen von 54.926,81 € bzw. 1.123,79 € ab. Der Verantwortliche Aktuar schlägt vor, die Verlustrücklage A aus den Überschüssen dieser Tarife mit 54.983,00 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 1.067,60 € zu dotieren. Es ist kein verteilungsfähiger Überschuss für bonuspunktebedingte Leistungsverbesserung in den Tarifen 2002 und 2009/2009U vorhanden und der Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von derzeit 0,75 ist beizubehalten.
Da sich im Tarif 2017 die Höhe der Rückstellung für Leistungsverbesserung mittlerweile auf 3,6% der tarifbezogenen Deckungsrückstellung beläuft, schlägt der Verantwortliche Aktuar vor, diese Mittel für eine Bonifizierung zu nutzen und damit die Gesamtverzinsung auf das Zinsniveau der Tarifgeneration 2009/2009U anzuheben.

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover bestätigt gem. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat und erteilt in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
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Hannover / 09.08.2022