Drucksache Nr. 2107/2006:
198. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mitte / "Gutenberghof"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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2107/2006
2
 

198. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mitte / "Gutenberghof"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Anlass und Kern der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Entwicklung eines hochwertigen Büro- und Verwaltungsstandortes, der sowohl durch den ÖPNV als auch durch den Individualverkehr gut zu erreichen ist. Frauen sind aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation häufig auf Teilzeitarbeitsplätze angewiesen, die möglichst verkehrsgünstig zu erreichen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die 198. Änderung des Flächennutzungsplanes dient in erster Linie dazu, zusammen mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1693 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines hochwertigen Büro- und Verwaltungsstandortes auf der Fläche zwischen Bahnstrecke, Berliner Allee und Gutenberghof zu schaffen. Über diesen Bereich hinaus soll auch für die benachbarten Flächen die Bauflächen-Darstellung den beabsichtigten Entwicklungen bzw. standortgemäßen Entwicklungsmöglichkeiten angepasst werden.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde vom 30.08. bis 04.10.2006 durchgeführt. Bedenken oder das weitere Planverfahren beeinflussende Hinweise wurden von den beteiligten Stellen nicht vorgebracht. Fachliche Hinweise wurden in die Begründung bzw. in den vorläufigen Umweltbericht eingearbeitet soweit sie der Regelungsebene des Flächennutzungsplanes entsprechen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 198. Änderung des Flächennutzungsplanes fortgesetzt.
61.15 
Hannover / 31.10.2006