Drucksache Nr. 2106/2011:
Bildungs- und Teilhabepaket- Programm zur Schulsozialarbeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2106/2011
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bildungs- und Teilhabepaket- Programm zur Schulsozialarbeit

Antrag, zu beschließen,


1. dem in der Anlage 1 beigefügten Programm Schulsozialarbeit

2. dem Beginn des Programms ab dem Schuljahr 2012/13, Laufzeit 2 Jahre bis Schuljahresende 2014
3. der Trägerschaft der Schulsozialarbeit durch die Stadt Hannover/ Fachbereich Jugend und Familie

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Gesamtprogramm orientiert sich an allgemeinen Bildungs- und Sozialstrukturdaten, um Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. In der Schulsozialarbeit an den Schulen wird die pädagogische Arbeit an Gender mainstreaming ausgerichteten Inhalten umgesetzt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36301
Jugendhilfe
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 5.400.000,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 3.400.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 2.000.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Die Sach- und Dienstleistungen teilen sich wie folgt auf: 0,6 Mio. € für den Bereich der Schulverwaltungskräfte und 1,4 Mio. € für die Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterinnen an den Schulen. Die gesamten 5,4 Mio.€ werden im Zeitraum 2011-2013 voraussichtlich wie folgt eingesetzt. 2011: 235.000 €; 2012: 2.286.875 €; 2013: 2.278.125 € zzgl. insgesamt 0,6 Mio. € für Schulverwaltungskräfte.

Begründung des Antrages

Vorbemerkung
Der Bund hat im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Sondermittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt.
Die Niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens haben dazu in einer gemeinsamen Erklärung zur Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringerem Einkommen dargelegt, dass die Mittel dafür eingesetzt werden sollen, allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu erschließen. Als besonders geeignet, dieses Ziel zu erreichen, wurden folgende Maßnahmen benannt:
Maßnahmen der Schulsozialarbeit, die an die Fähigkeiten und individuellen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen anknüpfen sowie Zugänge zur außerschulischen Bildungs- und Teilhabeangeboten ermöglichen. Die Bildungs- und Teilhabeangebote sollen individuell mit den jungen Menschen sowie ihren Lehrerinnen/ Lehrern und Eltern zielgenau bestimmt werden.
Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen bei der Überwindung individueller Hindernisse (u.a. Sprachschwierigkeiten, unzureichende schulische Qualifikation), die der beruflichen Integration im Wege stehen.
Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur für Schülerinnen und Schüler im Bereich der Versorgung mit Mittagessen und für Kinder und Jugendliche im Bereich der außerschulischen Bildung und Teilhabe.

Die vom Bund über das Land an die Region zur Verfügung gestellten Mittel werden entsprechend der Schülerzahlen an die Kommunen in der Region weitergegeben.
Für die Jahre 2011 bis 2013 werden der Stadt Hannover insgesamt voraussichtlich 5,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Die vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, die schwerpunktmäßig für die Schulsozialarbeit einzusetzen sind, sind mit Hinweis darauf bis Ende 2013 befristet, dass seitens des Bundes ab dem Jahre 2014 die Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit im Rahmen des SGB XII vollständig übernommen werden. Von der damit verbundenen finanziellen Entlastung profitiert die Region Hannover als örtlicher Träger der Sozialhilfe.
Insofern besteht die Erwartung, dass eine Fortsetzung der jetzt zu installierenden Schulsozialarbeit auch über das Jahr 2013 hinaus möglich ist. Voraussetzung ist die vollständige Übernahme der Kosten durch die Region Hannover.


Zu 1.:
Der Anlage 1 (mit Anlagen) ist das Programm zur Schulsozialarbeit zu entnehmen.

Zu 2.:
Es wird vorgeschlagen das Programm Schulsozialarbeit mit Beginn des Schuljahrs 2012/13 zu starten. Dies hat den Vorteil, dass ein einheitlicher und gleichzeitiger Beginn für alle Schulen am Anfang eines Schuljahres gegeben ist, ebenso endet die Maßnahme am Ende eines Schuljahres, Mitte 2014.
Im Vorfeld der Umsetzung bedarf es weiterer Arbeitsschritte, die im Folgenden stichpunktartig beschrieben werden:
· Information der Schuldirektionen und werben/ gewinnen für das Konzept
· Prüfung von vorhandenen Räumlichkeiten in Schulen für das Büro für Schulsozialarbeit
· Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes
· Stellenausschreibung/ Bewerbungsverfahren (2-3 Monate)
· Erstellung und Abstimmung der Arbeitsplatzbeschreibung differenziert nach Schulformen
· Material- und Mobiliarbestellung und Beschaffung
· Erarbeitung und Abstimmung von Kooperationsverträgen Schule/ Schulsozialarbeit
· Erarbeitung eines begleitenden Fortbildungskonzeptes
· Erarbeitung eines Qualitätsentwicklungs- und Evaluationskonzeptes

Die Erfahrungen im Rahmen des kommunalen Konzeptes „Ganztagsschule“ haben gezeigt, dass mit einem frühzeitigen Einbezug aller zu Beteiligenden und hier insbesondere der Schulen eine erfolgreiche Umsetzung trotz unterschiedlicher Aufgabenstellungen und Arbeitsgebiete (Schule/ Sozialarbeit) möglich ist. Dafür sind im Weiteren und im Vorfeld der Umsetzung umfassende Informations- und Beteiligungsprozesse erforderlich.

Mit den betroffenen Schulen läuft über die Schulleitung parallel zum Ratsverfahren ein Interessenbekundungsverfahren, d.h. es gilt in der Umsetzung das Prinzip der Freiwilligkeit der Schulen zur Teilnahme an dem Programm.

Zu 3.:
Es wird vorgeschlagen der Stadt Hannover/ Fachbereich Jugend und Familie die Trägerschaft und somit auch die Durchführung des Programms zu übertragen. Zur Erreichung der Zielsetzungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist in der Zusammenarbeit mit den insgesamt 35 ausgewählten Schulen eine Gesamtsteuerung- und Koordination unabdingbar. Um diese effektiv zu gestalten ist ein Ansprechpartner gegenüber dem System Schule sinnvoll.

Unter Berücksichtigung der steuerungsrelevanten Faktoren und der wirtschaftlichen Effizienz ist es gerechtfertigt, wenn die Stadt diese Maßnahme durchführt, ohne dabei den Grundsatz der Subsidiarität zu verletzen.
Dez. III /Dez. IV
Hannover / 10.11.2011