Drucksache Nr. 2105/2003:
Änderung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 06.10.2003: Werksausschuss für Stadtentwässerung: in die Fraktionen auf Wunsch der CDU
  • 03.11.2003: Werksausschuss für Stadtentwässerung: Diese Drucksache und die Tischvorlage wird auf Wunsch in die CDU-Fraktion gezogen und auf die nächste Tagesordnung gesetzt. Herr Tebbenhoff wird noch eine schriftliche Erklärung abgeben.
  • 24.11.2003: Werksausschuss für Stadtentwässerung: Die Drucksache wurde mit 9 Jastimmen beschlossen.
  • 04.12.2003: Verwaltungsausschuss: 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 04.12.2003: Ratsversammlung: 33 Stimmen dafür, 23 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Werksausschuss für Stadtentwässerung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2105/2003
3
 

Änderung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung

Antrag,

zu beschließen:

Artikel 1 im Anhang (Gebührentarif) der Satzung über die Erhebung der Abwasser-
gebühren und der Gebühren für die Reinigung der Abscheideranlagen für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung) wird zum 01.01.2004 auf Basis der in der Anlage1 dargestellten Kalkulation wie folgt geändert:
§1

Artikel 1
Abwassergebühren

(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt
je Kubikmeter Abwasser 1,77 €

(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² anrechenbarer
Fläche jährlich 0,63 €

(3) Wird ständig nichtverschmutztes Abwasser der zentralen
Niederschlags wasseranlage zugeleitet, so beträgt die Abwassergebühr für dieses
Abwasser auf Antrag 0,84 € je Kubikmeter. Für den Nachweis und die Antragsfrist
gilt § 3 Abs. 4 und 5 der Satzung sinngemäß. Die Stadt kann die Ermäßigung davon
abhängig machen, dass Bedingungen und Auflagen vor allem in technischer insicht
erfüllt und beachtet werden.

§2

Die Änderung des Artikel 1 tritt in Kraft zum 01.01.2004.

Begründung

Die Begründung ist in Anlage 1 dargestellt.


Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (s. Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
68.0 
Hannover / 29.09.2003