Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
zu beschließen:
Artikel 1 im Anhang (Gebührentarif) der Satzung über die Erhebung der Abwasser-
gebühren und der Gebühren für die Reinigung der Abscheideranlagen für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung) wird zum 01.01.2004 auf Basis der in der Anlage1 dargestellten Kalkulation wie folgt geändert:
§1
Artikel 1
Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt
je Kubikmeter Abwasser 1,77 €
(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² anrechenbarer
Fläche jährlich 0,63 €
(3) Wird ständig nichtverschmutztes Abwasser der zentralen
Niederschlags wasseranlage zugeleitet, so beträgt die Abwassergebühr für dieses
Abwasser auf Antrag 0,84 € je Kubikmeter. Für den Nachweis und die Antragsfrist
gilt § 3 Abs. 4 und 5 der Satzung sinngemäß. Die Stadt kann die Ermäßigung davon
abhängig machen, dass Bedingungen und Auflagen vor allem in technischer insicht
erfüllt und beachtet werden.
§2
Die Änderung des Artikel 1 tritt in Kraft zum 01.01.2004.
Die Begründung ist in Anlage 1 dargestellt.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (s. Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.