Antrag Nr. 2103/2010:
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Gewährung von zinslosen Darlehen für die Sanierung der Altlast de Haen in der List

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2103/2010 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Gewährung von zinslosen Darlehen für die Sanierung der Altlast de Haen in der List

Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die von ihm in den Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover entsandten
VertreterInnen und Vertreter auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Sparkasse Hannover allen betroffenen Grundstücksund
Wohneigentümern der Altlast de Haen in der List auf Antrag ein langfristiges zinsloses Darlehen zur Finanzierung
des jeweiligen Eigenanteils für die Sanierung der belasteten Flächen angeboten wird.

Begründung:

Die Sparkasse Hannover ist die gemeinsame Sparkasse der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover.
Daher haben sowohl der Rat der LHH als auch die Regionsversammlung ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter in
den Verwaltungsrat der Sparkasse berufen.
Ausweislich der Regionsdrucksache II 63/2009 (Anfrage der CDU-Fraktion vom 5.2.2009) hat die Stadt Hannover
diverse Grundstücke aus dem Nachlass von Eugen de Haën (z.B. von Wilhelm de Haën) 1914 bzw. 1929 gekauft und
danach für die Wohnbebauung planerisch und in der Realität zugelassen.
Die Regionsverwaltung führt in ihrer Antwort zur o.a. Anfrage weiter aus: „.Die Verwaltung geht davon aus, dass bereits
nach dem damals geltenden Gewerberecht eine Ablagerung dieser Stoffe nicht gestattet war. So bestand nach der
damals gültigen Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund die allgemeine Pflicht, Betriebe so zu führen, dass
daraus keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen.
Das bedeutet, dass die Vorgängerin der Landeshauptstadt Hannover sowie der heute für den Bodenschutz zuständigen
Region Hannover, nämlich die Stadt Hannover, an der heutigen Altlastensituation in der List zumindest eine Teilschuld
trägt (frühere Grundstückseigentümerin, Ausweisung des Baugebietes, kein behördliches Einschreiten bei der
rechtswidrigen Ablagerung der Schadstoffe).
Dieser Frage rechtlich nachzugehen, wäre, wenn auch ggf. von Erfolg gekrönt, ein langwieriges Unternehmen, dass
nicht im Interesse der Betroffenen, aber auch nicht im Interesse von LHH und Region Hannover liegen kann, da alle
Beteiligten an einer zügigen Sanierung interessiert sind..
Daher sollten LHH und Region auf die Betroffenen zugehen und die Möglichkeit ausschöpfen, ihnen ein langfristiges
zinsloses Darlehen der Sparkasse Hannover zu gewähren.


Michael Höntsch
Fraktionsvorsitzender 18.10.10