Drucksache Nr. 2100/2004:
Bebauungsplan Nr. 1669, Wülfeler Straße/Katzenwinkel (Änderung der Bebauungs- pläne Nr. 698 und 1445 durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB), Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2100/2004
3
 

Bebauungsplan Nr. 1669, Wülfeler Straße/Katzenwinkel (Änderung der Bebauungs- pläne Nr. 698 und 1445 durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB), Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1669 (Änderung der Bebauungspläne Nr. 698 und 1445) mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussvorlage hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.2003 die Aufstellung des Bebauungs-
planes Nr. 1669 beschlossen, mit dem die Bebauungspläne Nr. 698 und 1445 in Teilen textlich geändert werden sollen. Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, in seinem Geltungsbereich Einzelhandelsnutzungen einzuschränken und die Festsetzungen auf die Baunutzungsverordnung von 1990 in der zur Zeit gültigen Fassung umzustellen. Außerdem sollen Festsetzungen zur Gestaltung getroffen werden.

Die geplante textliche Änderung der o.a. Bebauungspläne berührt die Grundzüge der Planung nicht. Sie wirkt sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich aus, weil die in den Bebauungsplänen Nr. 698 und 1445 im Dorfgebiet zulässigen Nutzungen weiterhin zulässig sind (mit Ausnahme einiger Einzelhandelsnutzungen). Deshalb und zur Beschleunigung des Verfahrens soll gemäß § 13 BauGB gemäß auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verzichtet werden. Der Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird in einer gesonderten Drucksache dem Stadtbezirksrat zur Entscheidung vorgelegt.

Das Verfahren soll nach dem alten Baurecht (in der vor dem 20.7.2004 gültigen Fassung des BauGB) durchgeführt werden.

 61.12
Hannover / 11.10.2004