Antrag Nr. 2097/2020:
Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zum Thema: Stoßlüftung in Unterrichtsräumen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zum Thema: Stoßlüftung in Unterrichtsräumen

Antrag, zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass in allen Klassenräumen der Landeshauptstadt Hannover ein Stoßlüften möglich ist. Hierzu sind in Abstimmung mit den Schulen im Oktober wo immer möglich die Lüftungsmöglichkeiten zu maximieren (z.B. durch Aufhebung von nicht zwingend nötigen Sperren) und im Rahmen einer Gefahrenabwehr kurzfristig bis zum Ende der Herbstferien geeignete provisorische bauliche Maßnahmen durchzuführen, wo ein Stoßlüften aktuell nicht möglich ist. Über den Fortschritt der Maßnahmen wird monatlich berichtet.

Begründung


Die Durchführung des Präsenz-Schulunterrichts an den Schulen erfolgt aktuell in der Corona-Pandemie nach definierten Richtlinien als „eingeschränkter Regelbetrieb" (Szenario A) und unter Einhaltung des vorgegebenen Niedersächsischen Rahmenhygieneplans Corona und der schulischen Hygienekonzepte.

Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Verringerung der Ansteckungsgefahrdurch geeignete Schutzmaßnahmen, wie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (MNS) außerhalb des Klassenraums und in den Pausen und das Bewegen nur innerhalb vorgegebener Gruppen von Schülerinnen und Schülern (Kohorten). Während des Unterrichts erfolgen keine Schutzmaßnahmen wie z.B. eine MNS-Pflicht oder Einhaltung von Mindest-Abständen. Um gerade hier eine mögliche Infektion durch virenbelastete Aerosole zu verringern, ist ein regelmäßiger Luftaustausch erforderlich, so die wissenschaftliche Empfehlung der Epidemiologen. Dieses soll durch Stoßlüften erfolgen, was insbesondere in der jetzt nahenden kalten Jahreszeit alternativlos ist, will man eine Mindesttemperatur in den Räumen einhalten. Leider sind jedoch viele Fenster in den Klassenräumen durch nicht zwingend erforderliche (Sicherheits-) Sperren nur eingeschränkt zu öffnen oder auch durch die bauliche Ausführung nicht zum Stoßlüften geeignet. Dadurch kann in zahlreichen Unterrichtsräumen nur unzureichend gelüftet werden und so dass es zu einer Gefährdungslage kommen wird, weil sich dadurch das Corona-Virus bei einer noch nicht erkannten Infektion auf andere Personen übertragen kann.




Ralf Popp Michael Balke