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Grundschule Auf dem Loh, Fenstererneuerung
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Erneuerung der Fensterelemente an der Grundschule durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 1.420.000 € und durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (finanzielle Zuständigkeit), sowie
3. dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Erneuerung der Fenster führt zu besseren energetischen Verbrauchszahlen, somit ist die Auswirkung auf das Klima positiv zu werten.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 21102 | Gebäudemanagement Grundschulen |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€1,420,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€1,420,000.00) |
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Finanzierung
Die Aufwendungen für Instandsetzung in Höhe von 1.420.000 € werden im Teilergebnishaushalt 2024, TH 19, Produkt 11118, zur Verfügung gestellt.
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte indirekt zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21102 Grundschulen.
Für diese Maßnahme stehen Fördermittel gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Aussicht.
Begründung des Antrages
Schulentwicklung
Die Grundschule Auf dem Loh ist eine 4-zügige Schule, die im Schuljahr 2022/23 von insgesamt 297 Schüler*innen (inklusive Doppelzählung aufgrund sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf) besucht wurde. Für die prognostizierten Schüler*innen die in den nächsten Jahren auf die GS Auf dem Loh zukommen, werden die vorhandenen Kapazitäten ausreichen.
Baubeschreibung
Die vorhandenen Fensterelemente des Schulgebäudes stammen überwiegend aus der Nachkriegszeit. Einzelne Elemente können sogar dem Baujahr 1899 zugeordnet werden. Trotz regelmäßiger Reparaturen sind die mittlerweile erheblichen Schäden an Fensterrahmen und Beschlägen nicht mehr zu beheben. Zudem verfügen viele Fenster noch über eine Einscheibenverglasung. Die Fenster sind abgängig - aufgrund bereits heruntergefallener Fensterteile besteht akuter Handlungsbedarf -, sie entsprechen nicht mehr den energetischen Mindestanforderungen und müssen daher vollständig erneuert werden.
Aufgrund einer nachgewiesenen Schadstoffbelastung in den Fensterlaibungen ist vorab eine Schadstoffsanierung in den betroffenen Bereichen durchzuführen.
Ziel der Maßnahme ist es, neben der Erneuerung der Fenster, auch die Verbesserung energetischer Qualitäten unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Aspekte.
Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 eigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.
Barrierefreiheit:
Für jeden Unterrichtsraum wird die barrierefreie Öffnungsmöglichkeit eines Fensters hergestellt. Die Planung wurde mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt.
Terminplanung
Mit der Schadstoffsanierung wird in den Osterferien 2024 begonnen. Der Austausch der Fenster findet in den Sommerferien 2024 statt. Etwaige Restarbeiten können raumweise im Nachgang der Sommerferien erfolgen. Die Fertigstellung der Maßnahme ist zum Ende des
3. Quartals 2024 geplant.
19 .1
Hannover / Oct 6, 2023