Drucksache Nr. 2095/2015:
Änderung der Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover
Umsetzung HSK IX – Anhebung der Betriebskostenzuschüsse für Schulsporthallen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2095/2015 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2095/2015
1
 

Änderung der Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover
Umsetzung HSK IX – Anhebung der Betriebskostenzuschüsse für Schulsporthallen

Antrag,


der Änderung der Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover bzgl. der Anhebung der Betriebskostenzuschüsse für Sporthallen gemäß Anlage 1 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Durch die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für Schulsporthallen sind keine Gender-Aspekte betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 24301
Bezeichnung Mieten und Pachten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 400.000,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 400.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 400.000,00 €

Die finanziellen Auswirkungen dieser Drucksache werden erst in den späteren Haushaltsjahren wirksam. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die Nutzung der Schulsporthallen werden im Änderungsdienst zum Haushalt 2016 entsprechend etatisiert.

Begründung des Antrages


Gemäß der Drucksache Nr. 1916/2014 inkl. des Änderungsantrages Drucksache Nr. 2532/2014 zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) IX hat der Rat die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die Nutzung der Schulsporthallen im Produkt 24301 (Schulformübergreifende Maßnahmen) in Höhe von 400.000 € jährlich beschlossen. Für die Umsetzung des Beschlusses ist es notwendig, die Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen bzgl. der Betriebskostenzuschüsse anzupassen. Die künftigen Beträge sind der Anlage 1 im Einzelnen zu entnehmen.

Die letzte Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für Sporthallen erfolgte im Jahr 2005. Im Rahmen des nun vorgelegten Vorschlages werden sich die Betriebskostenzuschüsse für die Sportvereine (Nutzergruppe 1) sowie für die „sozialen Gruppen“ (Nutzergruppe 2) um ca. 57% erhöhen. Die Betriebskostenzuschüsse für die sonstigen privaten und gewerblichen Nutzer (Nutzergruppe 3) steigen um ca. 95%. Dieses bedeutet, dass die Betriebskostenzuschüsse für diese Nutzergruppe hiernach annährend kostendeckend sein werden.

Gemäß Vorschlag der Verwaltung sollte die Erhöhung, wie in der o.g. Drucksache vorgesehen, zum 01.01.2017 wirksam werden. Nach eingehender Diskussion und Abstimmung mit dem Stadtsportbund schlägt die Verwaltung jetzt aber vor, bereits ab dem 01.01.2016 mit einer stufenweisen Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse zu beginnen, um dann ab 2018 den vollen HSK-Beitrag zu erhalten. Dieses Verfahren erfolgt analog zur Erhöhung der Mieten in den städtischen Schwimmbädern (s. Drucksache Nr. 2741/2014, Bäderkonzept) und soll den Vereinen die Möglichkeit geben, sich durch die moderate, stufenweise Erhöhung auf die Kostensteigerung einzustellen.

Um zukünftig die Stabilität der Beträge zu gewährleisten, wird die Verwaltung regelmäßig überprüfen, ob eine Anpassung der Betriebskostenzuschüsse erforderlich ist.

Im Zuge der Haushaltsberatung hat der Rat die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, ein Konzept für die Entwicklung von Vergabekriterien von Sporthallenzeiten sowie die Einrichtung eines Internetportals zur transparenten Darstellung der Hallenvergabe zu erstellen. Die Verwaltung hat hierzu gemeinsam mit dem Stadtsportbund die Arbeit aufgenommen und beabsichtigt die Maßnahmen spätestens 2017 umzusetzen. Über das Ergebnis wird die Verwaltung die Ratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt mit einer gesonderten Drucksache informieren.

Weiterhin wurde die Verwaltung in besagtem Änderungsantrag beauftragt, bestehende Sonderregelungen mit einzelnen Sportvereinen im Sinne der Gleichbehandlung abzubauen. Aus diesem Grunde wurden die vier bestehende Alt-Schlüsselverträge (TKH, HSC, TuS Bothfeld, SG Misburg) zum 31.12.2015 gekündigt. Die hieraus resultierenden Mehreinnahmen sind in die Berechnung des o.g. HSK Betrages eingeflossen, um die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse zu reduzieren.
42.3 
Hannover / 18.09.2015