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Fortsetzung der Förderung von Betriebskindertagesstätten
Antrag,
zu beschließen, dass die mit der DS 0379/2007 beschlossene Förderung von Betriebskindertagesstätten über den 01.08.2010 hinaus auf unbefristete Zeit verlängert wird und die als Anlage beigefügten Fördergrundlagen weiter Bestand haben.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit dem Ausbauprogramm "5 x 300 Krippenplätze" trägt die Stadt Hannover dazu bei, den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Der Ausbau der Kleinkindbetreuung orientiert sich an den Bedarfen der Eltern und Kinder. Eine ausgewogene Belegung der Gruppen sowie die Berücksichtigung familiärer Hintergründe werden durch die Aufnahmekriterien grundsätzlich sichergestellt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 410.000,00 € | 4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 410.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -410.000,00 € | |
Es handelt sich um die Fördersumme, die aktuell im Jahr 2009 zur Verfügung steht. Sollten sich weitere Betriebe zur Einrichtung von betrieblichen Kindertagesstätten entscheiden, erhöht sich der Betrag. Pro Platz und Jahr fallen 1.800 € an.
Begründung des Antrages
Mit der DS 0379/2007 hat die Landeshauptstadt Hannover eine Bezuschussung rein betrieblicher Krippen - und Kindergartenplätze eingeführt. Die Firmen oder die von ihnen beauftragten Betreiber erhalten für jedes in Hannover lebende betreute Kind einen Festbetrag von monatlich 150 €.
Die Bezuschussung war zunächst befristet, da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderrichtlinie davon ausgegangen wurde, dass im Jahr 2010 ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Durch die beschlossene Einführung eines Rechtsanspruchs ab dem 01.08.2013 für Krippenkinder und der durchweg positiven Resonanz seitens der Firmen und Eltern, soll die Förderung unbefristet verlängert werden.
Die Plätze, insgesamt stehen aktuell rund 200 für Krippen- und 160 für Kindergartenkinder zur Verfügung, tragen zu einer Abrundung des vielfältigen städtischen Betreuungsangebotes bei. Für viele Eltern bietet sich dadurch die Möglichkeit, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Die Firmen und Betriebe können gleichzeitig qualifizierte MitarbeiterInnen im Betrieb halten und profitieren auf diese Weise ebenfalls von der Einrichtung dieser Gruppen.
Die Summe von 150 € soll ebenfalls bestehen bleiben. Dies trägt dem Interesse der Firmen an einer Betreuung Rechnung. Zudem kann die erhöhte Landesförderung für Krippenplätze ebenfalls zu einer Entlastung beitragen. Die Stadt Hannover leistet mit ihrem Beitrag eine Anteilsfinanzierung.
In der Förderrichtlinie ist ebenfalls die Vergabe von Plätzen an ortsfremde Familien geregelt. Auch wenn diese bisher aufgrund des fehlenden Platzangebotes noch nicht zum Tragen kam, soll die generelle Regelung Bestand haben. Die Beträge haben sich nicht verändert.
Die Finanzierung ist für 2010 im Kita-Budget veranschlagt und wird in den Folgejahren fortgeschrieben.
51.4 1
Hannover / 30.09.2009