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Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher Identität aus.
Der Bestandserhalt des 70 Jahre alten Gebäudes, dessen energetische Sanierung und die Optimierung der Flächen erzielen ein positives Ergebnis in der Klimawirkungsprüfung.
Die heutige Bauverwaltung am Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 wurde im Zuge des Wiederaufbaus von 1953 bis 1955 westlich des Neuen Rathauses nach damaligen Vorstellungen als offenes und funktionales Gebäude neu errichtet und folgte in seiner Gebäudekonzeption den Gestaltungszielen der Zeit. Das Gebäude ersetzte die ursprünglich östlich vom Neuen Rathaus gelegene Bauverwaltung, die im 2. Weltkrieg zerstört wurde. Den neuen Standort wählte man in der Grünanlage westlich des Neuen Rathauses, um die Grünverbindung der Stadt zum Maschsee östlich des Neuen Rathauses zu verbessern.
Mit seiner lockeren und offenen Struktur bildet die Bauverwaltung einen bewussten Kontrast zur geschlossenen monumentalen Baumasse des Neuen Rathauses. Man wollte „ein zweckentsprechendes, den Bedürfnissen einer technischen Verwaltung gerecht werdendes Bürogebäude in Anlehnung an das Rathaus so schlicht und einfach wie möglich“ errichten (Zitat Rudolf Hillebrecht aus: Das neue Bauamtshaus in Hannover, 1954).
Damit reiht sich die Bauverwaltung in eine noch heute für Hannover stadtbildprägende Architektursprache der Nachkriegsmoderne ein und ist Teil der Wiederaufbauplanung von Rudolf Hillebrecht. Die Bauverwaltung war von Beginn an als zeitgemäße Antwort und Ergänzung zum Neuen Rathaus gedacht und ist Ausdruck eines neuen demokratischen Selbstverständnisses. Die Liegenschaften sind bau- und stadtgeschichtlich, trotz ihrer sehr unterschiedlichen Architektursprache, nicht trennbar und sollten stets gemeinsam betrachtet werden.
Das gesamte Areal mit dem Neuen Rathaus, dem Maschpark, der Bauverwaltung und dem Kestner Museum steht unter Denkmalschutz. Die Stadt Hannover sieht sich in der Verantwortung, das baukulturelle Erbe zu pflegen und zu erhalten - dies ergibt sich bereits aus der Verpflichtung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Darüber hinaus ist es der Landeshauptstadt Hannover ein Anliegen, die Bauverwaltung als ein funktionales Bürogebäude von besonderem bauhistorischen Wert auch für künftige Generationen zu bewahren und als städtisches Verwaltungsgebäude in direkter Nachbarschaft zum Neuen Rathaus zu sichern.
Das Gebäude befindet sich noch in bauzeitlichem Zustand, d.h. es wurden seit Nutzungsbeginn keine umfassenden Änderungen, Renovierungen oder gar Sanierungen durchgeführt. Nach einer Nutzungszeit von jetzt mehr als 70 Jahren ist aber aufgrund der eingetretenen Schäden dringend eine umfassende Sanierung erforderlich.
Erste gravierende Probleme mit der Bausubstanz zeichneten sich vor mehr als 10 Jahren ab. Damals lösten sich einzelne Fassadenteile, sodass in 2014 ein Sicherungsgerüst zum Schutz der Mitarbeitenden und Besucher*innen vor herabfallenden Teilen aufgestellt wurde.
Die in der Folge dann erstellten Gutachten zeigten den erforderlichen vollständigen Sanierungsumfang auf. Eine lediglich auf die Fassadensanierung reduzierte Teilsanierung wurde aufgrund deseingetretenen Schädigungsgrades und der technischen und baulichen Abhängigkeiten schon damals ausgeschlossen. Neben der Fassade und statischen Erfordernissen sind insbesondere erhebliche Problematiken in Bezug auf die technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik etc.), die zum großen Teil noch aus den 1950er Jahren stammt, gegeben. Dass das Gebäude heutigen Vorstellungen einer zeitgemäßen Arbeitsplatzausstattung (Büros, Besprechungsbereiche, Sanitäranlagen etc.) nicht entspricht, sei nur am Rande erwähnt.
Bereits in der ersten Phase der vor gut 10 Jahren begonnen und in 2019 vorgelegten Sanierungsplanung (Stand Vorentwurfsplanung) wurden die Anforderungen aus dem Denkmalschutz einerseits und die nutzungsspezifischen, technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (Brandschutz, Barrierefreiheit, energetische Anforderungen etc.) andererseits berücksichtigt. Von einer Fortschreibung der Planung wurde damals aber vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation und zugunsten einer Priorisierung von Schul- und Kitaprojekten abgesehen. D.h., dass die erforderlichen Finanzmittel seitdem für andere wichtige Investitionen eingesetzt wurden. Aufgrund des aktuellen Schädigungsgrades der Konstruktion ist ein weiterer Aufschub nun allerdings nicht mehr möglich. Bei Unterlassung der Sanierung ist laut Gutachtern von einer Nutzungsaufgabe in absehbarer Zeit auszugehen. Zur Gesamtsanierung gibt es auch keine technischen Alternativen wie Teilsanierungen (s.o.) oder Abriss und Neubau (vgl. auch die Ausführungen zum Denkmalschutz).
In der daraufhin ausgearbeiteten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden verschiedene Realisierungs- und Finanzierungsmodelle geprüft. 2023 wurde auf Basis der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entschieden, das Projekt im konventionellen Verfahren fortzuführen.
Die nun vorgelegte Entwurfsplanung beinhaltet sowohl eine Sanierung des Gebäudes von Grund auf als auch eine Erweiterung des Bauteils B um ein Geschoss in leichter Bauweise. Eine vorbereitende Betonsanierung an den besonders stark betroffenen Bereichen wurde im Frühsommer 2025 durchgeführt, sie bestätigte die Sanierungsfähigkeit.
Der nun vorliegenden Entwurfsplanung ging eine umfangreiche Nutzer*innenbeteiligung voraus. In Workshops wurden die Arbeitsplätze und Bürostrukturen an die aktuellen Formen der Arbeitsorganisation angepasst. Gemeinsam wurden Raumstrukturen entwickelt, die den spezifischen Tätigkeiten der verschiedenen Bereiche und Sachgebiete und deren speziellen Anforderungen an modernes Arbeiten entsprechen.
Damit einhergehend konnte auch eine wesentliche Flächenoptimierung erzielt werden. In der Vorentwurfsplanung von 2019, die ebenfalls eine Aufstockung des Bauteils B vorsah, konnten mit klassischen Bürostrukturen (1-2 Arbeitsplätze/Büro) rd. 460 Arbeitsplätze nachgewiesen werden. Die aktuelle Planung sieht rd. 520 Arbeitsplätze vor, was in Verbindung mit flexiblen Arbeitszeit- und Desksharingmodellen weitestgehend allen Mitarbeitenden der Fachbereiche 61 und 66 sowie des Dezernates VI mit rd. 650 Personen eine zeitgemäße Arbeitsumgebung ermöglicht. Außenstellen können somit aufgelöst bzw. abgemietet werden.
Vorgesehen ist nun Folgendes:
· Das denkmalgeschützte, etwa 70 Jahre alte Gebäude wird – um es für weitere Jahrzehnte nutzen zu können – grundlegend saniert und modernisiert.
· Die Erweiterung auf Bauteil B ist dabei in vergleichbarer Ausführung zu der zu sanierenden Laterne auf Bauteil A geplant.
· 2. bauliche Rettungswege werden, wo erforderlich, nachgerüstet.
· Beginnend mit einer Betonsanierung der beschädigten Bereiche werden die Fassaden denkmalgerecht saniert und in Teilen rekonstruiert.
· Die Fenster werden erneuert und erhalten einen Sonnenschutz.
· Das Gebäude wird energetisch ertüchtigt und die Dachflächen erhalten eine Photovoltaikanlage.
· Die gesamte Haustechnik wird erneuert. Innenliegende Räume werden maschinell belüftet.
· Büro- und Besprechungsräume werden über Wärme- und Kühldecken temperiert.
· Die Innenräume werden modernisiert und erhalten eine zeitgemäße Ausstattung.
· Im Untergeschoss und im Bereich der Sohle werden Maßnahmen zum Hochwasserschutz umgesetzt.
· Die Aufzüge in Bauteil A werden erneuert und um einen Feuerwehraufzug ergänzt, Bauteil B erhält zur barrierefreien Erschließung ebenfalls einen Aufzug.
· In den Außenanlegen und im Untergeschoss werden gem. aktueller Mobilitätsplanung ausreichend Fahrradstellplätze vorgesehen.
Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.
Barrierefreiheit
Die Planung erfolgte in Abstimmung mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.
Terminplan
Der Baubeginn der Maßnahme ist bei einem störungsfreien Verlauf für Mitte 2027 geplant. Mit der baulichen Fertigstellung ist 2031 zu rechnen.
Für die Bauzeit ist eine Auslagerung sämtlicher Arbeitsplätze erforderlich. Die dafür vorgesehene Anmietung wird in einer separaten Drucksache vorgestellt.