Drucksache Nr. 2093/2015:
Neufassung der Entgeltregelung sowie der Entgeltstaffel für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2093/2015
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Neufassung der Entgeltregelung sowie der Entgeltstaffel für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen

Antrag,


zu beschließen, dass ab dem 01.08.2017 für Verträge über die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen die als Anlage 1 beigefügte neu gefasste Entgeltregelung und die als Anlage 3 beigefügte geänderte und auf sieben Stufen reduzierte Entgeltstaffel Anwendung finden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Umsetzung des Ratsbeschlusses wirkt sich grundsätzlich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. Das Vertragsverhältnis schließt Mädchen und Jungen gleichermaßen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 213.000,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen -1.126.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 1.339.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 1.339.000,00 €

Begründung des Antrages


I. Neufassung der Entgeltregelung
Die Entgeltregelung wurde insgesamt neu strukturiert, verschlankt und den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten angepasst. Daneben wurden folgende wesentliche substanzielle Veränderungen eingearbeitet:
a. In § 11 der bisherigen Fassung war die Möglichkeit einer Entgeltanpassung für den Fall geregelt, dass sich die Einkommen im öffentlichen Dienst über Tarifverträge um mehr als 2% erhöhen. Auf diesen Passus wird verzichtet, da es ungeachtet einer solchen Klausel jederzeit nach Bedarf möglich ist, den Ratsgremien eine Veränderung der Entgeltstaffel vorzuschlagen.
b. In § 2 Abs. 4 der Neufassung wird klargestellt, dass eine Entgeltermäßigung aus den genannten Gründen auch dann gewährt wird, wenn die weiteren zu berücksichtigenden Kinder in einer Einrichtung oder Tagespflege betreut werden, die nicht unter diese Entgeltregelung fallen (z.B. Betriebskitas). Diese Regelungslücke hatte in der Vergangenheit oftmals zu Problemen geführt.
Eine Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung der Entgeltregelung ist als Anlage 2 beigefügt.
II. Neufassung der Kita-Entgeltstaffel

Mit Drucksache 1916/2014 wurde den Ratsgremien das Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 zur Entscheidung vorgelegt. Unter Ziffer 58 der Anlage war die Erhöhung der Kita-Betreuungsentgelte sowie der Kostenbeiträge in der Tagespflege ausgewiesen mit einem finanziellen Volumen von insgesamt 1,4 Mio. €. Realisiert werden sollte diese Einsparung über die Einführung einer 10. Stufe bei den Betreuungsentgelten (bzw. Kostenbeiträgen in der Tagespflege) sowie ergänzend über eine pauschale Erhöhung von 2% in allen Stufen.

Beschlossen wurde dazu im Rat der Änderungsantrag 2578/2014, der die Realisierung des Konsolidierungsbeitrages mit folgenden Maßgaben vorgibt:
· Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuelle Beitragsstaffel zu überarbeiten. In den Prozess sollen die Kita-Träger und die Kinderladeninitative einbezogen werden.
· Ziel sei neben der Erhöhung der Einnahmen eine Beitragsregelung, die die Einnahmesituation der Eltern angemessen berücksichtigt, d.h., die unteren Familieneinkommen freistellt, höhere Einkommen stärker einbezieht und den Verwaltungsaufwand für Stadtverwaltung, Eltern und Träger möglichst weiter reduziert.
· Die neue Elternbeitragssatzung soll zum 1.8.2017 in Kraft treten.

Der Drucksache beigefügt ist noch einmal die Entgeltstaffel in der zunächst geplanten Fassung mit einer zusätzlichen 10. Stufe und einer pauschalen Erhöhung um 2% in allen Stufen (Anlage 4) und die aktuell gültige Entgeltstaffel mit 9 Stufen (Anlage 5).

Auf der Grundlage des Änderungsantrages Nr. 2578/2014 wurde der ursprüngliche Vorschlag gem. Anlage 4 noch einmal einer kritischen Überprüfung unterzogen und es wurden alternative Überlegungen angestellt.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist der nunmehr als Anlage 3 beigefügte Entwurf einer neuen Entgeltstaffel, der nur noch 7 statt bisher 9 oder wie ursprünglich vorgeschlagen 10 Stufen vorsieht. Grund für die veränderte Beschlussempfehlung gem. dieser Drucksache ist der Umstand, dass sich schon in der bisherigen Entgeltstaffel der weitaus größte Teil der Betreuungsentgelte auf die Stufen „0“ oder „9“ verteilte, nämlich insgesamt 91 %, während sich die verbleibenden 9% auf die Stufen „1“ bis „8“ verteilten. Angesichts dessen erscheint es plausibel, keine weitere Stufe, also die Stufe 10, hinzuzufügen, sondern vielmehr eine Komprimierung der Stufen durchzurechnen.
Die nunmehr zur Entscheidung vorgelegte Entgeltstaffel mit 7 Stufen wurde im Hinblick auf die Vorgaben anhand prägnanter Fälle aus der Praxis auf die Wirkung untersucht.

Festzustellen ist demnach:
· Wenn überhaupt, dürfte es nur in seltenen Ausnahmefällen eintreten, dass Eltern unterhalb der Höchststufe 7 eine minimale Mehrbelastung erfahren.
· Die Mehreinnahmen (HSK IX) werden demnach ausschließlich über eine erhöhte Einnahme in Stufe 7 gegenüber der bisherigen Höchststufe 9 generiert. So beträgt die monatliche Mehrbelastung bei einer Unterbringung in der Kita – ganztags – z.B. gegenüber der bisherigen Regelung 61 €. Dem steht allerdings aufgrund einer wesentlich großzügigeren Einkommensspreizung auch ein „Mehreinkommen“ von 257 € gegenüber.

Der mit dieser Drucksache vorgelegte Entwurf der neuen Entgeltstaffel (7 Stufen) wurde gemäß dem Ratsauftrag auch ausführlich mit den Freien Trägern von Kindertagesstätten erörtert und in dieser Zusammenkunft durchgehend positiv bewertet.

Eine neue Entgeltstaffel wäre entsprechend auf die Tagespflege zu übertragen. Hierzu wird den Gremien ggf. eine gesonderte Drucksache mit einem Konsolidierungsvolumen von 61.000 € vorgelegt, womit dann das Gesamtvolumen von 1,4 Mio. € erreicht würde.
51 
Hannover / 18.09.2015