Drucksache Nr. 2092/2015:
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Ziegelstraße, Wunstorfer Straße, Davenstedter Straße und Fössegrünzug auf der Eisenbahnstrecke 1750 (Güterumgehungsbahn)

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2092/2015
10
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Ziegelstraße, Wunstorfer Straße, Davenstedter Straße und Fössegrünzug auf der Eisenbahnstrecke 1750 (Güterumgehungsbahn)

Antrag,



der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover und den Anlagen 2 - 10 zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren wie in der Begründung dargestellt zuzustimmen.

- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte gemäß § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange sind von der Anhörungsbehörde zu beachten und von der Planfeststellungsbehörde zu beschließen.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


0: Ausgangssituation

Mit den hier beantragten Planfeststellungsverfahren soll das Baurecht für die Änderungen an den vier Eisenbahnüberführungen EÜ Ziegelstraße, EÜ Wunstorfer Straße, EÜ Davenstedter Straße und EÜ Fössegrünzug einschließlich der beschriebenen Ausgleichs – und Ersatzmaßnahmen und Baustellenzufahrten außerhalb der DB-Anlagen geschaffen werden.
Die vorhandenen Eisenbahnüberführungen befinden sich im Bereich der westlich vom Stadtzentrum gelegenen Gemarkungen Ahlem, Limmer, Linden und Davenstedt in Hannover im Verlauf der Güterumgehungsbahn.
Die Bahnstrecke 1750 ist eine Hauptabfuhrstrecke für den Güterverkehr im bundesweiten Netz der DB (TEN Schienengüterverkehrskorridor 8 Antwerpen/Rotterdam – Hannover – Berlin – Warschau – Kaunas).
Die örtlich zulässige Geschwindigkeit im Bereich der Brücken beträgt derzeit und in Zukunft 80 km/h und bei der EÜ Ziegelstraße 90 km/h. Die vier Eisenbahnüberführungen sind angesichts ihres Alters und der hohen Belastung durch den Güterverkehr dringend erneuerungsbedürftig.

1. Bisherige Information der politischen Gremien

Die DB-Projektbau hat im Juni 2015 das Bauvorhaben mit den technischen Plänen und den Umweltauswirkungen – wie in den Planfeststellungsunterlagen dargestellt – in den Stadtbezirksräten Linden - Limmer und Ahlem – Davenstedt – Badenstedt sowie im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss erläutert. Ergänzt wurde die Information durch ein im Auftrag der DB Projektbau erarbeitetes Verkehrsgutachten durch das Ingenieurbüro Schnüll, Haller und Partner (SHP). Allen Ausschussmitgliedern wurden die Präsentationen als Information zur Verfügung gestellt. In den Sitzungen der Stadtbezirksräte im Juli 2015 wurden die als Anlagen 2 und 3 beigefügten Anträge beschlossen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Stadtgrün erhielten die Unterlagen Ende August 2015 nachgereicht.

2. Technische Planung

Die Erneuerung der EÜ Ziegelstraße, EÜ Wunstorfer Straße, EÜ Davenstedter Straße und der EÜ Fössegrünzug erfolgt in den vorhandenen Abmessungen. Die Planungsziele der Bauvorhaben sind den technischen Unterlagen der Information vom Juni 2015 zu entnehmen.

Die EÜ Wunstorfer Straße ist ein Baudenkmal. Technische Untersuchungen haben ergeben, dass die bestehenden Mängel nur durch den Ersatzneubau behoben werden können. Als Voraussetzung hierfür wurde auf Antrag vom 01.04.2015 am 18.05.2015 die denkmalrechtliche Genehmigung nach § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes für den Abbruch, Ersatzneubau und die Wiederherstellung denkmalrelevanter Bau- und Ausstattungsteile bei der EÜ Wunstorfer Straße erteilt.

Die denkmalrechtliche Genehmigung ist als Anlage 4 zur Information beigefügt.





3. Baustellenerschließung

Der für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Flächenbedarf im Bereich der einzelnen Eisenbahnüberführungen ist aus den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu entnehmen. Diese Unterlagen sind auch in den Materialien der Information vom Juni 2015 enthalten.

4. Verkehrliche Auswirkungen

Ergänzend zu den Planfeststellungsunterlagen wurden im Auftrag der DB – Projektbau GmbH die Auswirkungen der Bauvorhaben auf die verschiedenen Verkehrsteilnehmer vom Ingenieurbüro SHP untersucht. Auch diese Unterlagen wurden bereits im Juni 2015 den Gremien zur Verfügung gestellt.

5. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Für die Durchführung der Maßnahme ist die Aufstellung eines LBP erforderlich. In diesem Plan wurden in dem Untersuchungsgebiet die Nutzungen nach Biotoptypen kartiert und bewertet. Die Konflikte wurden durch die Überlagerung mit den Baustelleneinrichtungsflächen ermittelt. Es wurden Vermeidungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für erforderlich gehalten. Die o.g. Inhalte sind auch den Materialien der Information vom Juni 2015 zu entnehmen.

6. Bauzeit

Die Erneuerung der vier Brücken wird zeitgleich durchgeführt. Der Beginn der Baumaßnahmen ist für September 2016 mit den Kampfmittelsondierungen und der Baufreiheitsmaßnahme der DB AG geplant. Der Neubau der vier Eisenbahnüberführungen ist von Januar 2017 bis ca. Mai 2018 geplant.

7. Weiteres Verfahren

Die Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 19.05.2015 bis 18.06.2015 öffentlich aus. Alle betroffenen Anlieger konnten im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände einbringen. Die Landeshauptstadt als Eigentümer städtischer Flächen hat fristgerecht Einwendungen gegen den ausgelegten Plan erhoben. Die öffentlich-rechtlich relevanten Belange wurden in die Stellungnahme (Anlage 1) eingearbeitet.
Die Landeshauptstadt Hannover als Träger öffentlicher Belange wurde aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 09.10.2015 abzugeben. Eine Verlängerung der Frist ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht zulässig.

Für die Beratung der Drucksache sind folgende Termine vorgesehen:

Stadtbezirksrat Linden-Limmer 30.09.2015
Stadtbezirksrat Ahlem-Davenstedt-Badenstedt 01.10.2015
Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
gemeinsam mit
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss 07.10.2015

Verwaltungsausschuss 08.10.2015

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt das Anhörungsverfahren durch. Im Planfeststellungsverfahren wird das Eisenbahnbundesamt über die Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden.

8. Anlagen

Anlage 1: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
Anlage 2: Antrag des SBR Ahlem-Davenstedt-Badenstedt (DS-Nr. 15-1499/2015 N1)
Anlage 3: Antrag des SBR Linden-Limmer (DS-Nr. 15-1609/2015)
Anlage 4: Denkmalrechtliche Genehmigung
Anlage 5: Baustelleneinrichtungsfläche EÜ Wunstorfer Straße
Anlage 6: Baustelleneinrichtungsfläche EÜ Davenstedter Straße
Anlage 7: Baustelleneinrichtungsfläche EÜ Fössegrünzug
Anlage 8: Bereitstellungsfläche Am Lindener Hafen
Anlage 9: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Fösse
Anlage 10: Ersatzmaßnahme Forsthaus Mecklenheide
66.11 
Hannover / 18.09.2015