Informationsdrucksache Nr. 2091/2024:
Verkauf von Cannabisprodukten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken

Inhalt der Drucksache:

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2091/2024
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Verkauf von Cannabisprodukten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken

Im letzten Jahr entschied sich die Bundesregierung zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel der Schadensminimierung durch Qualitätskontrollen der Substanzen und damit einen verbesserten Gesundheitsschutz. Darüber hinaus sollen die cannabisbezogenen Aufklärungs- und Präventionsangebote, insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche, weiter ausgebaut und gestärkt werden.
Von dem ursprünglich geplanten 2-Säulen-Modell (privater Anbau und kommerzielle Geschäfte) sind seit dem 01. April 2024 zum einen der private Anbau und seit Juli 2024 die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung umgesetzt worden. Aktuell verfügt das Stadtgebiet der Stadt Hannover über drei Anbauvereinigungen, die maximal bis zu 1.000 Personen mit dem eigenen Cannabisanbau versorgen können. Zwei dieser Vereinigungen haben bereits eine Lizenz für den Anbau beantragt. In einem Fall gab es eine positive Entscheidung. Es ist unter Betrachtung der Statistiken des Bundesdrogenbeauftragten zum regelmäßigen Cannabiskonsum zu erwarten, dass durch den privaten Anbau und die Anbauvereinigungen der Bedarf der Stadtbevölkerung weiterhin nicht über einen legalen Weg gedeckt werden kann und der Schwarzmarkt weiterhin stark frequentiert wird. Somit wird den Zielen der Bundesregierung zur Schadensminderung des Cannabiskonsums und der Eindämmung des Schwarzmarktes nicht entsprochen werden.
Das Gesetz ermöglicht auch modellhafte Shops zu wissenschaftlichen Zwecken (nach § 2 Abs. 4 Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)). Voraussetzung für die regionalen Shops ist eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation mit dem Ziel, die Auswirkungen von Verkaufsstätten auf den Gesundheits- und Jugendschutz, das Konsumverhalten der Bevölkerung, sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich zu untersuchen.

Hannover als Teil der Modellregion
Die Möglichkeit zur Einrichtung von Modellvorhaben ermöglicht eine wissenschaftliche Betrachtung der Auswirkungen einer Abgabe von Cannabis über Verkaufsstellen auf das Konsumverhalten und Konsummuster. Diese wissenschaftlichen Ergebnisse sind wichtig, um Rückschlüsse auf notwendige strategische Entscheidungen sowohl in der bundesweiten, aber auch der lokalen Drogenpolitik ziehen zu können. Die Realisierung von Abgabestellen ermöglicht es darüber hinaus in einen direkten Kontakt mit den Konsument*innen zu treten und sofern notwendig in Beratungsangebote überzuleiten.
Neben diesen Aspekten ist die Durchführung eines Modellprojektes vor dem Hintergrund zu befürworten, dass in diesem Konstrukt seitens der Stadt Hannover sowohl zu Beginn als auch laufend Einfluss durch einen Beirat auf die Angebotsgestaltung genommen werden kann. Gesetzlich ist dies grundlegend nicht vorgesehen.
Die Landeshauptstadt Hannover möchte dieses Modellvorhaben gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main umsetzen, die ebenfalls inzwischen die erforderlichen Schritte zur Umsetzung eingeleitet hat.


Ziel der Studie:

In einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren (maximale Dauer einer Erlaubnis für ein wissenschaftliches Modellprojekt durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) soll volljährigen Studienteilnehmende ein legaler Zugang zu Cannabisblüten und weiteren THC-haltigen Produkten ermöglicht werden. Studienziel ist es, die Auswirkungen eines kontrollierten Cannabiszugangs wissenschaftlich zu analysieren. Wesentliche Fragestellung ist dabei die Überprüfung, ob ein legaler Zugang zu einer Schadensminderung (z. B. Umstieg auf schadensminimierendere Produkte, Konsumhäufigkeit, veränderter THC-Gehalt der gekauften Produkte) beiträgt. Darüber hinaus wird untersucht, ob Verkaufsstellen zu einer besseren Integration in das Hilfesystem bei riskantem Cannabiskonsum, einem verbesserten Jugendschutz sowie zur Verdrängung des illegalen Marktes beitragen. Die Ergebnisse sollen die Basis für Entscheidungen der zukünftigen Drogenpolitik bilden.

Sanity Group

Im Laufe des Jahres 2024 gingen bei der Landeshauptstadt Hannover (LHH) diverse Angebote zur Zusammenarbeit im Rahmen eines Modellprojektes ein. Nach Durchsicht der Unterlagen und einigen Gesprächsrunden wurde entschieden das Vorhaben mit der Sanity Group GmbH weiter zu verfolgen. Die Sanity Group überzeugte durch die bereits vorzuweisenden Erfahrungen in der Schweiz, in der bereits zwei Geschäfte betrieben werden. Darüber hinaus konnte die Sanity Group für die wissenschaftliche Begleitung Prof. Dr. Müller-Vahl (MHH), Prof Dr. Stoever (Uni Frankfurt am Main) und Dr. Thomas Peschel (patrida MVZ/Diamorphinbehandlung) gewinnen. Insbesondere mit Herrn Dr. Peschel besteht im Zuge des Betriebs der Diamorphinambulanz bereits eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der LHH. Des Weiteren weist die Sanity Group positive Referenzen aus der Zusammenarbeit mit dem Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main auf und setzt bei ihrem Ansatz auf die Abgabe von Teileinnahmen an die Kommune, sodass Finanzmittel für Prävention und Kontrolle zur Verfügung stehen. auf eine Mitgestaltung der beiden Kommunen am Prozess dieses Modellprojekts.

Rahmenbedingungen der Studie:

Voraussetzung zur Teilnahme an der Studie

Es dürfen nur volljährige Personen an der Studie teilnehmen, die einen ersten Wohnsitz im Stadtgebiet von Hannover aufweisen können. Darüber hinaus muss eine Bereitschaft bestehen, durch eine regelmäßige Teilnahme an den wissenschaftlichen Befragungen aktiv mitzuwirken. Liegt diese Bereitschaft nicht vor, erfolgt ein Ausschluss von der Studie und damit ein Ausschluss vom Kauf in den Verkaufsstellen. Ebenso führt eine Weitergabe von gekauften Produkten an Dritte zu einem sofortigen Ausschluss.

Im Rahmen der Studie wird eine Studien-Kontrollgruppe eingesetzt. Diese wird sich aus Mitgliedern des Cannabis Social Club Hannover e. V. (CSC) zusammensetzen. Mit dem Verein besteht seitens der LHH und Fachstellen der Suchthilfe ein enger Austausch und eine Kooperation.

Für die LHH entstehen keine Kosten für die Erhebung und Auswertung der Daten, die im Rahmen der Studie erhoben werden. Die Sanity Group wird die Ergebnisse der Studie sowohl in Zwischenschritten, als auch in Form einer abschließenden Auswertung beiden Kommunen zur Verfügung stellen.

Verkaufsstellen

Es ist geplant in Hannover bis zu drei Verkaufsstellen einzurichten, die insgesamt an bis zu 4.000 Studienteilnehmenden Genusscannabis abgeben. Die Verkaufsstellen werden in verschiedenen Stadtteilen verortet, um eine Ballung zu vermeiden. Die konkrete Verortung wird in Rücksprache mit der LHH vorgenommen.

Um sicherzustellen, dass nur Studienteilnehmenden in den Verkaufsstellen einen Einkauf tätigen können, wird den Studienteilnehmenden ein Projektausweis ausgestellt. Über diesen Projektausweis kann ausgelesen werden, in welcher Verkaufsstelle welche Cannabismengen im aktuellen Monat bereits gekauft wurden. Ermöglicht wird dies durch einen QR-Code, der auf der Produktverpackung aufgedruckt ist und beim Verkauf eingescannt wird. So kann zum einen sichergestellt werden, dass sich die Abgabemenge auf die gesetzlich zulässige Menge beschränkt. Zum anderen kann bei einem Auffinden der Verpackung registriert werden, ob die mitführende Person auch tatsächlich selbst der Käufer des Produkts war. Die von der Polizei formulierte Anforderung zur direkten Auslesung des QR-Codes durch die Beamten vor Ort wurde von der Sanity Group aufgenommen und wird eingearbeitet.

Die Abgabe der Cannabismengen und der THC-Werte erfolgt im Rahmen der gesetzlich zulässigen Mengen. Demnach gilt für Studienteilnehmende im Alter von 18 bis 21 Jahren eine geringere Abgabemenge mit angepasster THC-Höchstgrenze (siehe § 19 Abs. 3 KCanG).




Beratungs- und Präventionsangebote

Um in den Verkaufsstellen eine niederschwellige Interventionsmöglichkeit zu bieten, wird das Personal entsprechend geschult. Das Personal soll den Konsumierenden sowohl bei Fragestellungen zur Verfügung stehen als auch bei Auffälligkeiten im Konsumverhalten und –mustern das Gespräch suchen, um einen Übergang in Beratungsangebote zu ermöglichen. Durch die niederschwellige Ansprache in den Verkaufsstellen vor Ort soll ermöglicht werden, frühzeitig auf die Studienteilnehmenden einzuwirken, bevor es zu schädlichen Abhängigkeitsmustern kommt. Die zentrale zu verwendende Software, die die Verkaufsmengen dokumentiert, ermöglicht dabei eine individuelle Datenauswertung individueller Konsummuster. Um die Studienteilnehmenden bereits von Anfang an für einen bewussten und reflektierten Cannabiskonsum sensibilisieren, ist es vorgesehen, „Safer-Use und Konsumkompetenz” Workshops durchzuführen.

Es wird angestrebt die Beratungs- und Präventionsangebote weiter auszubauen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen liegen. Hierzu besteht ein direkter Austausch mit dem Dezernat IV und VII, um das Modellvorhaben gesamtstädtisch zu betrachten und alle betroffenen Personengruppen im Blick zu behalten.


Für eine medizinische Begleitung stehen am Standort Hannover durch Prof. Dr. Müller-Vahl (MHH) und Herrn Dr. Peschel (patrida MVZ/Diamorphinbehandlung) kompetente medizinische Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Insbesondere mit Herrn Dr. Peschel besteht seitens der LHH bereits seit vielen Jahren im Rahmen der Diamorphinambulanz eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Steuerungsmöglichkeiten


Durch die Teilnahme an diesem Modellvorhaben wird die LHH in die Möglichkeit versetzt über die gesamte Projektlaufzeit (max. 5 Jahre) einen Steuerungsbeirat einzusetzen. Die Stadt Hannover erhält dabei ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Beirates. Vorgesehen ist eine interdisziplinäre Besetzung.

Der LHH obliegt zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit bei der Kenntnisnahme über Verstöße das Projekt abzubrechen und eine weitere Zusammenarbeit abzulehnen.


Weiteres Vorgehen:
Die Unterzeichnung des Letter of Intent stellt zunächst eine Absichtserklärung dar, dass sowohl die Landeshauptstadt Hannover als auch die Sanity Group an der Durchführung der Studie interessiert sind. Im nächsten Schritt sind die bereits angerissenen Rahmenbedingungen weiter zu konkretisieren und in einem Vertrag schriftlich festzuhalten. Auf dieser Grundlage wird eine Beschluss-Drucksache folgen. Im Anschluss an einen Vertragsabschluss wird nach Angabe der Sanity Group ein Vorlauf von bis zu vier Monaten benötigt, um die Verkaufsstellen zu eröffnen. Bei einer kurzfristigen Entscheidung ist von einer Eröffnung im 1. oder. 2 Quartal 2025 auszugehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Hilfsmaßnahmen richten sich an alle Geschlechter in der Stadt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Dez. III 
Hannover / Nov 1, 2024