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Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG
Antrag,
der Annahme der institutionellen Förderung aus Landesmitteln für das Sprengel Museum Hannover in Höhe von 5,5 Mio € für das Haushaltsjahr 2025 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.25204.901 | Sprengel Museum, sonst.Maßn. |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
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| Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€224,000.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
€224,000.00 |
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Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 25204 | Sprengel Museum Hannover |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| Zuwendungen und allg. Umlagen |
€5,276,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
€5,276,000.00 |
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Die Zuwendung in Höhe von 5,5 Mio € wird in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist zweckgebunden für die laufenden Personal-, Sach- und
Investitionsausgaben des Sprengel Museum Hannover zu verwenden. Die Zuwendung kann jährlich auf die verschiedenen Ausgabepositionen bedarfsorientiert aufgeteilt werden.
Für das Jahr 2025 wurde ein Anteil von 224.000 € für investive Baumaßnahmen beantragt.
Begründung des Antrages
Mit Drucksache 2342/2024 wurde erstmalig für das Haushaltsjahr 2024 die institutionelle Förderung aus Landesmitteln für das Sprengel Museum Hannover angenommen. Die Annahme der Zuwendung gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG muss jährlich erfolgen.
Über die Annahme der institutionellen Förderung 2025 ist mit dieser Drucksache zu entscheiden: Die anteilige Auszahlung der Zuwendung erfolgte zunächst unter Vorbehalt.
41.2
Hannover / Oct 1, 2025