Drucksache Nr. 2090/2025:
Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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2090/2025
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Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG

Antrag,

der Annahme der institutionellen Förderung aus Landesmitteln für das Sprengel Museum Hannover in Höhe von 5,5 Mio € für das Haushaltsjahr 2025 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.25204.901
Sprengel Museum, sonst.Maßn.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €224,000.00
   
   
Saldo Investitionstätigkeit €224,000.00

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 25204
Sprengel Museum Hannover
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €5,276,000.00
   
   
   
Saldo ordentliches Ergebnis €5,276,000.00
   
  
Die Zuwendung in Höhe von 5,5 Mio € wird in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist zweckgebunden für die laufenden Personal-, Sach- und
Investitionsausgaben des Sprengel Museum Hannover zu verwenden. Die Zuwendung kann jährlich auf die verschiedenen Ausgabepositionen bedarfsorientiert aufgeteilt werden.
Für das Jahr 2025 wurde ein Anteil von 224.000 € für investive Baumaßnahmen beantragt.

Begründung des Antrages

Mit Drucksache 2342/2024 wurde erstmalig für das Haushaltsjahr 2024 die institutionelle Förderung aus Landesmitteln für das Sprengel Museum Hannover angenommen. Die Annahme der Zuwendung gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG muss jährlich erfolgen.
Über die Annahme der institutionellen Förderung 2025 ist mit dieser Drucksache zu entscheiden: Die anteilige Auszahlung der Zuwendung erfolgte zunächst unter Vorbehalt.
41.2 
Hannover / Oct 1, 2025