Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
1. den Jahresabschluss 2023 der ZVK Hannover mit den Teilen
· Bilanz 2023
· Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2023
· Anhang 2023
· Anlagenspiegel 2023
· Lagebericht 2023
zu beschließen.
2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,
· die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2009/2009U und 2017 der freiwilligen Versicherung mit 94.711,01 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 17.000,00 € zu dotieren,
· den Ausgleich des Fehlbetrages aus dem Tarif 2002 i.H.v. 86.432,12 € durch die Entnahme aus der Verlustrücklage A,
· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,
· für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,
· für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung im Tarif 2017 (gem. § 68 der Satzung der ZVK) eine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,
3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 zu beschließen.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich.
Die ZVK Hannover ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover. Direkte finanzielle Auswirkungen für den allgemeinen Haushalt entstehen durch den Inhalt dieser Drucksache nicht.
Für den Jahresabschluss 2023 gelten gem. § 130 Abs. 4 NKomVG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ZVK, die Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10a. NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung fasst der Rat die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung.
Vorbereitend beschließt gemäß § 6 Nr. 1 und 5 der Satzung der ZVK Hannover der Verwaltungsrat der ZVK über die Vorlage der Jahresrechnung, der Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Vorlage zur Verteilung der Überschüsse in der freiwilligen Versicherung an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verwaltungsrat der ZVK hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 dieser Vorlage zugestimmt.
Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden folgende Unterlagen vorgelegt:
1. Jahresabschluss 2023 einschließlich Anhang und Anlagenspiegel (Anlage 1)
2. Lagebericht 2023 einschließlich Risiko-, Chancen- und Prognosebericht sowie freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (Anlage 2)
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem positiven operativen
handelsrechtlichen Ergebnis von 48,79 Mio. € ab. Davon entfallen auf den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 46,18 Mio. € und auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung 2,61 Mio. €. Für die Deckungsrückstellung der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar, Herr Michael Metzger, einen Zuführungsbetrag in Höhe von 2,59 Mio. € ermittelt, so dass sich ein ausgewiesener Jahresüberschuss von 25.278,89 € ergibt. Die Überschüsse führen zu entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen. Das Ergebnis liegt damit um 9,11 Mio. € über dem Planwert 2023 (39,68 Mio. €). Insbesondere die erneut gute Entwicklung bei den Erträgen aus Umlagen und aus Kapitalanlagen, sowie geringerer Aufwand für Rentenleistungen und geringere Aufwendungen im Immobilienbereich haben zu diesem positiven Ergebnis geführt.
Das vom Verantwortlichen Aktuar erstellte
Versicherungsmathematische Gutachten hat zur Aufgabe, das versicherungstechnische Deckungskapital der bei der ZVK Hannover versicherten Leistungen zum Bilanzstichtag 31.12.2023 je Abrechnungsverband zu bestimmen. Die Höhe dieser Rückstellungen wird nach den bestehenden Anwartschaften und Ansprüchen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gem. den jeweiligen Technischen Geschäftsplänen ermittelt. Im Abrechnungsverband der
Pflichtversicherung ergibt sich ein Brutto-Deckungsrückstellungsbetrag von 2.037,56 Mio. €, der nur in die
fiktive versicherungstechnische Bilanz einfließt. In der
freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar eine Brutto-Rückstellung in Höhe von 56,53 Mio. € ermittelt. Da die freiwillige Versicherung ein kapitalgedeckter Abrechnungsverband ist, wird dieser Rückstellungsbetrag sowohl in der versicherungstechnischen als auch in der Handelsbilanz ausgewiesen.
Aus dem
Bericht zur Finanzlage des Verantwortlichen Aktuars ergibt sich gemäß der versicherungstechnischen Rechnung für die
Pflichtversicherung für das Jahr 2023 – auf Grundlage einer
fiktiven Bilanz – ein Verlust in Höhe von 34,80 Mio. €. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen von einer Bonifizierung abzusehen.
Für den Abrechnungsverband der
freiwilligen Versicherung ergibt sich insgesamt ein versicherungstechnischer Jahresüberschuss in Höhe von 25.278,89 €. In den Tarifen 2009/2009U und 2017 konnte die erforderliche Sollverzinsung erreicht werden und führte zu Überschüssen von 71.177,58 € bzw. 40.533,43 €. Im Tarif 2002 ist ein Verlust von 86.432,12 € entstanden.
Der Verantwortliche Aktuar schlägt vor, die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2009/2009U und 2017 mit 71.177,58 € und 23.533,43 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 17.000,00 € zu dotieren. Die vorgeschlagene Bonifizierung des Tarifes 2017 orientiert sich mit 2,75 % am Zinsniveau der Tarifgeneration 2009/2009U.
In den Tarifen 2002 und 2009/2009U ist kein verteilungsfähiger Überschuss für bonuspunktebedingte Leistungsverbesserung vorhanden und der Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von derzeit 0,75 ist beizubehalten.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftrage Nordwest Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte am 25.07.2024 im Jahresabschlussbericht gem. § 33 Absatz 2 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 28.08.2024 gemäß § 34 Absatz 1 EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfergesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 ohne Beanstandungen und Bemerkungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet. Die Geschäftsführung erhielt eine Kopie des Anschreibens.