Drucksache Nr. 2090/2017:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsborn-/Ecke Vahrenwalder Straße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2090/2017
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1711 - Philipsborn-/Ecke Vahrenwalder Straße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1711 gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachte Stellungnahme eines Bürgers, der aus
Datenschutzgründen in einer vertraulichen Informationsdrucksache genannt wird,
nicht zu berücksichtigen,

2. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1711 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der
Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Mit der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich darin, alle im Zusammenhang mit der Projektentwicklung anfallenden Kosten zu tragen. Die Stadt Hannover hat durch den Verkauf des Baugrundstückes Einnahmen erzielt. Im Kaufvertrag wurde eine Vereinbarung getroffen, dass die Stadt die Kosten zur Beseitigung der Altlasten, geschätzt in Höhe von 526.000,- € sowie die Kosten zur Verlegung eines Mischwasserkanals auf dem Projektgrundstück, geschätzt in Höhe von 130.000,- € übernimmt (siehe Drucksache-Nr. 2177/2015). Siehe auch Teil I Kap. 9 der Anlage 2 (Begründung).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1711 hat vom 13. April bis zum 12. Mai 2017 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit ist eine Stellungnahme eines Bürgers eingegangen.
In der Stellungnahme wendet sich der Bürger gegen die zukünftige hohe Baudichte und somit komplette Versiegelung der Fläche durch die geplante Bebauung. Darüber hinaus wendet sich der Bürger gegen die Beseitigung der teils alten Bäume. Durch den Verlust an Grün verliere jede städtische Fläche an Attraktivität. Die Fläche würde sich zudem an Hitzetagen zukünftig mehr aufheizen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover hat sich bewusst für eine Veräußerung des Grundstücks entschieden, um hier eine Entwicklung durch einen Investor zu ermöglichen und die städtebauliche Mindernutzung als Parkplatz in dieser exponierten innerstädtischen Lage zu beenden. Es ist planerischer Wille der Landeshauptstadt Hannover an diesem Standort eine urbane, kerngebietstypische Nutzung zu ermöglichen. Der Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses zur Bereitstellung von Nahversorgungsinfrastruktur für den Stadtteil und von wohnortnahen Arbeitsplätzen wird dabei das größere Gewicht beigemessen als dem Verlust an partiellem Baumbestand und eines überwiegend versiegelten Parkplatzes. Die zu fällenden Bäume werden entsprechend der Anforderung der Baumschutzsatzung als Straßenbäume entlang der Vahrenwalder Straße und an anderer Stelle neu gepflanzt. Durch die vorgesehene Neupflanzung von 6 Straßenbäumen vor dem geplanten Büro- und Geschäftshaus wird die Baumallee an der Vahrenwalder Straße bis zur Philipsbornstraße ergänzt und das Stadtbild aufgewertet. Darüber hinaus werden die Dachflächen des neuen Gebäudes begrünt. Hierdurch sind positive Auswirkungen auf das Kleinklima zu erwarten.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Einwendungen insgesamt zurückzuweisen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie aufgrund der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geprüft. Die Begründung wurde redaktionell überarbeitet, d.h. in den folgenden Abschnitten ergänzt und aktualisiert:
Teil I Kapitel 3 Verfahren; Teil I Kapitel 5.5 Erschließung und Verkehr; Teil I, Kap. 5.7 Ver- und Entsorgung; Teil I Kap. 5.9 Altlasten/Verdachtsflächen; Teil I Kap. 5.10 Energie und Klimaschutz; Teil I Kap. 6 Umweltbelange/Umweltverträglichkeit/Eingriffsregelung sowie Teil II Kapitel 1 Beschreibung der Festsetzungen für das Vorhaben; Teil II Kap. 2.1.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Teil II Kap. 3.1 Vermeidung und Verminderung und Teil II Kap. 9 Allgemein verständliche Zusammenfassung.

Die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist als Anlage 3 beigefügt. Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzu- schließen.
61.11 
Hannover / 23.08.2017