Drucksache Nr. 2088/2024:
Quartier Emil-Meyer-Straße
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

Inhalt der Drucksache:

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2088/2024
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Quartier Emil-Meyer-Straße
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

Antrag,

zu beschließen, Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtteil Hannover-Vahrenwald durchzuführen und die grundsätzliche Bereitschaft zu erklären, im Falle einer positiven Vorbereitenden Untersuchung und der daraus folgenden Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm die Gegenfinanzierung der gewährten Fördermittel sicherzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen u. a. auch darlegen, welche Auswirkungen sich voraussichtlich für die unmittelbar von der beabsichtigten Sanierung Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich ergeben. Diese möglichen Auswirkungen werden bei der Formulierung der Sanierungsziele berücksichtigt, um zu gewährleisten, dass den alters- und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen wird. Ebenfalls sind die Belange von Menschen mit Behinderungen in die Zielformulierung einzubeziehen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Es liegt keine Klimarelevanz vor.

Kostentabelle

Es entstehen zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 141 Absatz 1 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sind erforderlich, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, sowie die anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen. Zudem sollen Erkenntnisse geliefert werden, welches Städtebauförderprogramm geeignet wäre, die in einem Gebiet vorhandenen Problemlagen und Defizite zu beheben; insofern wird die Festlegung auf das einschlägige Städtebauförderprogramm erst im Aufnahmeantrag erfolgen.

Eine Aufnahme in ein Förderprogramm erfordert die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt, den in der Regel bei einem Drittel der Kosten liegenden Eigenanteil zu finanzieren. Kostengrößen können erst aus den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen entwickelt werden. Die endgültige Finanzierungszusage mit entsprechenden Haushaltsansätzen wird durch Ratsbeschluss über die Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB getroffen.

Im Rahmen einer verwaltungsinternen Prüfung wird für das Quartier wegen besonderer städtebaulicher Problemlagen der daraus resultierende Handlungsbedarf, aber auch die Durchführbarkeit der Sanierung und die Erfolgsaussichten einer Sanierung, abgeschätzt (z. B. vorhandene Kooperationspartner*innen für eine Sanierung). Aktuell wird stadtweit nur dieses Quartier im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in die Städtebauförderung untersucht.

Der beantragte Beschluss leitet die Vorbereitung der Sanierung gem. § 140 BauGB für das in der Anlage abgegrenzte Gebiet im Stadtbezirk Vahrenwald-List, Stadtteil Vahrenwald ein.
Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich zwischen der Straße Auf dem Dorn im Norden, Philipsbornstraße im Osten, Kopernikusstraße im Süden und der Bahntrasse im Westen. Das Gebiet weist städtebauliche Schwächen auf. Entlang der Bahntrasse besteht erhebliches freiraumplanerisches und städtebauliches Entwicklungspotenzial. Dieses Potenzial bleibt jedoch aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Grundstückseigentümer*innen, der Ansprüche an das Gebiet, sowie der unzureichenden Struktur vorhandener und geplanter Nutzungen weitgehend ungenutzt. Insbesondere auf den gewerblichen Flächen haben bereits einige Betriebe aufgegeben und Grundstücke wurden verkauft, was nachhaltige Strategien zur Flächenentwicklung erforderlich macht. Gleichzeitig besteht hier die Chance, wichtige städtebauliche Nachverdichtungspotenziale zu erschließen und zusätzlichen Wohnraum im innerstädtischen Bereich zu schaffen.

Insgesamt weist der Stadtteil Vahrenwald vor allem im südlichen Bereich ein Defizit an wohnortnahen Grün- und Spielflächen auf. Weiter besteht in dem Bereich ein Bedarf an Jugendeinrichtungen in freier Trägerschaft, insbesondere für Sport- und Bewegungsangebote, sowie Kultureinrichtungen und Initiativen, die besonders junge Menschen ansprechen. Es wird ein urbanes Quartier aus dem bestehenden Potenzialen zu entwickeln sein, in dem sich gewerbliche und freizeitbezogene Nutzungen sowie Wohnen ergänzen. Das Untersuchungsgebiet geht über den vorgenannten Umriss hinaus, um auch die übrigen Bestände hinsichtlich etwaiger Sanierungserfordernisse zu untersuchen und um funktionale Zusammenhänge zu erfassen.






Mit Rechtskraft des Einleitungsbeschlusses finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung Betroffener, die Mitwirkung Träger öffentlicher Belange sowie die Auskunftspflicht Anwendung.

61.41 
Hannover / Oct 25, 2024