Drucksache Nr. 2085/2023:
VVG mbH und ÜSTRA AG -
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag „sprinti“

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
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2085/2023
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VVG mbH und ÜSTRA AG -
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag „sprinti“

Antrag,

1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover nimmt die als Anlage beigefügten Beschlussdrucksachen Nr. Nr. 1916 (V) sowie 2107 (V) der Region Hannover zur Kenntnis.

2. Die Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover (VVG) wird angewiesen, einer Weisung an die Geschäftsführung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH zuzustimmen, dass der Vorstand der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag § 1 Abs. 3 angewiesen wird, den von der Regionsversammlung der Region Hannover beschlossenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß dem beschriebenen Sachverhaltes der beigefügten Beschlussdrucksachen Nr. 2107 (V) und Nr. 1916 (V) der Region Hannover zu befolgen und insbesondere die beihilferechtlichen Anforderungen an Ausgleichsleistungen sowie die weiteren rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet. Es ergeben sich keine Einflüsse auf das Klima.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Die Region Hannover ist als Aufgabenträgerin des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsdienste in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

Mit Beschlussdrucksache Nr. 0707 (V) BDs vom 24.05.2022 hat die Region Hannover die Absicht gefasst, im Rahmen der Bundesförderung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ das innovative Verkehrsmodell der On-Demand-Verkehre („sprinti“) in den Kommunen des Tarifbereichs C einzuführen.

Seit dem Grundsatzbeschluss der Region Hannover zur Durchführung des „Modellregion Hannover – Wendepunkte im Verkehr“ (MoHaWiV)-Förderprojekts ist zur betrieblichen Umsetzung des Teilprojekts 1 – Einführung des On-Demand-Verkehrs – die Verantwortung von der regiobus Hannover GmbH zur ÜSTRA Hannoverschen Verkehrsbetriebe AG (ÜSTRA) übergegangen. Die Zuwendungsgeber haben dieser Abweichung spät zugestimmt, sodass die Beendigung der Pilotphase vom Fahrplanwechsel 2022/2023 verschoben werden musste. Ein Nachprüfungsantrag im Ausschreibungsverfahren hat den Zeitplan zusätzlich verzögert. Die Projektphasen beginnen nun am 01.08.2023.

zu 1:

Die Region Hannover beabsichtigt einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA „sprinti“) im Sinne der VO 1370/2007 an die ÜSTRA zu vergeben, dies ergänzend zum bestehenden ÖDA, welcher nicht verändert werden soll. Die Erteilung des weiteren ÖDA (sprinti) kann erst nach einer Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im EU-Amtsblatt erfolgen und wird erst mit Wirkung zum 01.08.2025 möglich.

Damit die Verkehrsleistungen der On-Demand-Verkehre ab dem 01.08.2023 angeboten werden können, muss die Zeit bis 2025 mit einer sogenannten Notmaßnahme überbrückt werden, für die keine Vorabbekanntmachung erforderlich ist (vgl. Art. 5 Abs. 5 VO 1370/2007). Die Vergabe als Notmaßnahme ist gerechtfertigt, da unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Fristen ansonsten eine Unterbrechung der Verkehrsdienste droht. Die Notmaßnahme hat eine Dauer von längstens zwei Jahren und deckt somit die Laufzeit des MoHaWiVProjekts bis zum 31.12.2024 ab. Die Mitfinanzierung der On-Demand-Verkehre über Fördermittel aus dem MoHaWiV-Projekt ist bis zum 31.12.2024 gesichert. Die Aufwendungen für die Jahre 2023 und 2024 für die On-Demand-Verkehrsdienste sprinti sind im Wirtschaftsplan der ÜSTRA und im Haushaltsplan der Region Hannover eingeplant.

Weitere Informationen zum Sachverhalt sind den anliegenden Beschlussvorlagen der Region Hannover zu entnehmen.

zu 2:



Die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) ist die Holdinggesellschaft der Tochterunternehmen enercity AG, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH. Die wesentliche Bedeutung der VVG mbH liegt in der Organträgerschaft zu den drei Töchtern und damit in der vertraglich geregelten Beherrschung der Tochterunternehmen sowie deren Ergebnisausgleich, der eine steuerliche Optimierung der Unternehmensergebnisse ermöglicht. Gesellschafterinnen der VVG sind die Landeshauptstadt Hannover mit 80,49 % und die Region Hannover mit 19,51 %.



Die Umsetzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfordert mehrteilige Beschlussfassungen sowohl in den Gremien der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover als auch in den Gremien der VVG. Die Vertretung der Landeshauptstadt Hannover wird angewiesen, entsprechend in der Gesellschafterversammlung der VVG abzustimmen.
20.20 
Hannover / Sep 29, 2023