Drucksache Nr. 2085/2019:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2085/2019
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die Hinweise der PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH und der Region Hannover zu berücksichtigen,
  2. die zu den öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplanes Nr. 1832 vorgebrachten Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit, deren Verfasser*innen aus Datenschutzgründen als Ergänzung in einer vertraulichen Drucksache genannt werden, gemäß Anlage 2 nicht zu berücksichtigen und
  3. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, § 84 Abs. 1 und 3 NBauO sowie § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der überarbeiteten Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das verfolgte Ziel des Bebauungsplanes mit dem Neubau von 3 Wohngebäuden und Tiefgarage in der Wiesenstraße wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Sämtliche im kausalen Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehenden Kosten werden auf der Grundlage eines Durchführungsvertrages von der Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen e. G. getragen. Für die Stadt entstehen Kosten in Höhe von ca. 51.120,-- € für den Ankauf eines Geländestreifens an der Ostseite des Grundstücks als öffentliche Verkehrsfläche sowie für die Arbeiten zur Verbreiterung der Straßenfläche Wiesenstraße.


Begründung des Antrages

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1832 sieht vor, die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau von 3 Wohngebäuden mit insgesamt 34 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen auf dem Grundstück Wiesenstraße 40 zu schaffen.

Die erste Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 23.12.2017 bis zum 24.01.2018 durchgeführt. Nachdem im Anschluss eine Änderung der Planung vorgenommen wurde, folgte gemäß § 4a Abs. 2 BauGB eine erneute Beteiligung der Behörden parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11. Mai bis zum 11. Juni 2018. Aufgrund des Änderungsantrages Nr. 15-1593/2018 des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult vom 20.06.2018 zum Durchführungsvertrag wurden die externen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung zu Natur und Landschaft verändert und damit in Folge eine nochmalige Änderung der Planung erforderlich. Die daraus resultierende dritte Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 20.12.2018 bis zum 21.01.2019 und die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes in der Zeit vom 24. Januar bis zum 25. Februar 2019 durchgeführt.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen von der PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH und der Region Hannover abwägungsrelevante Stellungnahmen ein.

Die PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH weist darauf hin, dass von der Ausgleichsmaßnahme B 4, Stadtfriedhof Engesohde, die Kabelschutz- rohranlage betroffen sein kann.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Darstellung der Pflanzstandorte ist aufgrund des Maßstabes nicht lagegenau. Eine Anpassung der Baumstandorte an den Schutzstreifen der Kabelschutz- rohranlage ist möglich. Die Begründung wurde dahingehend ergänzt, dass auf den Verlauf der Kabelschutzrohranlage parallel zur Ostgrenze des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers verwiesen wird.

Die Region Hannover regt an, dass zum Erhalt der Bodenfunktionserfüllung im Planungsbereich mit dem Ziel der lokalen Niederschlagsversickerung sowie zur Förderung der Ersatzpflanzungen die Bodenschadverdichtungen im Rahmen der Baumaßnahme zu vermindern und eingetretene Bodenverdichtungen nach Abschluss der Baumaßnahme zu beseitigen sind.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Begründung wurde dahingehend ergänzt.

Während der durchgeführten öffentlichen Auslegungen sind zahlreiche Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen, die im Einzelnen in Anlage 2 mit den dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung aufgeführt sind.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist in Anlage 4 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.12 
Hannover / 21.08.2019