Drucksache Nr. 2084/2021:
Zuwendung an den Verein Bollerwagen-Cafe e.V.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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2084/2021
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Zuwendung an den Verein Bollerwagen-Cafe e.V.

Antrag,

dem Verein Bollerwagen-Cafe e.V. eine Zuwendung in Höhe von 25.000 € zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 50
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 31541
Soziale Einrichtungen für Wohnungslose
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 25.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -25.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -25.000,00 €

Begründung des Antrages

Der Verein Bollerwagen-Cafe e.V. hat einen Antrag auf eine Zuwendung in Höhe von 25.000 € gestellt. Da dieser Antrag nach Abschluss der Haushaltsberatungen vorgelegt wurde, legt die Verwaltung diesen Antrag nun mit dieser Drucksache den Gremien zum Beschluss vor.

Bollerwagen-Cafe e.V. begründet den Antrag folgendermaßen:

Das Bollerwagen-Cafe e.V. hat zum Ziel, die Menschen auf Hannovers Straßen wöchentlich mit Lebensmitteln und Notwendigkeiten, die für das Leben ohne Obdach und Wohnung benötigt werden, zu versorgen. Dieses geschieht im Rahmen einer wöchentlichen Ausgabe, die seit 5 Jahren verlässlich am Raschplatz vor dem Meckiladen stattfindet. Die Ausgabe von Nahrungsmitteln und weiterer Sachspenden wird ergänzt durch Beratung und Begleitung der Betroffenen. Dieses nimmt einen Großteil des Engagements neben der eigentlichen Ausgabe ein. Ein weiteres Augenmerk richtet das Bollerwagen-Cafe e.V. auf die Organisation von Veranstaltungen, um auf die Situation der Betroffenen aufmerksam zu machen. Um den Verein auf sichere Füße zu stellen, ist eine durchdachte Mitgliederakquise und Öffentlichkeitsarbeit obligatorisch und nimmt dementsprechend Zeit und Ressourcen in Anspruch. Auch das Einwerben von Spenden, sowie deren Transport gehören zu den täglichen Aufgaben des Bollerwagen-Cafe e.V. Um die anfallenden Tätigkeiten breiter und professioneller aufzustellen und vorhandene Ressourcen besser nutzen zu können, aber auch Unterstützer*innen längerfristig zu binden, ist es vorgesehen, jemand Hauptamtliches für die benötigten Tätigkeiten einzustellen. Ebenfalls sollte diese Position um eine weitere Person auf geringfügiger Basis ergänzt werden. Als dritter wesentlicher Baustein ist die Profilierung der Ehrenamtlichen geplant.
Als Zuwendung der LHH werden in der Kostenkalkulation 25.000 € berücksichtigt, sodass der Anteil der beantragten Zuwendung an den Gesamtkosten ca. 17 % betragen würde. Die restlichen Kosten sollen durch Spenden (Sach-, Geld- und Mietspenden) sowie Zuschüsse von anderen Stellen abgedeckt werden.

Die Deckung ist innerhalb des TH 50 gewährleistet.
50 
Hannover / 16.09.2021