Drucksache Nr. 2083/2009 N1:
Marktgebührensatzung 2010 - 2012

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2083/2009 N1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Marktgebührensatzung 2010 - 2012

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Marktgebührensatzung vom 17.11.2004, zuletzt geändert am 12.04.2007, zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung ist so formuliert, dass eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung ausgeschlossen ist. Besondere geschlechtsspezifische Belange sind nicht zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt. Es handelt sich hierbei um die Ermittlung einer kostendeckenden Gebühr.

Begründung des Antrages


Rechtsgrundlage der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen ist der § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).

Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2010 – 2012 (Anlage 3) basiert weiterhin auf der Grundlage des Gutachtens von Heyder & Partner aus dem Jahre 2004.

Im Bereich der Wochen- und Bauernmärkte wird die Gebühr unverändert zum vorherigen Kalkulationszeitraum bleiben.

Die Gebühren für die Jahrmärkte (u.a. Pöttemarkt) sind dem neuen Konzept entsprechend den tatsächlichen Kosten angepasst worden. Diese Kategorie weist daher eine Erhöhung auf. Für die Umsetzung des neuen Konzepts sind diese Ausgaben auf ein absolut notwendiges Mindestmaß begrenzt worden. Der Erfolg der letzten beiden Jahre zeigt , dass die vorgenommenen Veränderungen zu einer deutlichen Belebung der Märkte geführt haben.

Für den Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover schlägt die Verwaltung vor, einen neuen Gebührenbereich einzuführen. Anlass war die aus Sicht der Verwaltung bisher noch nicht optimale Verteilung der Kosten.
Waren die Gebühren bisher in „Essen + Trinken“ und „Kunsthandwerk“ eingeteilt, soll ab 2010 der Bereich „Essen + Trinken“ noch einmal unterteilt werden.

Wie in der Anlage 1 zur Gebührensatzung aufgelistet, sollen die beiden Bereiche „Getränke mit und ohne Speisen“ sowie „Anbieter von Essen (inkl. Lebensmittel)“, gem. § 5 Zif.1 S.2 der Marktsatzung, genannt werden.
Unterscheidungsmerkmal soll hierbei u.a. der Verzehr vor Ort sein. Werden Getränke und Speisen fast immer an Ort und Stelle verzehrt, so sind u.a. Süßwaren und Obst (Essen ohne Getränke) die klassischen Mitnahmeartikel.
In der Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 – 2012 führt dies letztendlich auch zu einer verursachergerechten Verteilung der Kosten.
In der Kalkulation tragen daher die Geschäfte mit „Getränken“ auch einen höheren Anteil für Reinigung, Trinkwasser und Werbung als die anderen beiden Kategorien.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenentwicklung führt die Kalkulation für die Jahre 2010 – 2012 dabei zu folgenden Gebührensätzen:


a) auf den Wochenmärkten

bei Tageszuweisung 3,50 € je begonnenen lfd. Frontmeter des Marktstandes
einschl. gesetzliche Mehrwertsteuer

bei Jahreserlaubnis 104,40 € je begonnenen lfd. Frontmeter des Marktstandes
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer


b) auf den Bauernmärkten

bei Tageszuweisung 3,24 € je begonnenen lfd. Frontmeter des Marktstandes
einschl. gesetzliche Mehrwertsteuer

bei Jahreserlaubnis 96,44 € je begonnenen lfd. Frontmeter des Marktstandes
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer


c) auf den Sonder- und Jahrmärkten

je Quadratmeter des Marktstandes pro Tag 2,82 € zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer (bisher 1,97 €).


d) auf dem Weihnachtsmarkt an der Marktkirche

für Anbieter von Getränken (mit / ohne Speisen): 115,20 €/m² (bisher 97,44 €)
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer

für alle anderen Anbieter von Essen (Lebensmittel): 96,90 €/m² (bisher 97,44 €)
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer

für alle übrigen Anbieter auf dem Weihnachtsmarkt: 77,10 €/m² (bisher 74,48 €)
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer


Die Verwaltung geht davon aus, dass neben moderaten Personalkostensteigerungen die Sachkosten im neuen Kalkulationszeitraum konstant gehalten werden können.

Der Kalkulationszeitraum 2010 – 2012 schließt mit einem Betrag von 0,- € ab.

Die weiteren Regelungen entsprechen der bisherigen Gebührensatzung.

Die Verbände sind angehört worden und mit den Änderungen einverstanden.
23.4 
Hannover / 30.09.2009