Drucksache Nr. 2079/2015:
Beschluss über die förmliche Festlegung des Gebietes Soziale Stadt Mühlenberg

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Sozialausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperationen
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2079/2015
2
 

Beschluss über die förmliche Festlegung des Gebietes Soziale Stadt Mühlenberg

Antrag,

1. das in Anlage 1 und 2 dargestellte Gebiet als Gebiet Soziale Stadt entsprechend
§ 171 e Abs. 3 BauGB festzulegen.

2. eine Verpflichtung dahingehend abzugeben, dass die Landeshauptstadt Hannover die erforderlichen Komplementärfinanzierungsmittel für das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" von einem Drittel der Gesamtsumme bezogen auf die Gesamtlaufzeit zur Verfügung stellen wird.

3. zu beschließen, die Stadterneuerungsmaßnahmen im Gebiet Soziale Stadt Mühlenberg bis zum 31.12.2025 durchzuführen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten und Aspekten behinderter Menschen

Die Umsetzung von städtebaulichen und sozialen Maßnahmen der Sozialen Stadt in Mühlenberg kann jeweils differenzierte Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, alten und jungen Menschen haben. Die Beachtung von Gender-Aspekten, die auch eine inhaltliche Vorgabe des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ ist, wird neben den Belangen von älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Müttern und Vätern zu einem zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen im Rahmen der städtebaulichen Maßnahmen in Mühlenberg.

Die Belange behinderter Menschen werden bei allen Maßnahmen und Projekten berücksichtigt.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen

Ermittelter Bedarf und abgestimmter Förderrahmen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen belaufen sich auf 12.000.000 € für die gesamte Laufzeit der städtebaulichen Maßnahmen.

Die Städtebauförderungsmittel werden auf Antrag vom Land Niedersachsen für jedes Programmjahr gesondert bewilligt. Dabei stellt das Land Niedersachsen aus Bundes- und Landesmitteln zwei Drittel der Städtebauförderungsmittel zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Hannover trägt ebenfalls ein Drittel der bereitgestellten Mittel. Die Städtebauförderungsmittel können nach gegenwärtigem Stand ausschließlich für Investitionen und deren Vorbereitung eingesetzt werden.

Die Investitionsmittel sind im Haushaltsplan 2015 veranschlagt, sowie in der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2019 innerhalb des Finanzkorridors des TH 61 wie folgt vorgesehen (Angaben in Tausend Euro):



Haushaltsjahr Auszahlungen Einzahlungen
2015 128 85
2016 800 533
2017 850 566
2018 1000 666
2019 900 600

Die Veranschlagung der verbleibenden Auszahlungen in Höhe von 8.422.000 € und der Einzahlungen in Höhe von 5.614.000 € ist für die Jahre 2019 ff. vorgesehen.

Der Beschluss zu 2.) ist Vorbedingung für die endgültige Aufnahme in das Förderungsprogramm "Soziale Stadt".

Begründung des Antrages

Das Gebiet Soziale Stadt Mühlenberg ist ca. 72 ha groß und eine Großwohnsiedlung der 1970er Jahre. Es ist gekennzeichnet durch eine Reihe städtebaulicher und funktionaler Defizite, die in ihrer Brisanz durch soziale und sozialstrukturelle Probleme verstärkt werden. Das Gebiet wurde im Dezember 2014 vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Grundlage dafür waren die aufgrund des Einleitungsbeschlusses des Rates vom 12.06.2008 (Drucksache 0633/2008) durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen.

Die städtebaulichen Probleme und die Qualität des Wohnungsbestandes haben mit dazu beigetragen, dass sich die Sozialstruktur im Stadtteil verändert hat. Das Gebiet weist über proportional viele Arbeitslose und TransferleistungsempfängerInnen auf. Die Situation dieser Menschen hat wiederum Auswirkungen auf das Quartier. Während in freiwerdende Wohnungen vor allem Menschen in prekären Lebenslagen oder Migrantinnen und Migranten, die es insgesamt schwerer auf dem Wohnungsmarkt haben, nachrücken, nehmen die stabilisierenden Kräfte zur Selbstorganisation des Stadtteillebens und zur Integration tendenziell ab.

Die bestehenden Veränderungen der Sozialstruktur betreffen allgemein das gesamte Gebiet der Vorbereitenden Untersuchung, besondere Probleme weisen der Bereich Canarisweg und Teile des Ossietzkyrings auf. Die kulturelle und soziale Infrastruktur soll durch ressortübergreifende Maßnahmen dahingehend verbessert werden, dass die bereits bestehenden Angebote erweitert und durch die Entwicklung weiterer Integrationsmaßnahmen, insbesondere für Jugendliche und ältere Menschen, ergänzt werden, um so das Selbsthilfepotential der Bewohnerinnen und Bewohner zu aktivieren. Unterlassene Instandhaltung und Modernisierung kennzeichnen weitere Bestände der mehrgeschossigen Wohngebäude, funktionale Schwächen und Leerstände sind zudem in den wohnungsnahen Versorgungszentren zu beobachten. Der öffentliche Raum wie auch das Wohnumfeld im Gebiet wirken ungeordnet; sie bieten wenig Aufenthaltsqualität.

Die beschriebenen städtebaulichen, funktionalen und sozialen Defizite sollen mit dem Instrumentarium der Gebietsfestlegung nach § 171 e Abs. 3 BauGB „Maßnahmen der Sozialen Stadt“ behoben bzw. gemindert werden. Dabei sollen die Handlungsfelder Städtebau, Wohnen und Wohnumfeld, Soziales, Kinder, Jugend und Familien, Stadtteilkultur, Bildung und Qualifizierung, lokale Ökonomie sowie Beteiligung / bürgerschaftliches Engagement zu einem integrierenden Handlungsansatz für Mühlenberg im Sinne des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" gebündelt werden.

Mögliche städtebauliche Handlungsfelder könnten die Anbindung des „inselhaften“ Stadtteils Mühlenberg an die umliegenden Grünflächen sowie eine bessere Anbindung an angrenzende Stadtteile sein. Darüber hinaus sollte die Neuanlage und Gestaltung sowohl wohnungsbezogener privater und halböffentlicher als auch stadtteilbezogener öffentlicher Grün- und Freiräume, hier insbesondere die Sanierung von Spielplätzen, ein zentrales Thema der städtebaulichen Verbesserungsmaßnahmen sein. Ein weiteres mögliches Handlungsfeld wären Interventionen im Straßenraum, mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit der Straßenräume zu erhöhen und Barriereeffekte zu verringern. Dies bezieht sich insbesondere auf die Anbindung des Canariswegs an den Rest des Stadtteils. Die Wohnsituation der jetzt dort lebenden Menschen zu verbessern und ein möglichst differenziertes Wohnangebot, beispielsweise auch für ältere Menschen und Familien, zu schaffen, wäre Ziel der beabsichtigten Modernisierungen.

Wesentliche Voraussetzung für diesen Prozess ist auch die Anpassung und Ergänzung der sozialen und kulturellen Infrastruktur. Sie soll verstärkt dazu beitragen, soziale Netzwerke zu knüpfen, Kontakt- und Handlungsspielräume zu eröffnen, Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und Verantwortungsbewusstsein für das Zusammenleben zu erzeugen.

Durch die Stärkung von Mitwirkungs- und Beteiligungsstrukturen, vor allem in Zusammenhang mit den integrierten städtebaulichen Maßnahmen der Sozialen Stadt, sollen sich für die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeiten verbessern, sich für ihre Belange und das Stadtteilleben zu engagieren. Dies umfasst auch die Stärkung von Strukturen der nachbarschaftlichen Selbstorganisation, die die Stabilisierung des Quartiers auch über den Sanierungszeitraum hinaus verstetigen sollen.

Zu Beginn der Erneuerungsmaßnahme wird ein integriertes Entwicklungskonzeptes für den Mühlenberg erarbeitet. Dieses wird fachbereichsübergreifend gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Einwohnerinnen und Einwohnern Mühlenbergs entwickelt und anschließend als Zielkonzept der städtebaulichen Maßnahmen dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.

Im Rahmen der Durchführung des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt wird, wie in anderen förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, eine Sanierungskommission eingerichtet.

Die Gebietsfestlegung soll nach § 171 e BauGB "Maßnahmen der sozialen Stadt" erfolgen. Dadurch wird die Fördervoraussetzung aus dem Städtebauförderprogramm soziale Stadt geschaffen. Aus der Festlegung ergeben sich keine Eintragungen im Grundbuch für die betroffenen Grundstücke. Für die betroffenen Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen fallen am Ende des Maßnahmenzeitraumes keine Ausgleichsbeträge an.

Die neue Städtebauförderrichtlinie des Landes erlaubt erstmals eine Festlegung gemäß § 171 e BauGB.

Die zügige Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen der Sozialen Stadt liegt im öffentlichen Interesse. Es geht damit nicht um Kurzfristigkeit, sondern darum, dass die Maßnahmen sinnvoll ineinander greifen, kontinuierlich durchgeführt werden und abschließend ein Ende haben. Es wird davon ausgegangen, dass die städtebaulichen Maßnahmen in einem Zeitraum von zehn Jahren durchgeführt werden können, daher soll ein Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2025 beschlossen werden.

61.41 I
Hannover / 17.09.2015