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Gymnasium Käthe-Kollwitz-Schule, Ausgleichsschulhoffläche
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO Gymnasium Käthe-Kollwitz-Schule, Ausgleichsschulhoffläche in Höhe von insgesamt 1.080.000 €
sowie
2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21701800 | GY Käthe-Kollwitz, Ausgleichsschulhof |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€1,080,000.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
(€1,080,000.00) |
|
|
|
€0.00 |
|
Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 21702 | Gebäudemanagement Gymnasien |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€12,900.00 |
Abschreibungen |
€32,400.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€16,200.00 |
Transferaufwendungen |
€0.00 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
(€61,500.00) |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
(€61,500.00) |
|
Anmerkung:
Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt. (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 1.080.000 € = 12.900 €
Abschreibungen
3 % von 1.080.000 € = 32.400 €
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 1.080.000 € = 16.200 €
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 61.500 € führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte indirekt zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21702 Gymnasien.
Finanzierung
Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 19.
Begründung des Antrages
Schulentwicklung:
Das Gymnasium Käthe-Kollwitz-Schule ist eine fünfzügige Schule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld mit einer Außenstelle in der Gottfried-Keller-Straße.
Im Schuljahr 2019/20 besuchten insgesamt 1.108 Schüler*innen das Gymnasium. Aufgrund der konstant hohen Schülerzahlen in den kommenden Jahren wird der Standort dauerhaft zur Bedarfsdeckung benötigt.
Allgemeines
Die Umsetzung der Interimsmaßnahme G9 gemäß Drucksache 0854/2019 erfolgte auf der nördlichen und asphaltierten Schulhoffläche. Als Ersatz für diese Schulhoffläche soll ein neuer befestigter Pausenhof in einem Teilbereich des jetzigen Sportplatzes für eine duale Nutzung als Pausenhof und Sportfläche erstellt werden.
Da der Sportplatz als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft ist, soll im Zuge dieser Maßnahme eine umfassende Sondierung des gesamten Platzes sowie ein Austausch des in Teilen lt. Bodengutachten belasteten Bodens stattfinden.
Baubeschreibung
Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.
Terminplanung
Den Maßnahmenstart ist geplant für Frühjahr 2021. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der örtlichen Schulleitung.
19 .2
Hannover / Sep 11, 2020