Drucksache Nr. 2075/2012:
Kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung für die Herrenhäuser Gärten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2075/2012
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung für die Herrenhäuser Gärten

Antrag,

1. der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der „Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (ParkGO)“ zuzustimmen.

2. der als Anlage 2 beigefügten Benutzungs- und Entgeltregelung der Landeshauptstadt Hannover für das Parken auf den Parkplätzen Ost und West 2 der Herrenhäuser Gärten zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Keine Auswirkungen, Frauen und Männer sind in gleicher Weise betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 46 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.52301.003
Parkraumbewirtschaftung für die Herrenhäuser Gärten
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 300.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -300.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 46 - Investitionstätigkeit
Produkt 52301
Herrenhäuser Gärten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 130.000,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 20.000,00 €
Abschreibungen 30.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 80.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 80.000,00 €

Begründung des Antrages

Parkplatzkonzept für die Herrenhäuser Gärten

Durch die im Bau befindlichen, neuen Einrichtungen Tagungszentrum und Museum im Schloss Herrenhausen werden dauerhaft mehr BesucherInnen in Herrenhausen erwartet. Die derzeitige Verkehrslenkung und die Parkraumbewirtschaftung sind wenig flexibel, da die Wegweisung ausschließlich statisch erfolgt. Bei Großveranstaltungen wird das vorhandene normale Parkplatzkontingent deutlich überschritten, aber durch das Parken an der Graft-Böschung und auf Rasenflächen vor dem Gebäude Herrenhäuser Straße 2 seit Jahren erfolgreich aufgefangen. Bei diesen Veranstaltungen wird die Verkehrslenkung mit vom Fachbereich Herrenhäuser Gärten beauftragten Personal unterstützt. Um die Verkehrsprobleme bei der An- und Abreise für die Gäste, die AnwohnerInnen und angrenzenden Sportvereine möglichst gering zu halten, ist eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe mit dem Fachbereich Herrenhäuser Gärten, Veranstaltern, Vereinen, Verkehrslenkung und Polizei unter der Leitung des Fachbereichs Sport und Eventmanagement eingesetzt.

Um die An- und Abfahrt und das Parken sicher und zügig zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Tiefbau und einem Fachbüro ein Verkehrs- und Parkleitkonzept erstellt, das eine Analyse des Bestandes und der künftig zu erwartenden BesucherInnen umfasst. Aus der Analyse wurde eine Verkehrslenkungs- und Parkplatzbewirtschaftungsstrategie abgeleitet, die sowohl den Interessen der BesucherInnen als auch denen der AnwohnerInnen Rechnung trägt. Dabei wurde der bisher durchgängig entgeltpflichtige Ostparkplatz ebenso einbezogen wie die zwei Parkplätze westlich des Großen Gartens (West 1 und West 2), die bisher hauptsächlich bei Großveranstaltungen genutzt werden (Anlage 3).


Das Parkplatzkonzept für die Herrenhäuser Gärten enthält die nachstehend aufgeführten, flankierenden Maßnahmen:

1. Wegweisung
· Das statische Wegweisungskonzept wird in der Kernzone der Herrenhäuser Gärten durch ein neu zu installierendes, dynamisches Parkleitsystem mit vier Anzeigetafeln an der Herrenhäuser Straße unterstützt, um die freien Kapazitäten anzuzeigen und die AutofahrerInnen dorthin zu leiten.
· Die Anzeige des Parkleitsystems ist frei programmierbar gestaltet. Je nach Veranstaltungstyp und Belegungsgrad der Parkflächen kann die Anzeige an die jeweilige Situation optimal angepasst werden.

2. Parkplatz Ost
· Der Hauptparkplatz Ost wird mit einer Schrankenanlage bewirtschaftet. Ein Vorteil dieser Regelung im Vergleich zu den bestehenden Parkscheinautomaten ist die automatische Berechnung des Belegungsgrades, so dass bei voller Belegung mit Hilfe der neu gestalteten dynamischen Wegweisung auf die Parkplätze West hingewiesen werden kann.
· Es werden 12 Behindertenparkplätze ausgewiesen.
· Durch eine nur von Bussen passierbare Schranke können Reisebusse weiterhin kostenlos auf den ausgewiesenen Bereichen parken.
· Der Vorplatz des Großen Gartens zwischen Allee und Orangerie wird mit Hilfe eines versenkbaren Pollers und zwei festen Pollern vor unbefugtem Befahren geschützt. Zulässiger Verkehr, wie beispielsweise Lieferverkehr, kann über eine Rufsäule das Absenken des Pollers anfordern.
· Durch eine Versetzung der Poller am sog. Milchhäuschen um zirka 15 Meter wird der Hauptlieferverkehr Galerie bei Veranstaltungen und Vermietungen nicht mehr über den Vorplatz Allee und damit durch die Besucherströme, sondern über die Straßen Am Großen Garten und An der Graft umgeleitet.
· Die Entgelte für diesen Parkplatz werden analog zur ParkGO (s.u.) in einer neuen Benutzungs- und Entgeltordnung festgelegt.

3. Parkplätze West
· Die vorhandenen Parkplätze westlich des Großen Gartens werden zurzeit nur bei Großveranstaltungen bewirtschaftet. Sie sind nur einfach in Rasengittersteinen angelegt und nicht zur Straßenfläche abgegrenzt. Der jetzige Zustand ist wenig attraktiv für die Gäste von Schloss und Garten.
· Der nördliche Parkplatz (West 1) ist zukünftig schwerpunktmäßig als Überlaufparkplatz für die Gärten, Museum, Tagungszentrum und Großveranstaltungen vorgesehen. Die Steuerung der Besucherströme läuft über die Anzeigetafeln der Verkehrslenkung.

3.1 Parkplatz West 1
· Der Parkplatz ist lt. Bebauungsplan 342 vom 18.02.1970 als „Öffentliche Parkfläche“ ausgewiesen.
· Dieser Bereich soll aufgewertet werden. Die vorhandenen Rasengittersteine werden gereinigt, Erdablagerungen entfernt und wo nötig neu verlegt. Die Bordsteine werden aufgenommen und gerichtet.
· Die Gebühren auf diesem Parkplatz werden in der neuen ParkGO festgelegt (s. Anlage 1).
· Der Parkplatz West 1 wird zukünftig mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet.
· Auf dem Parkplatz werden 20 Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen, die über den angrenzenden Sportverein MTV betreut werden (DS Nr. 1411/2012). Die Wohnmobile zahlen die gleichen Parkgebühren wie andere Fahrzeuge.
3.2 Parkplatz West 2
· Dieser Parkplatz wird eventuell erst in einem späteren Bauabschnitt aufgewertet. Der Bedarf dafür wird ab 2013 ermittelt. Er steht weiterhin als Überlaufparkplatz zur Verfügung (s. Anlage 2).
· Auch für West 2 gilt die neue Benutzungs- und Entgeltordnung. Sie wird aber vorerst nur bei Bedarf angewandt.

Auf ein dynamisches Verkehrsleitsystem auf dem Westschnellweg wird aus Kostengründen verzichtet.

Im Rahmen des Parkkonzeptes Herrenhäuser Gärten muss auch die Parkgebührenordnung der Stadt Hannover (ParkGO) entsprechend angepasst werden. In der ParkGO § 1 Absatz (2) wird der Parkplatz vor dem Großen Garten nicht mehr aufgeführt, da die Fläche nicht gewidmet ist. Neu aufgenommen werden muss der öffentlich gewidmete Parkplatz Herrenhäuser Gärten West 1. Die Gebühr soll mit 3,00 € je angefangene vier Stunden festgelegt werden. Geplant ist eine Bewirtschaftungszeit von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Damit ergibt sich eine Tageshöchstgebühr von 12,00 €. Sie liegt somit deutlich unter der Parkgebühr in der Parkgebührenzone II mit 0,55 € je angefangene halbe Stunde, berücksichtigt aber den längeren Aufenthalt in Herrenhausen im Gegensatz zum gebührenpflichtigen Parken in Straßen.

Die längere Bewirtschaftungszeit von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr ergibt sich durch die zahlreichen Veranstaltungen in den Herrenhäuser Gärten. Schon jetzt besuchen etwa 200.000 Gäste die Veranstaltungen, zu 75 % sind das Abendtermine vom Kleinen Fest, Musical, Feuerwerkswettbewerb, KunstFestSpiele und andere Konzerte, Vermietungen bis hin zum Wintervarieté des GOP. Durch das neue Tagungszentrum im Schloss werden noch viele weitere abendliche Veranstaltungen hinzukommen, die eine längere Bewirtschaftungszeit zwingend notwendig machen. Da auf dem Parkplatz West 1 zukünftig auch Wohnmobilplätze ausgewiesen werden sollen, ist auch aus diesem Grund eine Bewirtschaftungszeit bis 24 Uhr sinnvoll.

Handy-Parken ist auf den genannten drei Parkplätzen der Herrenhäuser Gärten nicht möglich, da keine minutengenaue Abrechnung vorgesehen ist. Sofern die Bewirtschaftung weiterer Flächen im Bereich rund um den Großen Garten erforderlich werden sollte, wäre die Gebühr nach Parkzone II zu erheben. Die Neufassung der ParkGO berücksichtigt ferner, dass Parkuhren in der Stadt Hannover nicht mehr zum Einsatz kommen.

Seit 2003 werden auf dem Parkplatz Ost 2,00 € Parkgebühren pro angefangene vier Stunden genommen. Analog zur Regelung Parkplatz West 1 in der Neufassung der „Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (ParkGO)“ der Anlage 1 sollen zukünftig Entgelte in Höhe von 3 € je angefangene vier Stunden, Tageshöchstentgelt 12 €, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr auf den Parkplätzen Ost und West 2 erhoben werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen des neuen Verkehrs- und Parkleitsystems sollen mit der Eröffnung des Museums im Schloss Herrenhausen zum Beginn der Saison März 2013 abgeschlossen sein.
46 
Hannover / 13.09.2012