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Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden, ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer – im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u. a. (siehe Drucksache 1278 / 2003)
Zu 1.
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Zu 2.
Frauen können von der geplanten Sanierungsmaßnahme in folgenden Funktionen betroffen sein:
als Schülerinnen, Lehrerinnen, Sportlerinnen,
als Elternteile und
als sonstige Besucherinnen
Bei den Baumaßnahmen ergibt sich keine spezifische Betroffenheit.
In den Sanitärbereichen wird eine Geschlechtertrennung vorgesehen. Der Umfang der jeweiligen Anlagen entspricht den rechtlichen Vorgaben.
Bereits im Rahmen seiner Beschlussfassung zum Sonderprogramm Sanierung Infrastruktur hat der Rat die Verwaltung 1999 beauftragt, zur baulichen Sanierung der städtischen Schulen und Kindertagesstätten ein mehrjähriges und umfassendes Sanierungsprogramm aufzulegen ( vgl. Drucksache 1967/99). Seitdem wurden die Sanierungsprogramme 2000, 2001, 2002 und 2003/4 beschlossen und umgesetzt.
Im September 2004 hat der Verwaltungsausschuss der Beschlussdrucksache Nr. 1926/2004 zum Jahresprogramm 2005 "Nachhaltige Gebäudesanierung‘‘ zugestimmt und damit die Verwaltung beauftragt, Haushaltsunterlagen für die in der Drucksache genannten sanierungsbedürftigen Schulen und Kindertagesstätten zu erstellen.
Die ,,Nachhaltige Gebäudesanierung‘‘ ist Bestandteil / Fortsetzung des im Mai 2000 dem Rat vorgestellten Handlungsprogramms zur Stadtentwicklung 2001- 2005.
Ziel der “Nachhaltigen Gebäudesanierung” ist – neben der Sanierung der Bausubstanz – auch die Umsetzung weiterer Maßnahmen wie die Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen (Feuerwehr, Gemeindeunfallversicherungsverband - GUV, Gewerbeaufsichtsamt - GAA), Barrierefreiheit, Informations- und Kommunikationstechnik -IuK und Umwelt- und Klimaschutzanforderungen. Angestrebt wird, in den sanierten Gebäuden in den nächsten 5 – 10 Jahren keine größeren Baumaßnahmen durchführen zu müssen.
Die Objekte wurden nach ihrer Sanierungsbedürftigkeit ausgesucht. Aufgrund von Voruntersuchungen und einer gutachterlichen Feinanalyse wurde die Sporthalle 2 im Schulzentrum Misburg als Teilsanierungsmaßnahme in das Jahresprogramm 2005 der “Nachhaltigen Gebäudesanierung” aufgenommen. Infolge der Mittelkürzungen im Wirtschaftsplan 2005 durch die Kommunalaufsicht des Landes kann die Finanzierung der Maßnahme nur zu einem geringen Teil aus den Mitteln des Jahres 2005 erfolgen.
Terminplanung:
Es soll im Frühjahr 2006 mit den Arbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Herbst 2006 vorgesehen.
Der Sportunterricht soll gemäß Abstimmung mit der Schulleitung während der Bauzeit im Wesentlichen im Freien stattfinden, im Übrigen steht die Sporthalle 1 zur Verfügung.
Schulentwicklung:
Die Sporthalle 2 wird von allen 4 Schulen des Schulzentrums wochentags bis in den frühen Nachmittag genutzt, anschließend bis ca. 22 Uhr durch die SG Misburg. Am Wochenende wird sie großenteils fremdvermietet bzw. für Punktspiele in diversen Sportarten in Anspruch genommen.
Der Schulstandort wird langfristig zur schulischen Nutzung benötigt.
Baubeschreibung:
Die Sporthalle 2 wurde 1974 erbaut und kann derzeit in Ermangelung von Fensteröffnungen ausschließlich mit künstlicher Beleuchtung betrieben werden. Die großflächige Ausstattung der Fassade mit blendfrei ausgelegten Fensterflächen ist ein wesentliches Sanierungsziel, ebenso die Herstellung einer den heutigen Anforderungen entsprechenden Wärmedämmung von Fassaden und Dach.
Im Zuge der Sanierung werden auch kleinere Umbauten zur Anpassung an neue Bedürfnisse durchgeführt.
Einzelheiten können aus der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung entnommen werden.
Besonderheiten:Umwelt- und Klimaschutz:
Fassaden und Dach des Gebäudes werden mit einer den heutigen Anforderungen gerecht werdenden Wärmedämmung ausgestattet und entsprechen dann ebenso wie die neu einzubauenden Fenster den Anforderungen der Energieeinspar- verordnung - EnEV. Dimensionierung und Regelung der Heizungs- bzw. Lüftungsanlage werden dementsprechend angepasst.
Barrierefreiheit:
Das Gebäude ist über eine im Zuge der Sanierung baulich zu verbessernde Rampe barrierefrei erschlossen. Ein vorhandenes WC wird behindertenfreundlich umgerüstet.
Die Maßnahmen sind mit der Behindertenbeauftragten (Dez. III) abgestimmt.
Sicherheitsmassnahmen:
Die von Feuerwehr und Gemeindeunfallversicherungsverband geforderten Maßnahmen wurden mit den zuständigen Stellen abgestimmt und werden im Zuge der Sanierung realisiert.
Energiebilanz:
Durch die Maßnahmen im Bereich der Gebäudehüllfläche und Wärmeversorgung bzw. - regelung ist eine Einsparung von ca. 283.000 kWh/a zu erwarten. Bezogen auf den jetzigen Zustand bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 45% und eine Einsparung von ca. 9.800 €/a bei gleichzeitiger Vermeidung von ca. 59.400 kg CO2-Ausstoß/a.
Kosten:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen 745.000 € (vgl. Anlage 2).
Die Sporthalle hat eine Nettogrundfläche von 1.363 m². Daraus ergeben sich Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 546 € pro m².
Folgekosten:
Die Nebenkosten werden durch die Energieeinsparungen infolge energetisch wirksamer Sanierungsmaßnahmen erheblich reduziert. Die tatsächlichen Energie- und Wasserverbräuche sind auch nach der Sanierung in erster Linie vom Nutzerverhalten abhängig.