Drucksache Nr. 2071/2005:
Straßenausbaubeitrag Waldheimstraße von Dittmerstraße bis Klohestraße
- Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2071/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2071/2005
1
 

Straßenausbaubeitrag Waldheimstraße von Dittmerstraße bis Klohestraße
- Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

Antrag,

für den in der Anlage gekennzeichneten Abschnitt der Waldheimstraße von Dittmerstraße bis Klohestraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straßenentwässerungseinrichtungen (Kanal und Abläufe) einschließlich der dabei angefallenen Kosten für die Straßenwiederherstellung gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 30.000 € erwartet.

Begründung des Antrages

Nach einer Nutzungsdauer von ca. 80 Jahren war in der Waldheimstraße in dem Abschnitt von Klohestraße bis Dittmerstraße der Regenwasserkanal abgängig und musste erneuert werden. Bei dem im Jahr 2001 durchgeführten Kanalneubau wurden Kanalrohre mit einer größeren Festigkeit und Dichtigkeit verwendet. Außerdem wurden in dem Straßenabschnitt insgesamt sechs Straßenabläufe erneuert oder zusätzlich eingebaut. Im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme und den Einbau der Straßenabläufe wurde die Straße wieder hergestellt. Die letzte Unternehmerrechnung für die Baumaßnahmen ist im Jahr 2002 eingegangen.

Die Ausbaumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von


§ 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

An den übrigen Straßenteileinrichtungen wurden keine beitragsrechtlich relevanten Veränderungen durchgeführt.

Der Regenwasserkanal dient außer der Straßenoberflächenentwässerung auch der Grundstücksoberflächenentwässerung. Von den für die Kanalbaumaßnahme entstandenen Kosten sind deshalb nur 50 % beitragsfähig im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung.

Für die Kanalbaumaßnahme und den Neubau der Straßenabläufe ist ein beitragsfähiger Aufwand von zus. ca. 60.000,- € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße (bzw. der Gemeindeweg oder -platz) insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Teileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des
OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Waldheimstraße gehört zu den "Innerortsstraßen"; der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 b der Straßenausbaubeitragssatzung 50 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

 66.03
Hannover / 11.10.2005