Drucksache Nr. 2069/2013:
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Clemensstraße"

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2069/2013
1
 

Einziehung einer Teilfläche der Straße "Clemensstraße"

Antrag,

der Einziehung einer Teilfläche der Straße "Clemensstraße", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die St.-Clemens-Propstei hat im Jahre 1962 mit der Landeshauptstadt Hannover einen Widmungsvertrag abgeschlossen und ihre kircheneigenen Flächen rund um die St.-Clemens-Propsteikirche herum der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Zum Regelungsinhalt des Widmungsvertrages gehörte zumindest in großen Teilen auch die jetzt einzuziehende Fläche. Diese Fläche wird derzeit als eine der Allgemeinheit zur Verfügung stehende Dauer-Parkfläche genutzt. Die St.-Clemens-Propstei verfügt aufgrund des abgeschlossenen Widmungsvertrages und der damit verbundenen Öffentlichkeit der Kirchenflächen nur noch über sehr wenige eigene Stellplätze auf ihrem Restgrundstück.

Unmittelbar an der St.-Clemens-Propsteikirche stehen derzeit insgesamt 18 Parkplätze zur Verfügung. Auf der Westseite handelt es sich dabei um 12 Kurzzeitparkplätze und auf der Südseite um 6 Dauerparkplätze. Diese Dauerparkplätze werden nach dem Zufallsprinzip von Anwohnern und von in der Nähe Beschäftigten belegt. Für die insgesamt etwa 45 Mitarbeiter der Propstei und der zugehörigen Organisationen gibt es praktisch keine eigenen Stellplätze. Eine Ausweisung der 6 Dauerstellplätze nur für Mitarbeiter der Propstei oder deren Besucher ist aufgrund der bestehenden Widmung derzeit rechtlich nicht möglich.

Es ist daher vorgesehen, einen entsprechenden Beschluss der Gremien zur Einziehung der Fläche vorausgesetzt, die fragliche Fläche zur Clemensstraße hin abzupollern und die Zu- und Abfahrt zu diesen Parkplätzen über den Kirchplatz und die bereits dort vorhandene Schranke durchzuführen. Die Parkplätze werden dann während der Arbeitszeit der Propstei an konkrete Mitarbeiter vergeben, außerhalb der Dienstzeiten werden die Parkplätze von der Propstei für Kirchenbesucher und Besucher von Veranstaltungen (z.B. Behinderte oder Ehrengäste) zur Verfügung gestellt. Da die o.g. Personenkreise auch vorher schon im Stadtteil geparkt haben, verändert sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze durch die Einziehung der fraglichen Fläche insgesamt nicht.

Nach Einziehung der Fläche wird die Verwaltung den bestehenden Widmungsvertrag mit der St.-Clemens-Propstei entsprechend anpassen.

66.11 .20
Hannover / Sep 30, 2013