Drucksache Nr. 2068/2010:
Bebauungsplan Nr. 1216, 8. Änderung - Heitlinger Hof,
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB;
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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2068/2010
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Bebauungsplan Nr. 1216, 8. Änderung - Heitlinger Hof,
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB;
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1216, 8. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bebauungsplanänderung sieht eine Ausweitung der überbaubaren Fläche in drei Teilbereichen der allgemeinen Wohngebiete an den Straßen Heitlinger Hof und Schwarze Heide vor. Gender - Aspekte werden hierdurch nicht berührt. Alle übrigen Flächen des Baugebietes der Schwarzen Heide sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen. Es ist somit insgesamt davon auszugehen, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes keine Bevorzugung oder Benachteiligung bzgl. des Geschlechtes, des Alters der betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1216, 8. Änderung hat vom 03. Juni bis 02. Juli 2010 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gemäß § 3(2) BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB geprüft. Sie wurde in Abschnitt 3.1 Lärmschutz aktualisiert.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der Anlage 3 zur Drucksache.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.11 
Hannover / 12.10.2010