Drucksache Nr. 2068/2004 N1:

Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Lange-Hop e.V.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Damen und Herren des Werksausschusses für Stadtentwässerung zur Kenntnis
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2068/2004 N1
3
 
Eine Neufassung wurde erforderlich,weil sich die Beratungsfolge geändert hat


Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Lange-Hop e.V.

Antrag,

die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage 1 (Übersicht), 2 (Detail) und 3 (Luftbild) zu dieser Drucksache aufgeführte und markierte Kleingartenfläche in der Anlage Lange-Hop e.V. gemäß Bundeskleingartengesetz § 9 (1) Abs. 5 zu kündigen.

Die Landeshauptstadt Hannover hat diese Fläche im August 2004 von der ev.-luth. St. Johanis-Kirchengemeinde erworben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS. 1278/2003) sind im Falle dieser DS nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Verlegung der Tierärztlichen Hochschule an den Bünteweg nach B-Plan Nr. 1574 erfordert zusätzliche Weideflächen im Bereich des Büntegraben, die durch häufige Überflutungen in der Nutzung beeinträchtigt sind. Das wasserwirtschaftliche Konzept "Büntegraben" sieht im Bereich des Kleingartenvereins Lange-Hop e.V. ein Regenwasserrückhaltebecken mit naturnaher Umfeldgestaltung vor.




Der geplante Standort - betroffen sind die Kleingartenparzellen 35-39 und 47-51 - ist mit dem Kleingartenverein Lange-Hop e.V. im November 2002 vorabgestimmt. Es stehen von den betroffenen zehn Kleingärten bereits vier Parzellen leer.

Die Pächter der zu kündigenden Kleingärten werden laut Aussage des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner e.V. und des Vereins Lange-Hop e.V. innerhalb des vereins, soweit gewünscht, einen neuen Kleingarten erhalten. Darüber hinaus muss kein Ersatzland bereit gestellt werden.
67.30 
Hannover / 12.01.2005