Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Haushaltssatzung 2026/2027 und Wirtschaftsplan 2026/2027
Antrag,
die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage A V B 19/2025 (mit 1 Anlage) hervorgehenden Beschlussvorschlag zu der Haushaltssatzung 2026/2027 und dem Wirtschaftsplan 2026/2027 des Zweckverbandes zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501 | Straßenreinigung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
|
| | Sach- und Dienstleistungen |
€16,900,000.00 |
| |
|
| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€16,900,000.00) |
|
|
|
|
Für das Jahr 2027 betragen die ordentlichen Aufwendungen 16.900.000 €.
Gemäß Wirtschaftsplan 2026/2027 beträgt der kommunale Anteil der Landeshauptstadt Hannover (LHH) an der Straßenreinigung von 25 % gemäß Nds. Straßengesetz für das Jahr 2026 11.600.000 € (Vorjahr: 11.020.000 €) sowie für das Jahr 2027 11.600.000 €. Die Steigerung wird unter anderem mit höheren Abschreibungen, Zinsaufwendungen (höhere Investitionen plus Preissteigerungen sowie Kreditaufnahmen) sowie Personalaufwendungen (Tariferhöhung, neue Stellen) begründet. Für beide Planjahre wird jeweils mit einem Jahresüberschuss von 100.000 € geplant.
Die Umsetzung der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 27.9.2018 beschlossenen Konzeption „Hannover sauber!“ (Rats-Beschlussdrucksache Nr.1240/2018 i. V. m. den Änderungen aus dem Antrag der Drucksache Nr. 2067/2018) ist in dem Wirtschaftsplan 2026/2027 enthalten. Neben dem 25 %-Stadtanteil sind bestimmte Leistungen von aha von der Landeshauptstadt Hannover direkt zu tragen. Das betrifft die Beseitigung verbotswidrig gelagerter Abfälle durch aha-Teams sowie die zusätzlich beschlossenen Leistungen im Rahmen der Konzeption „Hannover sauber!“, die nicht auf den gebührenrechtlichen Bereich entfallen. Das Kostenniveau wurde bei unverändertem Leistungsumfang planerisch für 2026 um 100.000 € auf 3.500.000 € (Ansatz 2025: 3.400.000 €) angehoben. Der höhere Ansatz ist auf die normale Kostensteigerung zurückzuführen. Für 2027 bleibt der Ansatz unverändert.
Im Wirtschaftsplan 2026/2027 neu berücksichtigt ist die Position „Hannover Winter“. Aufgrund eines Urteils vom OVG Lüneburg wurde der Winterdienst neu unterteilt mit der Folge, dass ein erheblicher Teil des Winter-Streudienstes nur noch eine freiwillige Leistung der Kommune darstellt und nicht mehr gebührenrelevant ist. Da eine Reduzierung des Winterdienstes auf den abrechnungsfähigen Gebührenanteil aus Verkehrssicherungsgründen nicht zu verantworten ist, ergeben sich nach Berechnungen von aha Kosten für die Landeshauptstadt Hannover in Höhe von 1.800.000 bei insgesamt gleichbleibender Leistung.
Durch diese Sachverhalte ergeben sich folgende Aufwendungen für die Jahre:
2026 und 2027:
Stadtanteil Straßenreinigung: 11.600.000 €
Hannover Winter (nicht gebührenrelevant) +1.800.000 €
Hannover sauber!: +3.500.000 €
Gesamtsumme: 16.900.000 €
Begründung des Antrages
Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes. Für den Beschluss ist gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich.
Die Vertreterin / der Vertreter ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Vertreterin / der Vertreter bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
20.21
Hannover / Sep 26, 2025