Informationen:
Beratungsverlauf:
- 18.11.2010: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
- 16.12.2010: Ratsversammlung: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis) |
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Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine bisher zur Lagerung von Grünschnitt und sonstigen Baustoffen genutzte städtische Fläche, auf der sich früher eine zum Stadtfriedhof Kirchrode gehörende Gärtnerei befand.
Mit dem Bebauungsplan soll die Voraussetzung zur Entwicklung eines kleinen hochwertigen Wohngebietes mit ca. acht freistehenden Einfamilienhäusern zwischen dem Seelhorster Garten und dem Friedhof geschaffen werden.
Der nördlich befindliche Steinmetzbetrieb, soll planungsrechtlich gesichert werden. Eine verträgliche störungsfreie Nachbarschaft zwischen Wohnen und Gewerbe wird durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan, so z. B. den Bau einer Lärmschutzwand, sichergestellt.
Wie in Teil II der Begründung/ Umweltbericht/ Ziffer 2.3 detailliert ausgeführt, wurden trotz unproblematischer Vornutzung auf der Fläche erhebliche Verunreinigungen im Zusammen-
hang mit in der Vergangenheit vorgenommenen Bodenverfüllungen mit anthropogenen Beimengungen entdeckt. Die Beprobung ergab erhöhte Werte für Blei und PAK, so dass sich auf Grund der Überschreitung der Prüfwerte für Wohnen der BBodSchV rechtlich ein Sanierungserfordernis ergab. Entsprechend musste Bewuchs beseitigt und Boden in erheblichem Umfang ausgetauscht werden.
Der damit verbundene Zeitbedarf hat die Vorlage des Satzungsbeschlusses entsprechend verzögert.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 und die zusammenfassende Erklärung als Anlage 4 beigefügt.